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Thema: Grundgesetz oder Verfassung ?

  1. #21
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von DerHeide Beitrag anzeigen
    Das ist wie bei den Christen vor über 1600 Jahren. Der Körper kann tot sein. Der Geist lebt weiter. Die Christen waren nichts. Und in wenigen Jahrhunderten bestimmten sie die Weltpolitik. Wir sind auch nichts. Aber unser Glaube wird Berge versetzen. Da können wir auch mit Hosenscheißer wie dich gut leben. Amerika war auch nichts und ist heute (noch) Weltmacht. Unsere Wiedergeburt wird über Europa kommen. Genau diese Bundesdeutsche Politik, die Deutschland zersetzen will, wird das Gegenteil erreichen und wir werden alle Europaer ins Deutsche Volk assimilieren. Auch wenn unsere Generationen in einigen Hunderten von Jahren nur noch Englisch sprechen, Deutschland lebt als Germany weiter. Das wird die Wiedergeburt eines großen einheitlichen germanischen Volkes werden.
    Dass die derzeitige bundesdeutsche Politik zum Zersetzen jeder öffentlichen Ordnung und auch des Deutschen Volkes führt, sehe auch ich so. Das ist die eine Front, an der eine neue Politik für das Deutsche Volk erkämpft werden muss. Hinter der anderen Front stehen die Totengräber des Deutschen Volkes wie Wilhelm II., Adolf und solche Typen wie Du!
    Je mehr das bestehende System sich selbst demaskiert und je mehr Du und Deinesgleichen Euer eindimensionales Wiedergekäue fortsetzt, desto klarer und für alle erkennbar wird es, dass es um eine neue, entschlossene und radikale Mitte geht: Grundrechte und Rechtsstaat, Demokratie (auch unmittelbare) und strenge Gewaltenteilung, Bundesstaat mit klaren Zuständigkeitsverteilungen, Gewaltmonopol des Staats (aber eines, das dieser auch durchsetzt, und zwar unnachsichtig gegenüber allen, die diese Ordnung dazu missbrauchen wollen, um ihr eigenes Süppchen zu kochen), friedliches Zusammenleben der Völker und Staaten, aber keine Appeasement-Politik, sondern hartes, auch militärisches Vorgehen gegen Völkermörder und Friedensbrecher, Trennung von Staat und Kirchen, von Staat und Wirtschaft, von Staat und allen anderen Teilbereichen, die sich allesamt ins Gemeinwesen einordnen müssen und es nicht beherrschen dürfen, Sichern der natürlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebensgrundlagen!

  2. #22
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Das Grundgesetz ist deshalb so beliebt, weil es von den Verfassungsfeinden nach Lust und Laune geändert werden kann. Die Änderung einer Verfassung müßte vom Volk beschlossen werden. So ist das in souveänen Staaten, die eine Verfassung haben.
    Nebenbei: Sogar die so genannte DDR hatte eine Verfassung.

