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Thema: Ex-Bankräuber bekommt 63.000 Euro der Beute zurück.

  1. #1
    Weltverbesserer Benutzerbild von Argutiae
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    Standard Ex-Bankräuber bekommt 63.000 Euro der Beute zurück.

    Da es hier noch nicht ist, das muss man einfach einstellen:

    Ein Beteiligter an einem Bankraub wird verurteilt, gibt die Beute zurück, sitzt seine Strafe ab und - bekommt 25 Jahre später rechtlich einwandfrei 63.000 Euro Rest-Beute ausgezahlt.
    Erbeutet wurden damals 2,3 Millionen Schilling (heute 167.000 Euro) in Geld, Edelmetallbarren und Goldmünzen. Die Bande flog auf. Der Mann wurde zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, kam nach dreieinhalb Jahren frei. Bei dem Prozess hatte er über seinen Anwalt einen Teil der Beute als Wiedergutmachung bei Gericht deponiert.
    Der Wert der ehemals deponierten Edelmetalle hatte sich im Laufe der Jahre so gesteigert, dass eben bei der Verwertung mehr herausgekommen war, als ursprünglicher Schaden entstanden war. Worauf der Anwalt das Geld bekam - und vor kurzem an seinen Ex-Mandanten weiterleitete.
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    Junge, junge, ab nach Österreich!
    Sozialismus oder Barbarei

  2. #2
    Abgehn!! Benutzerbild von Jonny
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    Standard AW: Ex-Bankräuber bekommt 63.000 Euro der Beute zurück.

    Die Kommentare sind auch gut...
    Schlecht geschrieben
    Der Artikel ist nicht besonders gut geschrieben. Ich glaube, viele hier haben nicht verstanden, was passiert ist:
    - Täter überfällt Bank, wird gefasst.
    - Bank kriegt Geld von der Versicherung ausbezahlt, ab da hat sie kein Interesse mehr an dem Fall.
    - Versicherung kriegt Geld vom Täter zurück, auch die haben keine offenen Forderungen mehr.
    - Beim damaligen Verfahren blieb etwas Geld übrig, weil die gestohlenen Edelmetalle verkauft wurden und der Preis zwischen Raub und Verkauf gestiegen sind. Das überschüssige Geld lag dann 20 Jahre lang beim Gericht.
    - Der Anwalt kriegt das Geld überwiesen, weil er damals auch das ursprüngliche Geld für seinen Mandanten überwiesen hat.
    - Er fragt überall nach - Bank hat keine offenen Forderungen, Versicherung auch nicht. Ihm gehört's auch nicht. Also gibt er's an den Täter zurück, von dem es ja ursprünglich stammte.

    Übrigens wurde das 1997 geändert, siehe § 20 StGB. Das Geld bekommt seitdem der Staat. Ein heutiger Bankräuber würde also nichts mehr bekommen.

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