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Thema: Grundgesetz oder Verfassung ?

  1. #171
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Nein, Gott bewahre. Um den verstand zu schärfen sind sie sehr gut. Aber sind Dinge wie eine Verfassung oder ein Grundgesetz nicht schon immer Beruhigungspillen gewesen? Man schreibt schöne Worte auf ein Blatt Papier und hält sich dann nicht dran.
    Es wird sich schon dran gehalten, aber auch wenn es klare Regelungen zur Auslegung von Gesetzen gibt, lässt sich nicht jedes Gesetz klar und eindeutig auslegen, dann kommt die Rechtsauffassung ins Spiel.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #172
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Es wird sich schon dran gehalten, aber auch wenn es klare Regelungen zur Auslegung von Gesetzen gibt, lässt sich nicht jedes Gesetz klar und eindeutig auslegen, dann kommt die Rechtsauffassung ins Spiel.
    Ich meine soprofane Dinge wie Angriffskriege wegen Rohstoffen, Staatsterrorismus, Folter und sowas....alle Länder die sowas ausüben und ausübten haben oder hatten eine Verfassung/Grundgesetz. Oder sind solche Dinge mit einer Verfassung vereinbar?

  3. #173
    Gesindel Benutzerbild von Sherpa
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Dann klag doch in Karlsruhe. Aber seit 1919 ist keiner auf die Idee gekommen, die Verhältniswahl sei verfassungswidrig. In der Weimarer Verfassung war sie ausdrücklich vorgeschrieben. Und in vielen anderen Ländern gibt es sie auch. Schließlich steht es dem Wähler ja frei, diese Liste nicht zu wählen. Und auch um auf einen guten Listenplatz zu kommen, muss man eine Wahl gewinnen - durch die Parteimitglieder. Da hat es schon manch böse Überraschung gegeben.
    Du sagst es: Die Wahl der Kandidaten zuerst durch die eigene Partei!
    Wer in der Partei nicht spurt, hat keine Chance. Entsprechend ist das Verhalten, Kriecher und Schleimer sind überall auf dem Vormarsch.

    Meine Absicht ist es nicht, überlasse das jüngeren Leuten, aber wer in Karlsruhe als Privatperson klagen will, sollte sich vielleicht beeilen?

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Durch eine Grundgesetzänderung sollen Bürger nicht mehr in Karlsruhe klagen können?
    29.03.2012
    Durch eine offensichtlich heimliche Änderung des Grundgesetzes sollen Privatpersonen zukünftig nicht mehr beziehungsweise nur noch unter erschwerten Bedingungen vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen können. Klagen wegen Verletzungen des Grundgesetzes könnten dadurch massiv eingeschränkt werden.

    Grundgesetzänderung wegen möglicher Klagen gegen Rettungsschirm „ESM“?
    ...
    Durch einen Hinweis auf der Internetseite von [Links nur für registrierte Nutzer] auf die Tagesordnung für die Paralamentssitzung am Freitag wurde folgender Eintrag bekannt: „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 93) – Drs 17/… -„ In den PDF-Ausgaben der Tagesordnungen für Mittwoch, Donnerstag und Freitag wird von einer ersten „Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)“ gesprochen.
    ...
    Wie die "Deutschen Mittelstands Nachrichten" berichten, habe die Pressestelle des Deutschen Bundestages auf eine Anfrage mitteilt, dass der besagte Tagesordnungspunkt am Freitag ausgesetzt und nicht wie im Internet zu lesen ist, diskutiert werde. Die Pressesprecherin gab an, dass möglicherweise vorher noch weitere Beratungen von Nöten seien. Dennoch enthält die [Links nur für registrierte Nutzer] mit der vollständigen Tagesordnung mit dem Stand von Mittwoch noch immer diesen Tagesordnungspunkt. (ag)
    "Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert" (tschechischer Präsident Milos Zeman)

  4. #174
    Friede sei in Euch! Benutzerbild von Die Petze
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Siehst Du, darüber kann man schon eher reden/schreiben. auch ich halte das Grundgesetz für stark mängelbehaftet und es an der Zeit, es über seinen Artikel 146 durch eine in freier Entscheidung des Deutschen Volks erlassene Verfassung zu ersetzen. Wir haben in diesem Themenstrang über einige diesbezüglichen Themen schon ausführlich diskutiert. Das ändert aber nichts daran, dass das Grundgesetz angeblich nur deshalb keine Verfassung sein soll, weil nicht das Etikett "Verfassung" drauf steht, und umgekehrt könnte ein als Verfassung etikettiertes Werk auch so lückenhaft sein, dass es nicht die Mindestmerkmale und -bestandteile einer Verfassung erfüllt und deshalb trotz ihres Etiketts keine Verfassung wäre!
    Meines Erachtens ist §146 einfach übergangen worden, weil damit ein Übergang/Aufgang in die EU verhindert worden wäre...
    ...die Souveränität wurde also abeschafft, bevor sie entstehen konnte....

