Die Lebenspartnerschaft hat insbesondere folgende Rechte und Pflichten zur Folge:
* auf Wunsch gemeinsamer Familienname („Lebenspartnerschaftsname“)
* Verpflichtung zur gemeinsamen Lebensführung
* Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt
* kleines Sorgerecht bei Kindern des Partners/der Partnerin
* Erbrecht: Partner werden bei den Pflichtteilen so wie Ehegatten behandelt (nicht aber bei der Erbschaftsteuer)
* Verwandtschaftsverhältnis (Schwägerschaft) zu anderen Familienmitgliedern des Partners/der Partnerin, mit prozessrechtlichen Folgen
* Witwenrente
* Gleichstellung von Lebenspartnern zu Ehepartnern im Sozialrecht (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialversicherung)
* Befangenheits- und Angehörigenverhältnis des Lebenspartners in Gerichtsordungen und bei Verfahrensbeteiligungen
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