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Thema: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

  1. #51
    Mitglied Benutzerbild von HansMaier.
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Ingeborg Beitrag anzeigen
    Quelle?
    Ah, da wirst Du Deinen Urologen fragen müssen, von so einem stammt das.
    MfG
    H.Maier
    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
    wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
    Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -

  2. #52
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen
    Ein Urteil des Landgerichts Köln betrifft einen weitverbreiteten, aus religiösen Gründen durchgeführten medizinischen Eingriff: Danach ist die Beschneidung von Jungen künftig als Körperverletzung zu werten. von Matthias Ruch
    Es wird nichts bringen, der Pfad in eine humane Gesellschaft wird hierdurch nicht geebnet, gewisse fanatisierte Religionsgruppen, die schon immer fanatisch waren (und zum Teil Mauern anbeten), werden sich jetzt erst Recht über deren religiöse Einschränkung beklagen --> natürlich konspirativ und bei Frau Merkel, also über deren Lobby.

    Man sollte diesen Menschen eher ein Ghetto geben, und sie dann zwingen, tatsächlich SO zu leben, wie es in ihren - aus deren Sicht gemäß derer "heiligen" Schriften und aus unserer Sicht gemäß derer zurückgebliebenen Weltanschauung zu leben. Und ein jeder Ghettobewohner, der nicht alle Gesetze seines "heiligen" Buches einhielte, der müsste krankenhausreif gepeitscht werden.

    Nur so könne dieser Verlogenheit und derer Heuchelei begegnet werden.

  3. #53
    FREIGEIST Benutzerbild von Ingeborg
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
    Ah, da wirst Du Deinen Urologen fragen müssen, von so einem stammt das.
    MfG
    H.Maier
    Du hast da was verwechselt.

    Babyvorhaut ist ein begehrter „Rohstoff“ für die Pharma- und Kosmetikindustrie. Das Gewebe ist äußerst reproduktiv und mit großer Sicherheit frei von Krankheitserregern. Injizierbares Collagen, gewonnen aus den Vorhäuten neugeborener Jungen, kann die Faltenbildung der alternden Haut vermindern, zum Aufspritzen der Lippen und zur kosmetischen Behandlung von Narben dienen.

    Unter dem Namen „Apligraf“ wird weltweit ein Kunsthautprodukt vertrieben, welches ebenfalls aus Babyvorhaut gewonnen wird und den natürlichen Heilungsprozess großflächiger Wunden unterstützt.

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  4. #54
    FREIGEIST Benutzerbild von Ingeborg
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Der Genitalherpes wird von einer Infektion mit dem doppelsträngigen DNA-Virus Herpes-simplex-Virus Typ 2 (HSV-2) oder Typ 1 (HSV-1) aus der Familie der Herpesviridae verursacht. Traditionell ist HSV-2 an mehr Infektionen beteiligt, HSV-1 gewinnt jedoch an Bedeutung.

    Übertragung

    Die Übertragung erfolgt beim Geschlechtsverkehr durch Kontakt mit der Haut, der Schleimhaut oder mit Sekretionen. Das Virus wird auch beim Oralverkehr übertragen. Da aufgrund der Symptome nicht zwischen Erstinfektion und Reaktivierung unterschieden werden kann, ist es schwierig abzuschätzen, woher die Infektion ursprünglich stammt. Die Träger können asymptomatisch sein und selbst nichts von ihrer Erkrankung wissen.

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  5. #55
    FREIGEIST Benutzerbild von Ingeborg
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Sieben Meter lang, je drei breit und hoch ist die Maschine. Hinter Glasscheiben arbeiten kleine Roboterärmchen, rangieren Petrischalen hin und her, ritzen Hautproben an, lösen mit Hilfe von Enzymen Zellen aus der Epidermis, der Oberhaut. Auch Bindegewebs- und Pigmentzellen werden so gewonnen.


