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Thema: Grundgesetz oder Verfassung ?

  1. #101
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Na, also Du müsstest ja mitbekommen haben, dass das keinesfalls so klar und eindeutig ist und dass es durchaus verschiedene Meinungen dazu gibt.
    Aber es gibt nur eine, die maßgeblich ist. Alles anderes sind Spinnereien.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Nix da, und von wegen na und: Schon seit einiger Zeit wird darum gerungen, Menschenrechte global und gegen die Gebetsmühle der nationalen Souveränität und des Einmischens in innere Angelegenheiten durchzusetzen. Es gibt seit längerem die Regionalsprachen- und Minderheitenschutz-Abkommen des Europarats, dem Frankreich auch angehört. Aber ausgerechnet dieses Land, das sich gern als Erfinder der Demokratie und der Menschenrechte aufspielt, ist das einzige europäische Land, das diese Abkommen noch nicht anerkennt. Von Merkel wird immer wieder erwartet, dass sie bei Besuchen in Russland und China die Verletzung der Menschenrechte anspricht; dann soll sie es bitteschön auch mal tun, wenn sie wieder mal in Paris ist oder Hollande zu ihr nach Berlin kommt!
    Ich glaube, die Bretonen, Okzitanier usw. würden nur höchst widerwillig mit China oder Russland tauschen.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Ähh, moment mal: Wer drang damals von wo aus in welches Land ein? Lebten in dem Land Römer oder Germanen???
    Die Provinz Germania gehörte natürlich zum Römischen Reich, genau wie alle anderen. Andere Völker durften ruhig da leben. Übrigens war Arminius Angehöriger des niederen römischen Adels. Zur Gewalt kam also noch Verrat. Wenn sich Berlusconi das mal genau überlegt ...

  2. #102
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen



    Ja, einverstanden, wenn's ohne Krieg und Gewalt und wie 1989/90 geht und die dort aufgewachsenen heutigen Einwohner nicht wieder vertrieben werden sollen.
    Aber das wird überhaupt nur klappen, wenn wir bis dahin das Bewusstsein, den Auftrag und die Standhaftigkeit aufrecht erhalten.
    Zja , wie das vielleicht einmal erreicht wird wer weiß ? Fest steht so lange es die BRD auf dem Boden Restdeutschlands gibt wird das nie geschehen !!!

    Wenn dann durch einen Nachfolgestaat der mit der BRD nichts zu tun hat.

  3. #103
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Das stimmt im Grundsatz; aber wodurch entsteht Gewohnheitsrecht? Durch einvernehmliche Übung beider Seiten, ohne dass eine von ihnen aus irgend einem Grund dazu gezwungen wäre, oder nicht?
    Und wie war es 1990, als der 2+4-Vertrag verhandelt und unterschrieben wurde? Hätten die "2" von den "4" die Einheit bekommen, wenn sie nicht mit dem Verzicht auf die ehemaligen Ostgebiete einverstanden gewesen wären und damit Dein jahrzehntealtes "Gewohnheitsrecht" bestätigt hätten??? Hätte die Bundesrepublik Deutschland ihr Grundgesetz bekommen und wäre sie damit als Staat in Erscheinung getreten, wenn sie die Vorbehalte der Alliierten (z.B. Frankfurter Dokumente) nicht akzeptiert hätten? Hätte sie 1955 ein weiteres Teilstück staatlicher Souveränität erhalten, wenn sie damals auf der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Vertreibungen und der staatlichen Umgestaltungen während der Besatzungszeit bestanden und die Ostgebiete deshalb zurück gefordert hätte? -> alles immer Einseitigkeiten, überspitzt dargestellt nach dem Motto: "Vogel, friss oder stirb". Wären die Bundesrepublik in diesen und allen anderen Fällen immer auf Augenhöhe behandelt worden, wozu die ehemaligen Kriegsgegner nach Beendigung des Kriegszustands verpflichtet gewesen wären, wäre so manches ganz anders gelaufen; dann hätte wirklich (gleichberechtigtes) Gewohnheitsrecht entstanden, das diesen Namen auch verdient.
    Kleiner Nachtrag Dardonthinis, mir ist nämlich etwas wieder eingefallen. Deine Argumentation mit der Nichtigkeit des 2 +4 Vertrages beruht auf dem Artikel 52 der [Links nur für registrierte Nutzer] aus dem Jahre 1969.