  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Zausel Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz ist deshalb so beliebt, weil es von den Verfassungsfeinden nach Lust und Laune geändert werden kann. Die Änderung einer Verfassung müßte vom Volk beschlossen werden. So ist das in souveänen Staaten, die eine Verfassung haben.
    Nebenbei: Sogar die so genannte DDR hatte eine Verfassung.
    Zausel, du redest Stuss, oder beweise mal, das die USA kein souveräner Staat sind.
    Es gibt keine Regel, das für die Änderung der Verfassung Volksabtimmungen notwendig sind, es sei denn, die entsprechende Verfassung sieht das vor.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von DerHeide
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Grundrechte und Rechtsstaat, Demokratie (auch unmittelbare) und strenge Gewaltenteilung, Bundesstaat mit klaren Zuständigkeitsverteilungen, Gewaltmonopol des Staats (aber eines, das dieser auch durchsetzt, und zwar unnachsichtig gegenüber allen, die diese Ordnung dazu missbrauchen wollen, um ihr eigenes Süppchen zu kochen), friedliches Zusammenleben der Völker und Staaten, aber keine Appeasement-Politik, sondern hartes, auch militärisches Vorgehen gegen Völkermörder und Friedensbrecher, Trennung von Staat und Kirchen, von Staat und Wirtschaft, von Staat und allen anderen Teilbereichen, die sich allesamt ins Gemeinwesen einordnen müssen und es nicht beherrschen dürfen, Sichern der natürlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebensgrundlagen!
    So weit sind wir nicht auseinander. Das wollen wir auch. Dazu bedarf es aber, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker verwirklicht wird und getanes Unrecht rückgängig gemacht wird. Nur die Realität sieht anders aus. Amerikaner werden den Indianern keine Unabhängigkeit geben genauso wie Russen ihre 200 Völker weiter im Bann halten. Das Unrecht an Deutsche oder besser gesagt an Sudetendeutsche, Schlesier, Pommern und Preußen wird friedlich auch nicht wiedergutgemacht und Franzosen werden auch nicht auf Elsaß-Lothringen verzichten. Deshalb muss jedem klar sein, dass eine Änderung des status quo nur über ein Krieg geht. Und die Welt hat sich immer verändert und wird sich verändern. Mir wäre es auch lieber gewesen, wir hätten Wilhelm II beseitigt und in der Verfassung geschrieben, dass jeglicher Angriffkrieg verboten ist. 1914 brauchten wir keinen Krieg (deshalb ist auch eine Kriegsschuld nicht diskutierbar weil die Führung mit dem Kaiser Schuld gegenüber dem Deutschen Volk hat), sondern eine Pangermanische Bewegung, wie es die Slawen geschickt verstanden haben mit ihrer Panslawischen Idee. Vieles hätte friedlich umgesetzt werden können. Wie es heute mit Europa ist. Nur eins muss der heutigen Welt auch klar sein. Wenn die Mächte dieser Weltordnung sich nicht zu einer Friedensordnung bewegen, dazu gehört auch die Beseitigung aller von den Kolonialmächten gezogenen Grenzen in Afrika, und wir Deutschen irgendwann unser Recht und unsere Macht zurückholen, dass wir dann auch keine Gnade mehr kennen werden.

  5. #25
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Zausel, du redest Stuss, oder beweise mal, das die USA kein souveräner Staat sind.
    Es gibt keine Regel, das für die Änderung der Verfassung Volksabtimmungen notwendig sind, es sei denn, die entsprechende Verfassung sieht das vor.
    Deine Beiträge sagen viel über dich aus:
    - Zausel, du redest Stuss
    - Alter Stubentieger, du irrst
    - meine liebe Conny, du machst dich lächerlich
    ...
    Für jeden Psychiater hoch interessant!
    Auch wenn es dir nicht passt: Wenn eine Verfassung vom Volk verabschiedet wird, kann in einem rechtsstaatlichem Raum eine Änerung nur über eine Volksabstimmung erfolgen (s. Verfassungsänderung Schweiz).
    Die USA willst du doch nicht als Rechtsstaat bezeichnen?

  6. #26
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Zausel Beitrag anzeigen
    Wenn eine Verfassung vom Volk verabschiedet wird, kann in einem rechtsstaatlichem Raum eine Änerung nur über eine Volksabstimmung erfolgen (s. Verfassungsänderung Schweiz).
    In der Schweiz ist zwar eine Volksabstimmung erforderlich, aber ohne die Zustimmung der gesetzgebenden Organe geht es auch nicht. Und damit ist die Schweiz eine Ausnahme. In den meisten Staaten dieser Welt, einschließlich der unstrittig anerkannten Rechtsstaaten, liegt die Kompetenz für Verfassungsänderungen beim Parlament. In den deutschen Verfassungen von 1871 und 1919 war es übrigens auch so geregelt.

    Es kommt tatsächlich immer darauf an, was die jeweilige Verfassung dazu sagt, wie Gehirnnutzer schon völlig richtig sagt. Und einem souveränen Staat schreibt niemand vor, wie er das zu regeln hat. Das Völkerrecht kennt keine derartige Vorschrift.

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Zausel Beitrag anzeigen
    Deine Beiträge sagen viel über dich aus:
    - Zausel, du redest Stuss
    - Alter Stubentieger, du irrst
    - meine liebe Conny, du machst dich lächerlich
    ...
    Für jeden Psychiater hoch interessant!
    Auch wenn es dir nicht passt: Wenn eine Verfassung vom Volk verabschiedet wird, kann in einem rechtsstaatlichem Raum eine Änerung nur über eine Volksabstimmung erfolgen (s. Verfassungsänderung Schweiz).
    Die USA willst du doch nicht als Rechtsstaat bezeichnen?
    Mein lieber Zausel, du sprachst von souveränen Staaten, nicht von Rechtsstaaten.

    Ansonsten gilt, mein lieber Zausel, man sollte sich mit Verfassungsrecht wirklich beschäftigen, bevor man eine Behauptung aufstellt, ansonsten kommt nämlich dabei Stuss raus.

