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Thema: Grundgesetz oder Verfassung ?

  1. #1
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard Grundgesetz oder Verfassung ?

    Es wird viel darüber diskutiert, dass Deutschland nach der Wiedervereinigung eine Verfassung bekommen soll.
    Viele sind der Ansicht, das Grundgesetzt sei wie die Verfassung.

    Dazu muss man diesen Artikel aus der Zeit lesen, von Egon Bahr verfasst :

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    Man mag zwar über Bahr denken wie man will, aber ich halte seine Zeilen für ehrlich.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Korgan
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Wundert mich nicht besonders. Schliesslich ist die BRD ein Ergebniss des zweiten Weltkrieges, ein Marionettenstaat der Hauptsiegermacht USA. Somit ist es klar das die Macht ihres obersten Vertreters beschränkt ist. Will mal nicht glauben das der Brandt so naiv war, anzunehmen das er einen souveränen Staat führt. Wird ihm wohl klar gewesen sein müssen, das er letztlich das tun muss was die Sieger für richtig halten.
    Das Grundgesetz hatte ursprünglich auch nur den Zweck das Leben in Deutschland nach dem Kriege wieder in einigermassen geordnete Bahnen zu lenken, so wie Carlo Schmidt, der wesenlicht am GG mitarbeitete, das ausgeführt hat.
    Eine Verfassung muss immer vom Volke abgesegnet werden, darum ist das GG auch keine Verfassung und sollte es auch nie sein.

  3. #3
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Korgan Beitrag anzeigen
    Wundert mich nicht besonders. Schliesslich ist die BRD ein Ergebniss des zweiten Weltkrieges, ein Marionettenstaat der Hauptsiegermacht USA. Somit ist es klar das die Macht ihres obersten Vertreters beschränkt ist. Will mal nicht glauben das der Brandt so naiv war, anzunehmen das er einen souveränen Staat führt. Wird ihm wohl klar gewesen sein müssen, das er letztlich das tun muss was die Sieger für richtig halten.
    Das Grundgesetz hatte ursprünglich auch nur den Zweck das Leben in Deutschland nach dem Kriege wieder in einigermassen geordnete Bahnen zu lenken, so wie Carlo Schmidt, der wesenlicht am GG mitarbeitete, das ausgeführt hat.
    Eine Verfassung muss immer vom Volke abgesegnet werden, darum ist das GG auch keine Verfassung und sollte es auch nie sein.
    Nicht schlecht, was du absonderst.

    Das Volk ist aber leider nicht fähig, sich selber/selbst zu respektieren.

    Problematisch ist die Selbstkasteiung, fußgefassen durch unsere angeblichen Freunde, die uns ja befreit haben.

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von latrop Beitrag anzeigen
    Es wird viel darüber diskutiert, dass Deutschland nach der Wiedervereinigung eine Verfassung bekommen soll. Viele sind der Ansicht, das Grundgesetzt sei wie die Verfassung
    Dieser Ansicht sind vor allem die politischen Parteien.
    Ich kenne wenige Menschen, welche nicht in einer politischen Organisation Mitglied sind, welche unser Grundgesetz als Verfassung verstehen...denn, das Grundgesetz war eigentlich nur als "Übergang" gedacht, bis die Teilung Deutschlands überwunden sein wird.

    Dass die politischen Organisationen in diesem Lande das Grundgesetz auch mit einer Verfassung gleichsetzen ist auch verständlich - würde man eine Verfassung zur Abstimmung stellen müssten diese Organisationen damit rechnen, dass ihn die im Grundgesetz garantieren "Sonderrechte" zumindest beschnitten würden.

  5. #5
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Korgan Beitrag anzeigen
    Eine Verfassung muss immer vom Volke abgesegnet werden, darum ist das GG auch keine Verfassung und sollte es auch nie sein.
    Es gibt eigentlich weltweit keine Verfasssung die vom Volk abgesegnet ist. Es gibt meines Wissens aber auch keine die wie das GG eine Ewigkeitsklausel eingebaut hat die sie von vornherein der Lächerlichkleit preisgibt.

  6. #6
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von latrop Beitrag anzeigen
    Es wird viel darüber diskutiert, dass Deutschland nach der Wiedervereinigung eine Verfassung bekommen soll.
    Viele sind der Ansicht, das Grundgesetzt sei wie die Verfassung.
    Bisher hab ich's nicht geschafft, nachzuvollziehen, warum diese Frage so viele Gemüter beschäftigt. Es dürfte doch unstreitig sein, dass das Grundgesetz anfangs nur als ein Provisorium gedacht war, das aber vor allem anlässlich der Wiederbewaffnung und der Notstandsgesetze nach und nach vervollständigt wurde und damit alles enthält, was eine Staatsverfassung benötigt - das Grundgesetz enthält im Vergleich zu anderen Verfassungen, bei denen niemand bezweifeln würde, dass es sich um Verfassungen handelt, sogar teilweise viel ausführlichere Regelungen als sie. Und denken wir mal an Großbritannien, das gar keine einheitliche Verfassungsurkunde hat, sondern nur ein höchst lückenhaftes Sammelsurium von Texten, die zum Teil viele Jahrhunderte alt sind.