    Ein Vertrag ist nichtig, wenn sein Abschluss durch Androhung oder Anwendung von Gewalt unter Verletzung der in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegten Grundsätze des Völkerrechts herbeigeführt wurde.
    Leider überließt man bei diesem Abkommen sehr schnell einen Artikel, der für das gesamte Abkommen von Bedeutung ist, man vergisst ihn auch manchmal ( ist mir ja auch passiert.
    Artikel 73 des Abkommens besagt:

    Dieses Übereinkommen lässt Fragen unberührt, die sich hinsichtlich eines Vertrags aus der Nachfolge von Staaten, aus der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit eines Staates oder aus dem Ausbruch von Feindseligkeiten zwischen Staaten ergeben können.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #104
    Gesindel Benutzerbild von Sherpa
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Dardonthinis, ...Du packst zu viel in deinen Verfassungsentwurf hinein, was dem staatlichen Handeln die notwendige Flexibilität entzieht. Staatsziele kann man in einer Verfassung festschreiben, deren Umsetzung sollte man aber normalgesetzlichen Regelungen überlassen um auf verschiedene Entwicklungen reagieren zu können (Demografie, Verhältnisse zu andern Staaten, Weltentwicklung etc. pp.). Ein zu starres Verfassungskorset ist kontraproduktiv, kann im schlimmsten Fall dazu führen, das die eigentlichen Ziele, die man erreichen will, nicht mehr erreichbar sind.
    Hört sich gut an, aber überläßt man die Umsetzung.... können wir dabei bleiben, daß der Bürger oftmals über den Tisch gezogen wird.

    Jeder Beamte legt die Gesetze dann aus, wie er es mag.

    2. Artikel 5
    „ (2 a) Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu
    den Daten der vollziehenden Gewalt ohne den
    Nachweis eines Interesses, soweit nicht schutzwürdige
    öffentliche Interessen oder Rechte Dritter
    entgegenstehen. Das Nähere regelt ein Gesetz. "

    Viele Bürger müssen dann aufgeben. Zu vieles braucht dann einen RA.
    "Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert" (tschechischer Präsident Milos Zeman)

  5. #105
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Und das geschieht ja auch, wobei in den meisten Ländern das Volk durch seine gewählten Vertreter handelt. In manchen Ländern (Dänemark, Schweiz) kommt noch eine Urabstimmung dazu.


    Verfassungsgebung ist Politik. Wer sich damit beschäftigt, ist Politiker. Soll aber nicht mitbestimmen. Aha.
    Doch. Aber kontrolliert vom Souverän.
    Und es sollte zuerst unser Wahlrecht geändert werden. Zur Zeit ist es doch so, daß zig „Volksvertreter“ schon „gewählt“ sind, bevor die Wahl überhaupt stattgefunden hat: Nämlich die Kandidaten der großen „Volksparteien“, die einen sicheren Listenplatz haben.
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  6. #106
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Die Provinz Germania gehörte natürlich zum Römischen Reich, genau wie alle anderen. Andere Völker durften ruhig da leben. Übrigens war Arminius Angehöriger des niederen römischen Adels. Zur Gewalt kam also noch Verrat. Wenn sich Berlusconi das mal genau überlegt ...
    Hier irrst Du.
    Arminius war Germane. Sein Vater hatte sich mit den Römern arrangiert, mit ihm natürlich der ganze Stamm.
    Wenn ich mich nicht sehr irre, war Arminius als Kind Geisel in Rom, wurde Soldat, machte eine Militärkarriere und besann sich dann auf seine Wurzeln.
    --> Varus-Schlacht
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  7. #107
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Sherpa Beitrag anzeigen
    Doch. Aber kontrolliert vom Souverän.
    Und es sollte zuerst unser Wahlrecht geändert werden. Zur Zeit ist es doch so, daß zig „Volksvertreter“ schon „gewählt“ sind, bevor die Wahl überhaupt stattgefunden hat: Nämlich die Kandidaten der großen „Volksparteien“, die einen sicheren Listenplatz haben.
    Na ja, man muss ja nicht die großen "Volksparteien" wählen, der Wahlzettel ist lang genug. Wenn die Leute es dennoch tun, wirst du das wohl akzeptieren müssen. Oder ist eine Wahl erst dann in Ordnung, wenn dir das Ergebnis passt?

