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Placebo GG 20/4

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Basierend auf Art. 20 Abs. 4 kann auch niemand freigesprochen werden, weil er kein Teil des StGB ist. Wenn überhaupt können die Zustände, die den Widerstand nach dieser Vorschrift erlauben einen Freispruch aus einem übergesetzlichen Notstand o. Äh. rechtfertigen.