    Deshalb sehe ich die Sache so, dass wir mit dem Grundgesetz eine Verfassung haben. Eine solche muss nicht auch ausdrücklich "Verfassung" heißen, um eine Verfassung zu sein - was soll denn das kindische Gejammer, dass wir keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz hätten? Eine Verfassung ist ein Grundgesetz, und das Grundgesetz ist eine Verfassung - ich sehe das sogar so, dass die Bezeichnung "Grundgesetz" die Funktion einer Verfassung viel unmittelbarer und auch volksnäher beschreibt - genau so wie der Staatsname "Bundesrepublik Deutschland".

    Wir haben also ein Grundgesetz, das eine vollständige und vollwertige Verfassung ist, aber diese Verfassung hat den grundlegenden Mangel, dass sie nie durch einen Volksentscheid ausdrücklich angenommen wurde. Deshalb sollte der Weg über Art. 146 GG beschritten werden, aber nicht einfach durch eine Volksabstimmung, die das bestehende Grundgesetz nachträglich legitimiert, sondern dadurch, dass in einem demokratischen Verfahren ein neues Grundgesetz erarbeitet wird, das die teilweise schwerwiegenden Mängel des bestehenden Grundgesetzes behebt, besonders im Bereich des Naturschutzes, der Staatsziele, der Wirtschaftsordnung, des Wahlsystems zum Bundestag, der Gewaltenteilung und einigem anderen mehr.
    Bringt lieber da eure Kräfte und Vorstellungen ein und hört endlich auf, darüber zu lamentieren, dass wir angeblich keine Verfassung hätten!

  7. #7
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Bisher hab ich's nicht geschafft, nachzuvollziehen, warum diese Frage so viele Gemüter beschäftigt.
    ...
    Weil ein Volk sich eine Verfassung gibt, nicht eine Kommission.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Feldmann
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Es git eine deutsche Verfassung:



    Diese hat heutzutage allerdings einen schlechten Ruf, was ich Schade finde, denn in einigen Punkten, bspw. Volksentscheide oder soziale Grundrechte, war die Weimarer Verfassung weiter bzw. "moderner" als das "unfehlbare" Grundgesetz.
    Geändert von Feldmann (09.01.2013 um 12:54 Uhr)

  9. #9
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Zitat Zitat von Feldmann Beitrag anzeigen
    Diese hat heutzutage allerdings einen schlechten Ruf, was ich Schade finde, denn in einigen Punkten, bspw. Volksentscheide oder soziale Grundrechte, war die Weimarer Verfassung weiter bzw. "moderner" als das "unfehlbare" Grundgesetz.
    So übel war sie wirklich nicht, sondern nach damaligen europäischen Maßstäben war sie sehr modern. Es steckt ja auch eine Menge davon im Grundgesetz. Allerdings hatte sie auch Schwächen. Da wäre z. B. die starke Stellung des Reichspräsidenten zu nennen, der mit Notverordnungen und Reichstagsauflösungen entscheidend in die Politik eingreifen konnte und auch niemandem Rechenschaft schuldig war, wen er zum Kanzler und zum Minister ernannte. Er war eine Art Ersatzkaiser, eine Nebenregierung.

    Vielleicht wäre das alles nicht so schlimm gewesen, wenn die Weimarer Republik nicht eine "Republik ohne Republikaner" gewesen wäre. Ab 1925 war ja einer dieser Nicht-Republikaner sogar Reichspräsident. Das alles vor dem Hintergrund der ab 1929 ständig zunehmenden Radikalisierung war einer der Hauptgründe für den Untergang der Republik.

    Volksentscheide sind im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen, allerdings nicht als Teil der Bundesgesetzgebung. Ob das eine gute Idee wäre, darüber kann man ja reden. In allen Länderverfassungen gibt es so etwas, und die Erfahrungen damit sind gar nicht so übel. Für einen fundamentalen Demokratiemangel halte ich den gegenwärtigen Zustand allerdings nicht.

    Was aber die sozialen Grundrechte betrifft, steht man unter dem Grundgesetz sicherlich bedeutend besser da als unter der WRV. Da standen ja die Grundrechte irgendwo hinten. Zudem werden sie auch ständig weiterentwickelt, nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des BVerfG.

    Dieses Gericht ist übrigens auch ein bedeutender Fortschritt im Vergleich WRV - GG. Das Reichsgericht hatte bei weitem nicht solche Konsequenzen. (Und hätte es sie gehabt - die Richter waren auch keine Republikaner.) Das BVerfG dagegen hat es stets verstanden, die Verfassung einerseits zu hüten und andererseits fortzuentwickeln.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Grundgesetz oder Verfassung ?

    Das BVerG hat etwas weiterentwickelt? Ja, es hat die im GG festgehaltene Rechtsschutzgarantie abgeschafft. Bei offensichtlich gerechtfertigten Beschwerden setzen sich drei Rotkäppchen hin und verweigern die Annahme......und weil sich alle drei einig sind, begründen sie das auch nicht.
    Das BVerg ist letztlich nichts anderes wie der Volksgerichtshof Hitlers. Das Personal wird von politischen Parteien eingesetzt und handelt im Sinne seiner Auftraggeber.
    Wer das nicht erkennt ist schon etwas sehr blind.....blond....oder so..., vorsichtig ausgedrückt.
    Das GG erlaubt Volksentscheide...in jeder Ebene.
    Natürlich werden in Deutschland keine Volksabstimmungen von den korrupten Politikern durchgeführt, sonst hätten sie keinen Euro einführen und den ESM nicht installieren können.
    Was ist ein GG oder eine Verfassung überhaupt wert, wenn ihr Inhalt nicht durchgesetzt werden kann?
    Richtig, nichts.......

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