  8. #108
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Wolf Fenrir Beitrag anzeigen
    Zja , wie das vielleicht einmal erreicht wird wer weiß ? Fest steht so lange es die BRD auf dem Boden Restdeutschlands gibt wird das nie geschehen !!!
    Wenn dann durch einen Nachfolgestaat der mit der BRD nichts zu tun hat.
    Ja, das ist die Frage, für die ich natürlich auch keine Lösung habe. Aber das liegt in der Natur der Sache. Vor 1985 war es nahezu unvorstellbar, dass der Kalte Krieg durch einen Mann wie Gorbatschow ohne militärische Entscheidung beendet werden könnte, und noch Anfang 1989 war es ebenso nahezu unvorstellbar, dass es Ende 1990 die DDR nicht mehr geben und wir stattdessen das "Vereinte Deutschland" des 2+4-Vertrages haben würden. Wäre aber das Wiedervereinigungsgebot angesichts der zeitweise ja hoffnungslosen politische Lage schon Jahre oder Jahrzehnte davor aufgegeben worden, hätte es 1989/90 auch keine Wiedervereinigung gegeben.
    Und so kann man auch jetzt nicht wissen, ob es jemals eine Situation geben wird, wo gewissermaßen der nächste Schritt der Wiedervereinigung getan werden kann, so unvorstellbar es bis dahin erschienen sein mag, dass für die dabei zu beantwortenden Fragestellungen jemals eine Lösung gefunden werden könnte. Natürlich wird man dafür oft als Träumer bezeichnet (was man ja auch ist!), in die braune Ecke gedrängt oder mit Häme überschüttet - aber ohne Standhaftigkeitsprüfungen geht's halt auch nicht! Und jedes Diskussionsgefecht lädt ja den Entschlossenheitsakku und den Ausformulierungsgenerator wieder auf!

  9. #109
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Leider überließt man bei diesem Abkommen sehr schnell einen Artikel, der für das gesamte Abkommen von Bedeutung ist, man vergisst ihn auch manchmal
    Ja, das ist schon klar; es wäre sowieso sehr schwer, wenn nicht aussichtslos, diesen Komplex auf (völkerrechts-) juristischem Weg auszufechten, denn selbst wenn man 'mal annehmen würden, dass man dabei einen juristischen Sieg erringen würde, wäre das wahrscheinlich nutzlos, solang sich die zu Grund liegende tatsächliche politische Situation nicht wesentlich ändert. So hätte man das Wiedervereinigungsgebot noch jahrhundertelang aufrecht erhalten können, ohne etwas zu erreichen, wenn es keinen Gorbatschow und keine friedliche Revolution in der DDR gegeben hätte. Aber man muss eben dazu bereit stehen, ein unvorhersehbares Geschenk der Geschichte im richtigen Augenblick (wenn Kohls "Mantel der Gechichte" mal wieder vorbeikommen sollte) auch annehmen zu können.

  10. #110
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Sherpa Beitrag anzeigen
    Doch. Aber kontrolliert vom Souverän.
    Und es sollte zuerst unser Wahlrecht geändert werden. Zur Zeit ist es doch so, daß zig „Volksvertreter“ schon „gewählt“ sind, bevor die Wahl überhaupt stattgefunden hat: Nämlich die Kandidaten der großen „Volksparteien“, die einen sicheren Listenplatz haben.
    Richtig; das ist einer der zahlreichen kapitalen Fehler, die das Grundgesetz hat oder zulässt. Die Grundzüge des Wahlrechts müssten eben in der Verfassung bzw. im Grundgesetz geregelt werden, damit es nicht der parteipolitischen Disposition durch wechselnde einfachgesetzliche Mehrheiten unterliegt. Dass wir ein gemischtes Personen- und Verhältniswahlrecht, ein Parteilisten-System, ein Erst- und Zweitstimmen-System, eine 5 %-Klausel u.a. haben, steht alles nur im Bundeswahlgesetz und kann durch jede wechselnde Bundestagsmehrheit wieder geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht kann nur eingreifen, wenn, wie kürzlich geschehen, eine aktuelle Regierungsmehrheit mal gegen einen der wenigen im Grundgesetz festgeschriebenen Wahlrechtsgrundsätze verstößt; in diesem Fall gegen den Grundsatz der "gleichen" Wahl, also der Gleichheit des Stimmengewichts verstößt.

