Mit Zimt und Zucker
Nicht wenn man weiss das man ein Leben retten kann. Die Mutter hätte gerettet werden können, das Kind womöglich nicht. Ein Arzt soll Leben retten und das hätte er tun müssen um das Leben der Mutter zu retten, hätte er die Abtreibung durchführen müssen, das hätte man in jeden Krankenhaus gemacht. Wenn man die Wohl hat von zwei Leben eines zu retten oder beide Sterben, sollte es keine Fragen geben dass ersteres der Fall für ein arzt sein sollte. Beide sterben zu lassen nur um nicht abwägen zu müssen und das noch mit Pech abzutun, ist absolut Verantwortungslos.
Nein warum müssen um die katholische Moral aufrecht zu erhalten Menschen sterben. Gerade wenn man als Arzt in einen Bereich arbeitet in dem man mit den Tod konfrontiert wird muss man abwägen. In dem Falle in denen die Mutter in Lebensgefahr ist muss so eine Abtreibung vorgenommen werden. in den meisten Fällen ist es meist so das wenn die Mutter in Lebensgefahr ist, das Kind selten noch wirklich zu retten. Wenn man weiss das man das Leben der Mutter retten, dann tut man das. Das Kind hat in solchen Fällen meist keine Chance, die Mutter schon. Also rettet man das Leben was man retten kann, das ist klar.
Wenn die RKK Abtreibung unmoralisch hält oder nicht spielt keine Rolle. Man kann darüber diskutieren über Abtreibung wenn sie nicht notwendig ist, wenn es um Leben und Tod geht stellt sie die Frage sich gar nicht.
Doch, die Frage stellt sich gerade da. Das Herz des Kindes hat hier noch geschlagen. Objektiv hätte man es getötet, wenn man abgetrieben hätte. Als keine Herztöne mehr zu hören waren, hat man das Baby ja auch unverzüglich entfernt. Aber Töten ist aus Sicht der RKK - ich möchte das übrigens an dieser Stelle nicht an sich bewerten, sondern nur darlegen, was die kirchliche SIcht darauf ist - eben verboten solange keine Notwehr vorliegt und die liegt bei Abtreibung objektiv nicht vor. Ein gläubiger Katholik wird keine Abtreibung vornehmen, egal was die Konsequenzen sind. Auch wenn die wie in diesem Fall schwerwiegend und schlimm sind.
Mit Zimt und Zucker
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Aus deiner Sicht mag das so sein. Aus katholischer nicht. Übrigens ist auch in Deutschland der Schwangerschaftsabbruch bei Lebensgefahr nur von Gesetz her ERLAUBT. Hierzu verpflichtet ist ein Arzt auch in Deutschland aber nicht, da er bei der Ausübung seines Berufes nicht zu Handlungen gezwungen werden darf, die sein Gewissen verletzen würden.
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