    Das GG ist eine Verwaltungsordnung, die kennzeichnet das D nicht frei entscheiden kann...{egal wie es heisst...Wortklauberei....
    Weder die Insassen (Volk), noch die Verwalter (Regierung) haben natürliche Entscheidungsgewalt
    Geändert von Die Petze (12.03.2013 um 22:53 Uhr)
    Der Libertärerklärbär sagt: Lasst uns das einzig wahre Gesetz niederschreiben und danach leben.
    Die goldene Regel (hier in der Postivform):
    "Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest!"
    http://www.ethik-werkstatt.de/Goldene_Regel.htm
    Wer sich nicht daran hält, verwirkt sich den Anspruch auf dieses Recht

  5. #175
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Ich meine soprofane Dinge wie Angriffskriege wegen Rohstoffen, Staatsterrorismus, Folter und sowas....alle Länder die sowas ausüben und ausübten haben oder hatten eine Verfassung/Grundgesetz. Oder sind solche Dinge mit einer Verfassung vereinbar?
    Alfred, das ist Meinungsinterpretation, auch wenn sie teilweise bei den Gründen im Hintergrund mitspielen, sind NATO- oder UN-Handlungen rein rechtlich gesehen, kein Angriffskrieg. Solange Kriegshandlungen im Einklang mit den UN-Charta sind, unabhängig ob mit UN-Mandat oder nicht, gelten sie nicht als Angriffskrieg.

    Man beachte die Definition von Agression in der UN-[Links nur für registrierte Nutzer]3314. Man beachte das Artikel 3 im Grunde genommen jede Kriegshandlung als Aggression definiert, diese Definition aber Artikel 7 der Resolution zweckgebunden aufhebt.

    Summum ius, summa iniuria.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #176
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Sherpa Beitrag anzeigen
    Du sagst es: Die Wahl der Kandidaten zuerst durch die eigene Partei!
    Wer in der Partei nicht spurt, hat keine Chance.
    Es ist doch wohl vernünftig, dass die Parteien Leute aufstellen, die auch ihre Positionen vertreten. Wen denn sonst? Wer diese Positionen nicht vertreten kann, der gehe in eine andere Partei.

  7. #177
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Alfred, das ist Meinungsinterpretation, auch wenn sie teilweise bei den Gründen im Hintergrund mitspielen, sind NATO- oder UN-Handlungen rein rechtlich gesehen, kein Angriffskrieg. Solange Kriegshandlungen im Einklang mit den UN-Charta sind, unabhängig ob mit UN-Mandat oder nicht, gelten sie nicht als Angriffskrieg.

    Man beachte die Definition von Agression in der UN-[Links nur für registrierte Nutzer]3314. Man beachte das Artikel 3 im Grunde genommen jede Kriegshandlung als Aggression definiert, diese Definition aber Artikel 7 der Resolution zweckgebunden aufhebt.

    Summum ius, summa iniuria.
    Also doch nur Geschwätz...Verfassungen sind das Papier nicht wert auf dem sie stehen. Man findet immer Gründe um sie zu umgehen oder nicht zu beachten. In diesen Fällen also die UNO als Aushebelinstrument.

  8. #178
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    aber auch wenn es klare Regelungen zur Auslegung von Gesetzen gibt, lässt sich nicht jedes Gesetz klar und eindeutig auslegen,
    Ein Gehirnnutzer, dessen Grundrechte von der Auslegung eines Gerichts abhängen.........
    Das ist die Linie der Politik, die Rechte des Einzelnen durch die von ihnen eingestzten Erfüllungsgehilfen zu beseitigen
    Eine Staatstragende Auffassung

  9. #179
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Nein, Gott bewahre. Um den verstand zu schärfen sind sie sehr gut. Aber sind Dinge wie eine Verfassung oder ein Grundgesetz nicht schon immer Beruhigungspillen gewesen? Man schreibt schöne Worte auf ein Blatt Papier und hält sich dann nicht dran.
    Und welche Schlussfolgerungen willst Du daraus ziehen? Mit dem Grundgesetz in seiner derzeitigen Form, seinem jetzigen Zustand und seinen angreifbaren Legitimationsgrundlagen bon ich auch nicht zufrieden; aber ich will nicht "das Kind mit dem Bad ausschütten", so wie es anscheinend Dir vorzuschweben scheint.

  10. #180
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Die Petze Beitrag anzeigen
    Meines Erachtens ist §146 einfach übergangen worden, weil damit ein Übergang/Aufgang in die EU verhindert worden wäre...
    Sehe ich auch so.

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