Da steht nichts von (IM)Migranten.
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Geändert von Aragorn (16.12.2012 um 11:32 Uhr)
Gründen kannst Du alles...ob Du zugelassen wirst ist die andere Frage ...
Übrigens...das in Art 9 GG beschriebene Recht der Vereins- oder Gesellschaftsgründung bezieht sich jetzt nicht primär auf die Gründung eines z.B. Fußballvereines, sondern vom Grundsatz her wurde eher an "politische" Vereine oder Gesellschaften gedacht, welche politische Einflußnahme nehmen können, indem man diese z.B. wählen kann.
Da halte ich dann die explizite Erwähnung und Einschränkung auf "jeder Deutsche" nicht nur für legitim, sondern für geboten.
Parteien können nur von Deutschen gegründet werden:
§2 Absatz 1 PartG
(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
§2 Absatz 3
(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn
1.
ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder
2.
ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Es gilt die Staatsbürgerschaftsregelung nach geltendem Gesetz. Die persönlichen Ansichten einiger hier hinsichtlich der Bestimmung wer Deutscher ist oder nicht, sind irrelevant. Im Übrigen selbst wenn sie gesetzliche Regelung werden sollen, können sie eine eine bereits vergebene Staatsbürgerschaft, wenn sie die einzige ist, nicht mehr entziehen (Völkerrecht).
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
Prof. Dr. Jack D. Forbes
Bin Ich der Antichrist oder nur ein Antichrist unter Antichristen ?
Ich bin für Frieden, Weisheit, Nächstenliebe, Toleranz, radikale Demokratie, Wahrheit, Einigkeit, Weltbürgertum und Fülle für alle Volker des Universums.
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