    Vorhaut von kleinen Jungen ist der Zelllieferant

    Als Zelllieferanten dienen im Moment noch die Vorhäute von bis zu vier Jahre alten Jungen. «Je älter man wird, desto schlechter funktionieren die Zellen», erklärt Andreas Traube, Diplom-Ingenieur am Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) in Stuttgart, in dem die Hautfabrik steht. Geforscht wird zudem an Stammzellen als mögliche Zellquelle. «Wichtig ist, dass die Eingangszellen aus einer möglichst einheitlichen Quelle kommen, um Abweichungen bei den Hautprodukten zu vermeiden», sagte Traube, Gruppenleiter für Mechatronik und Prozesstechnik.

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  6. #56
    Foren-Veteran Benutzerbild von Gothaur
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Patriotistin Beitrag anzeigen
    Ein Urteil des Landgerichts Köln betrifft einen weitverbreiteten, aus religiösen Gründen durchgeführten medizinischen Eingriff: Danach ist die Beschneidung von Jungen künftig als Körperverletzung zu werten. von Matthias Ruch
    Wer Jungen aus religiösen Gründen beschneidet, macht sich wegen Körperverletzung strafbar. Dies hat das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil entschieden, das der FTD vorliegt. Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit können diesen Eingriff rechtfertigen, stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung klar.

    Damit stellt erstmals ein deutsches Gericht den religiösen Brauch unter Strafe. Jährlich werden in Deutschland mehrere tausend Jungen in ihren ersten Lebensjahren auf Wunsch der Eltern beschnitten. In den USA wird sogar die Mehrheit aller Jungen - weitgehend unabhängig von der Religion - direkt nach Geburt beschnitten. Auch dort formiert sich nun aber massiver Widerstand gegen diese Praxis. Weltweit sind rund ein Viertel aller Männer beschnitten.
    Über Jahrzehnte hatten Ärzte in Deutschland in einer juristischen Grauzone agiert, wenn sie Jungen aus rein religiösen Gründen beschnitten, ohne dass es eine medizinische Notwendigkeit gab. Bislang konnten sie sich jedoch darauf berufen, keine Kenntnis von der Strafbarkeit religiöser Beschneidungen gehabt zu haben. Selbst wenn ein Gericht den Einzelfall später als Körperverletzung anerkannte, musste der Arzt wegen des so genannten Verbotsirrtums freigesprochen werden. Mit dem Kölner Urteil fällt diese Möglichkeit nun weg.
    "Das Urteil ist vor allem für Ärzte enorm wichtig, weil diese jetzt zum ersten Mal Rechtssicherheit haben", sagte Holm Putzke von der Universität Passau. Der Strafrechtler fordert seit Jahren ein ausdrückliches Verbot der religiösen Beschneidung. "Das Gericht hat sich - anders als viele Politiker - nicht von der Sorge abschrecken lassen, als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden", lobte Putzke. "Diese Entscheidung könnte nicht nur die zukünftige Rechtsprechung prägen, sondern im besten Fall auch bei den betroffenen Religionen zu einem Bewusstseinswandel führen, Grundrechte von Kindern zu respektieren."
    Vor allem muslimische und jüdische Organisationen weisen die Forderungen nach einer Strafbarkeit der Beschneidung bislang entschieden zurück. Sie werten ein Verbot als "schweren Eingriff in das Recht auf freie Religionsausübung". Zum Kölner Urteil wollten sie sich am Montag auf Anfrage zunächst nicht äußern. Man wolle zunächst die Urteilsbegründung prüfen, hieß es.
    Der Richterspruch dürfte für Diskussionen sorgen. Seit Jahren ringen Politik und Verbände um eine bessere Integration der muslimischen Bevölkerung. Wolfgang Schäuble berief dazu als Innenminister 2006 erstmals eine eigene Islamkonferenz ein. Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff sagte: "Der Islam gehört zu Deutschland." Sein Nachfolger Joachim Gauck variierte: "Die Muslime, die hier leben, gehören zu Deutschland." Einige Muslime dürften das Kölner Urteil nun als einen Rückschritt auffassen.
    Experten gehen davon aus, dass nun weitere Fälle andernorts vor Gericht landen werden. Abschließend könnte die Frage nach der Strafbarkeit religiös motivierter Beschneidungen dann wohl vom Bundesverfassungsgericht geregelt werden.
    Im Kölner Fall hatte ein muslimischer Arzt an einem vierjährigen Jungen auf Wunsch der Eltern eine Beschneidung vorgenommen. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Kindernotaufnahme. Die Staatsanwaltschaft erhielt Kenntnis davon und erhob Anklage gegen den Beschneider. Nachdem das Amtsgericht den Eingriff für rechtens befand, legte sie Berufung ein. Das Landgericht wertete ihn jetzt als "schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit".

