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David Goldberg, der auf seiner Webseite die Beschneidung von Neugeborenen ohne Betäubung empfiehlt, macht sich durch eine solche Art der Beschneidung nicht strafbar, da er, so wie er die Beschneidungen durchführt nach, den Regeln der ärztlichen Kunst handelt.
Er klärt auf seiner Website die Eltern auch dadurch medizinisch auf, dass er die alte Legende verbreitet, dass bei Neugeborenen das Schmerzempfinden noch nicht voll entwickelt ist, was klar machen sollte, dass er für die Beschneidung vergleichbar befähigt ist, wie ein Arzt.
"Der Gesetzgeber hat durch eine gesetzliche Neuregelung in § 1631 d BGB ausdrücklich klarstellend geregelt, dass die elterliche Personensorge auch das Recht umfasst, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll, soweit durch die Beschneidung nicht das Kindeswohl gefährdet ist. Dabei darf die Beschneidung gemäß § 1631 d Abs. 2 BGB in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes auch durch von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen, die kein Arzt sind, durchgeführt werden, wenn sie dafür besonders ausgebildet worden sind und für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Diese Voraussetzungen erfüllt der angezeigte Rabbiner, so dass durch ihn vorgenommene Beschneidungen keiner Strafbarkeit unterliegen."
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In der Begründung zum Gesetzesentwurf zu §1631d BGB wird zwar noch erwähnt, dass auch bei Säuglingen eine Betäubung geboten ist. Es wird zwar auch da schon lächerlicherweise behauptet, dass eine Betäubung mit Emla ausreicht, aber da diese Aussage nicht ins Gesetz eingeflossen ist, kann sie von der Staatsanwaltschaft Hof ja ignoriert werden. Oder die Staatsanwaltschaft kann das klare Bekenntnis zur Beschneidung ohne Betäubung auf der Website von Goldberg ignorieren, der nur auf Wunsch der Eltern betäubt aber eine Beschneidung ohne Betäubung den Eltern empfiehlt.
Es reicht offensichtlich aus, Mohel zu sein oder Arzt zu sein, dass die Staatsanwaltschaft Hof bereits von vornherein annimmt, dass auch nach den Regeln der ärztlichen Kunst beschnitten wird ohne sich auch die mindeste Mühe zu machen, ob diese Grundannahme denn auch gerechtfertigt ist.