    Mal ein paar kleine Fakten, die Leute wie du ignorieren bzw. weil sie Dinge nur nachplappern nicht kennen:

    1. Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, durch nichts anderes, weder durch ihre Bezeichnung, weder durch ihr Zustandekommen, noch durch eine Entsprechung mit der Idealvorstellung.

    2. Es gibt keine Regeln oder sonstige Bestimmungen, wie eine Verfassung auszusehen hat, es gibt nur die durch ihre Aufgabe bestimmten Notwendigkeiten. Nebenbei gibt es noch die Idealvorstellung einer Verfassung.

    3. Es gibt keine Bestimmungen wie die Änderung einer Verfassung zu erfolgen hat, außer denen, die die Verfassung selber enthält.

    4. Der Begriff der Zustimmung durch das Volk aus der Idealvorstellung einer Verfassung umfasst nicht nur die direkte Zustimmung durch das Volk sondern auch die indirekte Zustimmung durch gewählte Volksvertreter.

    etc. pp.

    Und mal ein kleiner Ratschlag für die Zukunft, wenn man eine Behauptung aufstellt, warum etwas kein Verfassung ist oder eine Bezug Verfassung - Rechtsstaat aufstellt, sollte man sich mal ein paar Verfassungen anschauen, bzw. sich mit ihnen intensiver beschäftigen und die Behauptung an ihnen überprüfen.
    Zausel, 98% der Behauptungen, die in den Grundgesetzdiskussionen aufgestellt werden, die dazu dienen zu Beweisen, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, haben eins gemeinsam, wären sie tatsächlich richtig und der Maßstab, dann hätten eine ganze Menge Staaten keine Verfassung.

    Anstatt sich damit zu beschäftigen, insbesondere wenn man der Meinung ist, Deutschland braucht eine neue Verfassung, dann sollte man sich mit den Mängeln des Grundgesetzes beschäftigen und darauf argumentieren.
    Mängel findest du in jeder Verfassung.

    Mal ein kleine Aufstellung für dich:

    - dem Grundgesetz fehlen direktdemokratische Elemente auf Bundesebene

    - die Behauptung, das Grundgesetz sieht keine Volksabstimmungen auf Bundesebene vor, ist falsch, es enthält nur keine entsprechenden Ausführungs- und Anwendungsregeln

    - auch wenn es keine Bedeutung für den Verfassungsstatus des GG, die Väter des GG haben das GG in seiner ursprünglichen Form als Provisorium gedacht, das wird aus der ursprünglichen Präambel und dem Artikel 146 GG klar, sie haben aber auch das Potential des GG erkannt, sonst hätten sie den Artikel 146 und die ursprüngliche Präambel des GG unter den Schutz des Artikels 79 GG gestellt und somit tatsächlich eine rechtlich bindende Verpflichtung zur einer neuen Verfassung geschaffen. Es ist als die Frage auf Grund der historischen Entwicklung, erfüllt das GG seine Aufgabe, bzw. kann es mit einigen Veränderungen die Aufgabe weiterhin erfüllen oder ist tatsächlich eine neue Verfassung notwendig.

    Es gibt noch eine Menge Dinge die man aufführen könnte, sie haben aber eins gemeinsam, sieh haben ihre Basis in rechtlichen Tatsachen und gründen nicht auf rechtlich falschen Pseudobehauptungen.

    Stell doch mal dem Bundestagsabgeordneten deines Wahlkreises, warum man sich nicht wirklich an den [Links nur für registrierte Nutzer] gehalten hat.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #28
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Mein lieber Zausel, du sprachst von souveränen Staaten, nicht von Rechtsstaaten.

    Ansonsten gilt, mein lieber Zausel, man sollte sich mit Verfassungsrecht wirklich beschäftigen, bevor man eine Behauptung aufstellt, ansonsten kommt nämlich dabei Stuss raus.

    Mal ein paar kleine Fakten, die Leute wie du ignorieren bzw. weil sie Dinge nur nachplappern nicht kennen:

    1. Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, durch nichts anderes, weder durch ihre Bezeichnung, weder durch ihr Zustandekommen, noch durch eine Entsprechung mit der Idealvorstellung.

    2. Es gibt keine Regeln oder sonstige Bestimmungen, wie eine Verfassung auszusehen hat, es gibt nur die durch ihre Aufgabe bestimmten Notwendigkeiten. Nebenbei gibt es noch die Idealvorstellung einer Verfassung.