    Habe aber ein Angebot zu machen in Gestalt eines Auszugs aus meinen Verfassungsreform-Entwurf ([Links nur für registrierte Nutzer] -> Verfassungsreform für Deutschland -> Art. 105, 105a GG-1990):

    1. Die Landeslisten werden abgeschafft; es gibt nur noch Bundeslisten - wie diese besetzt werden, entscheiden die Parteimitglieder in Vorwahlen.

    2. Für unabhängige Kandidaten wird ebenfalls eine Bundesliste erstellt; direkt gewählte Kandidaten kommen in den Bundestag, daneben können gemäß
    den nachfolgenden Regelungen weitere unabhängige Kandidaten in den Bundestag einziehen und dort auch eine Gruppe oder eine Fraktion bilden, wenn sie
    es schaffen, sich dort auf eine gemeinsame Plattform zu einigen.

    3. Die Wahl wird dadurch vereinfacht, dass es keine Erst- und Zweitstimme mehr gibt, sondern nur noch eine Stimme.

    4. In jedem der 299 Wahlkreise ist (wie bisher schon) der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen erhält, egal ob parteigebundener oder parteiunabhängiger Kandidat (Personenwahl).

    5. Nach der Wahl wird festgestellt, wie viele Abgeordnete jede (Partei- oder unabhängige) Kandidatenliste durch die Personenwahl errungen hat (Personenwahl-Anteil). Dann wird festgestellt, welche Anteile an der bundesweiten Gesamtstimmenzahl auf die Listen entfallen sind (Verhältniswahl bzw. Verhältniswahl-Anteile).

    6. Der Personenwahl-Anteil wird dann durch den Verhältniswahl-Anteil geteilt. Die Liste, die den höchsten Teiler erreicht, ist maßgebend für den weiteren Berechnungsvorgang.
    Der Personenwahl-Anteil der Liste mit dem höchsten Teiler wird mit ihrem Verhältniswahl-Anteil gekoppelt, d.h., diese Liste behält alle durch Personenwahl errungenen Abgeordnetensitze, bekommt aber nach dem Verhältniswahl-Anteil keinen weiteren dazu.
    Dann erhalten alle anderen Listen gemäß ihrem Verhältniswahl-Anteil so viele Sitze, dass deren Gesamtzahl genau dem Verhältniswahl-Anteil der Liste entspricht (natürlich unter vorherigem Abzug der von der Liste durch Personenwahl direkt errungenen Sitze); (Verhältniswahl-Ausgleich).

    7. Innerhalb jeder Liste werden die Abgeordnetensitze beim Verhältniswahl-Ausgleich in absteigender Reihenfolge der von den Kandidaten bundesweiten erzielten Gesamtstimmenzahl vergeben (vorher müssen natürlich die Kandidaten der Liste, die durch Personenwahl direkt gewählt wurden, aus der Liste gestrichen werden; so könnte man darauf verzichten, die Wahlkreisgrößen immer wieder zu überprüfen und anzupassen, und gleichzeitig würde das Erfordernis des gleichen Stimmengewichts erfüllt.

    8. Die gegen den Grundsatz des gleichen Stimmengewichts verstoßende 5%-Klausel würde entfallen; lediglich die Listen, deren bundesweite Gesamtstimmenzahl nicht den Teiler zwischen bundesweiter Gesamtstimmenzahl aller Listen und der Zahl der Wahlkreise erreicht, würden unberücksichtigt bleiben.

    Durch dieses System würde in der Regel die Gesamtsitzzahl des Bundestages deutlich geringer ausfallen als beim bestehenden System mit Überhang- und Ausgleichsmandaten, die Wähler hätten direkten Einfluss sowohl auf die Personenwahl als auch auf den Verhältniswahl-Ausgleich, und sie bräuchten nicht zweigleisig eine Erst- und Zweitstimme, sondern bräuchten nur eine Stimme für einen persönlich "fassbaren" Kandidaten zu vergeben.

    Eine Berechnungsbeispiel folgt im nächsten Beitrag; in diesem würde sonst die 5000-Zeichen-Grenze überschritten.
    Geändert von Dardonthinis (27.02.2013 um 11:33 Uhr)

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