+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 5 1 2 3 4 5 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 43

Thema: GG Art. 20 Absatz 4

  1. #1
    Mitglied
    Registriert seit
    09.05.2012
    Beiträge
    95

    Standard GG Art. 20 Absatz 4

    Art 20

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


    Mit dem ESM-Vertrag wurde die Finanzhoheit der BRD der demokratischen Legitimation entzogen. Noch steht die Entscheidung des BVG aus, aber die werden die Sache sicher nicht kippen wollen. Tritt damit bereits Art 20 Abs 4 in Kraft und alle Deutschen haben, vom GG abgedeckt, das Recht auf Widerstand? Wie kann, darf und sollte dieser Widerstand aussehen? Wenn nicht: Ab wann würde dieser Artikel in Kraft treten?

    Die Frage richtet sich insbesondere an die Demokraten hier, für Nicht-Demokraten ist die Frage vermutlich obsolet.

  2. #2
    GESPERRT
    Registriert seit
    12.01.2006
    Beiträge
    42.939

    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Placebo GG 20/4

    Solltest Du mal lesen

  3. #3
    ALEA IACTA EST Benutzerbild von Commodus
    Registriert seit
    01.05.2009
    Ort
    Südhessen
    Beiträge
    5.392

    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Rufus.Mueller Beitrag anzeigen
    Wie kann, darf und sollte dieser Widerstand aussehen? Wenn nicht: Ab wann würde dieser Artikel in Kraft treten?
    1. Erst wenn die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes von der Regierung ignoriert werden.

    2. Gar nicht weil kein Putsch vorliegt. Die Regierung wurde vom Wähler an der Urne legitimiert.


    Schluckt die Pille des "geringeren Übels"!
    Es war, man kann es nicht anders nennen - ein sehr weit verbreitetes Gefühl der Erlösung und Befreiung von der Demokratie

  4. #4
    Alt-Right Benutzerbild von Sobieski Vengeance
    Registriert seit
    25.08.2009
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    1.902

    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Solange die Glotze funktioniert, wirds keinen Widerstand geben.
    Ein Gott, der Eisen schuf,
    der wollte keine Knechte!

  5. #5
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
    Registriert seit
    28.06.2009
    Beiträge
    29.701

    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Placebo GG 20/4

    Solltest Du mal lesen
    Basierend auf Art. 20 Abs. 4 kann auch niemand freigesprochen werden, weil er kein Teil des StGB ist. Wenn überhaupt können die Zustände, die den Widerstand nach dieser Vorschrift erlauben einen Freispruch aus einem übergesetzlichen Notstand o. Äh. rechtfertigen.
    Mit Zimt und Zucker

  6. #6
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
    Registriert seit
    28.06.2009
    Beiträge
    29.701

    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Sobieski Vengeance Beitrag anzeigen
    Solange die Glotze funktioniert, wirds keinen Widerstand geben.
    Und solange Flieger nach Malle gehen und das Bier und das Grillsteak billig sind.
    Mit Zimt und Zucker

  7. #7
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
    Registriert seit
    18.06.2006
    Ort
    Freiluftanstalt
    Beiträge
    61.213

    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Rufus.Mueller Beitrag anzeigen
    Die Frage richtet sich insbesondere an die Demokraten hier, für Nicht-Demokraten ist die Frage vermutlich obsolet.
    Wieso, wir leben doch auch hier?!
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  8. #8
    Miss Verständnis Benutzerbild von Leila
    Registriert seit
    10.08.2006
    Ort
    Baselbiet
    Beiträge
    17.564

    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Sobieski Vengeance Beitrag anzeigen
    Solange die Glotze funktioniert, wirds keinen Widerstand geben.
    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Und solange Flieger nach Malle gehen und das Bier und das Grillsteak billig sind.
    Zitiert, damit ich’s unterschreiben kann.

    Leila

  9. #9
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.382

    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Rufus.Mueller Beitrag anzeigen
    Mit dem ESM-Vertrag wurde die Finanzhoheit der BRD der demokratischen Legitimation entzogen. Noch steht die Entscheidung des BVG aus, aber die werden die Sache sicher nicht kippen wollen. Tritt damit bereits Art 20 Abs 4 in Kraft und alle Deutschen haben, vom GG abgedeckt, das Recht auf Widerstand? Wie kann, darf und sollte dieser Widerstand aussehen? Wenn nicht: Ab wann würde dieser Artikel in Kraft treten?

    Die Frage richtet sich insbesondere an die Demokraten hier, für Nicht-Demokraten ist die Frage vermutlich obsolet.
    Der Art. 20 GG... ...sagt ja Abs. 4 "...diese Ordnung zu beseitigen..."

    Damit sind aber Interpretationen Tür und Tor geöffnet.

    Nehmen wir doch Abs. 2. Dort steht, dass die Staatsgewalt des Volkes "...in Wahlen und Abstimmung..." ausgeübt wird. Nun wird man unzweifelhaft eine "Volksabstimmung" als Abstimmung bezeichnen können - nur, da es dafür auf Bundesebene kein Gesetz gibt, wie denn eine Volksabstimmung zustande kommen könnte hast Du oder ich nie die Chance eine Volksabstimmung zu erzwingen.
    Eine Volksabstimmung kann also nur vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (und dies demaskiert alle im Bundestag vertretenen Parteien, welche sich heute hinstellen und eine Volksabstimmung fordern - ich kann mich an keinen Antrag im Bundestag erinnern).
    Ich nun "diese Ordnung" beseitigt wenn sich die sogenannten "demokratisch-legitimierten" Parteien im Bundestag einem grundgesetzlich verbrieften Recht verweigern, indem man einfach nichts tut?

    Genauso bzw. ähnlich verhält es sich mit Abs. 4...Du hast das theoretische Recht im Grundgesetz niedergelegt mit Widerstand sich gegen Jemand zu wehren, welcher die Axt an "diese Ordnung" legt...nur...Abs. 2 und 3 machen dies de facto unmöglich...den die Damen und Herren unserer sogenannten "demokratisch-legitimierten" Parteien sorgen schon dafür, dass Abs. 4 ein zahnloser Tiger war, ist und bleibt.

  10. #10
    GESPERRT
    Registriert seit
    15.10.2012
    Beiträge
    1.341

    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Rufus.Mueller Beitrag anzeigen
    Mit dem ESM-Vertrag wurde die Finanzhoheit der BRD der demokratischen Legitimation entzogen.
    Die Politiker der BRD waren eigentlich noch nie legitim, man kann ihnen also nichts entziehen, was nicht existent ist. Es kann nicht sein, dass irgendwelche hergelaufenen Kleinkriminellen sich in diesem Staatsgebilde breit machen und Politik betreiben wollen, in einem Staat, der in der jetzigen Form de facto und de jure nicht existiert.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Ist Artikel 20 Absatz 4 GG jetzt angesagt?
    Von fatalist im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 84
    Letzter Beitrag: 11.06.2011, 14:32
  2. Artikel 20 / Absatz 4 tritt in Kraft!
    Von Commodus im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 184
    Letzter Beitrag: 19.07.2010, 08:06
  3. Bitte den letzten Absatz...
    Von torun im Forum Europa
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 03.02.2009, 10:05

Nutzer die den Thread gelesen haben : 1

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben