Ob ohne jegliche Befugnis nun ein "Grundgesetz" oder eine "Verfassung" verabschiedet wird von einem "Kontrollrat", einem "Parlamentarischen Rat", einer "Nationalversammlung", einem "Volk" oder ein paar "Fürsten" ist grundsätzlich sowieso erstmal schnuppe, denn dürfen tut's keiner von denen. (Woher auch?)

Aus rein praktischen Gründen ist die Fürstenverfassung vorzuziehen, denn erstens macht die einem nicht vor, was zu melden zu haben und zwotens weiss man genau, gegen wen man vorzugehen hat, um die Verfassungsordnung zu ändern.
Eine sog. "Demokratie" hat diese Vorteile nicht.