Hallo an alle.

Ich möchte von euch wissen ob auch Ausländer einen Verein gründen dürfen ?

Weil Artikel 9 Absatz 1 steht:

Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

Ich beziehe mich hier auf alle Deutschen und damit sind bestimmt alle gebürtigen Deutschen gemeint, wenn ich mich nicht irre.

Kann ich als Immigranten Sohn einen Verein oder eine Partei gründen ? Ich bin ihr geboren aber mein Vater ist in Ex-Jugoslawien geboren wurden.

Warum steht da, alle Deutschen, und nicht jedermann wie im Absatz 3 des gleichen Artikels ?

MFG

Freddo

PS: Das Buch aus dem ich die Infos habe ist von 2001