    Quelle:[Links nur für registrierte Nutzer]
    Die Diskussionen sind bereits im Gange und die Wogen werden gewiß hoch schlagen.
    Persönlich finde ich diese Entscheidung gut und richtig, eigentlich schon längst überfällig.
    Gut, wenn es nicht gekippt wird, gibts mit Sicherheit einen gewissen Beschneidungstourismus, leider. Aber das sollte nicht davon abhalten, dieses dennoch durchzuziehen.
    Gruß
    Islam --> Jihad --> Islamisten Terror
    Ueberzeugung --> Konzept --> Implementierung.
    Bergauf und gegen den Wind, formen den Charakter.
    Hurra, wir verblöden, für uns bezahlt der Staat!

  7. #57
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Zausel Beitrag anzeigen
    Laut ARD-Tagesschau hat Graumann schon Widerspruch eingelegt. Das Urteil ist damit schon null und nichtig.
    Schließlich mußte man ja auch den Musels das Schächten erlauben, weil sich die Juden nichts verbieten lassen.
    Wenn ZdJ-Graumann schrill quiekt, wird das Urteil ganz sicher revidiert.
    War klar dass das passiert.

  8. #58
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Wenn ZdJ-Graumann schrill quiekt, wird das Urteil ganz sicher revidiert.
    War klar dass das passiert.

    Man wird sich bei ihm entschuldigen und das Ganze als Mißverständnis abtun, denn das Urteil wurde falsch interpretiert. Selbstverständlich dürfen unsere "Schätzchen" auch weiterhin tun und lassen was ihnen lieb ist...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  9. #59
    GESPERRT
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    Standard Beschneidung unter 18 in der BRD verboten! Donnerwetter!

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    Ich glaube es nicht!

  10. #60
    Neutraler Unparteiischer Benutzerbild von Nachbar
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    Standard AW: Beschneidung unter 18 in der BRD verboten! Donnerwetter!

    Nachbar6253
    Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
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    Ich glaube es nicht!
    Tja, dann habe ich natürlich mit meiner sicheren Annahme des erneuten verdrehten Handelns seitens der Maueranbeter (leider) Recht behalten, diese Wesen sind immerhin den entwickelten Kulturen seit längerer Zeit bekannt.

    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    Nachbar6252
    Es wird nichts bringen, der Pfad in eine humane Gesellschaft wird hierdurch nicht geebnet, gewisse fanatisierte Religionsgruppen, die schon immer fanatisch waren (und zum Teil Mauern anbeten), werden sich jetzt erst Recht über deren religiöse Einschränkung beklagen --> natürlich konspirativ und bei Frau Merkel, also über deren Lobby.

    Man sollte diesen Menschen eher ein Ghetto geben, und sie dann zwingen, tatsächlich SO zu leben, wie es in ihren - aus deren Sicht gemäß derer "heiligen" Schriften und aus unserer Sicht gemäß derer zurückgebliebenen Weltanschauung zu leben. Und ein jeder Ghettobewohner, der nicht alle Gesetze seines "heiligen" Buches einhielte, der müsste krankenhausreif gepeitscht werden.

    Nur so könne dieser Verlogenheit und derer Heuchelei begegnet werden.
    Auszug aus den oben erwähnten Link:

    Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen scharf kritisiert. Der Richterspruch sei "ein beispielloser und dramatischer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften", heißt es in einer Erklärung des Zentralrats.
    Da hilft nur das, was ich anregte: Ab ins Ghetto und streng bewachen, daß auch die schrägste Religionsvorgabe des Juden eingehalten werde, andernfalls Peitsche bis zum ...

    Manchen muß man das geben, was sie sich wünschen, dann aber ohne wenn und aber ...

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