    3. Es gibt keine Bestimmungen wie die Änderung einer Verfassung zu erfolgen hat, außer denen, die die Verfassung selber enthält.

    4. Der Begriff der Zustimmung durch das Volk aus der Idealvorstellung einer Verfassung umfasst nicht nur die direkte Zustimmung durch das Volk sondern auch die indirekte Zustimmung durch gewählte Volksvertreter.

    etc. pp.

    Und mal ein kleiner Ratschlag für die Zukunft, wenn man eine Behauptung aufstellt, warum etwas kein Verfassung ist oder eine Bezug Verfassung - Rechtsstaat aufstellt, sollte man sich mal ein paar Verfassungen anschauen, bzw. sich mit ihnen intensiver beschäftigen und die Behauptung an ihnen überprüfen.
    Zausel, 98% der Behauptungen, die in den Grundgesetzdiskussionen aufgestellt werden, die dazu dienen zu Beweisen, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, haben eins gemeinsam, wären sie tatsächlich richtig und der Maßstab, dann hätten eine ganze Menge Staaten keine Verfassung.

    Anstatt sich damit zu beschäftigen, insbesondere wenn man der Meinung ist, Deutschland braucht eine neue Verfassung, dann sollte man sich mit den Mängeln des Grundgesetzes beschäftigen und darauf argumentieren.
    Mängel findest du in jeder Verfassung.

    Mal ein kleine Aufstellung für dich:

    - dem Grundgesetz fehlen direktdemokratische Elemente auf Bundesebene

    - die Behauptung, das Grundgesetz sieht keine Volksabstimmungen auf Bundesebene vor, ist falsch, es enthält nur keine entsprechenden Ausführungs- und Anwendungsregeln

    - auch wenn es keine Bedeutung für den Verfassungsstatus des GG, die Väter des GG haben das GG in seiner ursprünglichen Form als Provisorium gedacht, das wird aus der ursprünglichen Präambel und dem Artikel 146 GG klar, sie haben aber auch das Potential des GG erkannt, sonst hätten sie den Artikel 146 und die ursprüngliche Präambel des GG unter den Schutz des Artikels 79 GG gestellt und somit tatsächlich eine rechtlich bindende Verpflichtung zur einer neuen Verfassung geschaffen. Es ist als die Frage auf Grund der historischen Entwicklung, erfüllt das GG seine Aufgabe, bzw. kann es mit einigen Veränderungen die Aufgabe weiterhin erfüllen oder ist tatsächlich eine neue Verfassung notwendig.

    Es gibt noch eine Menge Dinge die man aufführen könnte, sie haben aber eins gemeinsam, sieh haben ihre Basis in rechtlichen Tatsachen und gründen nicht auf rechtlich falschen Pseudobehauptungen.

    Stell doch mal dem Bundestagsabgeordneten deines Wahlkreises, warum man sich nicht wirklich an den [Links nur für registrierte Nutzer] gehalten hat.
    Du hast Dir sehr viel Mühe gegeben, aber die Argumente der Verfassungsfeinde sind mir hinreichend bekannt!
    Gehörst du etwa zu denen, die damit ihren Lebensunterhalt sichern müssen?

  9. #29
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    In der Schweiz ist zwar eine Volksabstimmung erforderlich, aber ohne die Zustimmung der gesetzgebenden Organe geht es auch nicht. Und damit ist die Schweiz eine Ausnahme. In den meisten Staaten dieser Welt, einschließlich der unstrittig anerkannten Rechtsstaaten, liegt die Kompetenz für Verfassungsänderungen beim Parlament. In den deutschen Verfassungen von 1871 und 1919 war es übrigens auch so geregelt.

    Es kommt tatsächlich immer darauf an, was die jeweilige Verfassung dazu sagt, wie Gehirnnutzer schon völlig richtig sagt. Und einem souveränen Staat schreibt niemand vor, wie er das zu regeln hat. Das Völkerrecht kennt keine derartige Vorschrift.
    Wo Du recht hast, hast Du recht! Diktatoren gestatten ihrem Volk keine Mitbestimmung.

  10. #30
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Stell doch mal dem Bundestagsabgeordneten deines Wahlkreises, warum man sich nicht wirklich an den [Links nur für registrierte Nutzer] gehalten hat.
    Vielleicht hat er ja Glück, und der Abgeordnete ist ein Doofer. Andernfalls wird er antworten, dass man das durchaus getan hat. Das Ergebnis steht hier: [Links nur für registrierte Nutzer]

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