Erfolgreich

war eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Organisationen. Auch Kundgebungen aus dem rechten Spektrum dürfen nur dann verboten oder eingeschränkt werden, wenn von diesen Veranstaltungen selbst Gefahren ausgingen, entschied aktuell das Bundesverfassungsgericht.
Eine Entscheidung, die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stärkt. Traurig ist dagegen, daß immer wieder das höchste deutsche Gericht angerufen werden muß, um Selbstverständlichkeiten festzustellen.



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