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Thema: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

  1. #2871
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Berlin will Beschneidungen nicht unter Strafe stellen
    Staatsanwaltschaft knüpft Straffreiheit an Bedingungen


    Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wird die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen nicht strafrechtlich verfolgen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das kündigte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) in Berlin an. Die Berliner Behörden reagieren damit auf das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet und damit einen Sturm der Entrüstung in muslimischen und jüdischen Gemeinden ausgelöst hatte.

    "Wir heißen muslimisches und jüdisches Leben in Berlin ausdrücklich willkommen", sagte Heilmann. "Das geht nur, wenn die Religionsausübung möglich ist." Nach seinen Angaben stellt die Generalstaatsanwaltschaft Eltern, die ihren Sohn aus religiösen Gründen beschneiden lassen möchten, drei Bedingungen.

    Demnach müssen beide Elternteile schriftlich einwilligen, nachdem sie "ausführlich" über gesundheitliche Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurden. Außerdem sollen die Eltern "die religiöse Motivation und die religiöse Notwendigkeit der Beschneidung vor der Religionsmündigkeit des Kindes" nachweisen. Laut Heilmann reicht hierfür eine schriftliche Erklärung der Eltern oder eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

    Dritte Bedingung sei, dass der Eingriff nach "medizinisch fachgerechtem Standard" vorgenommen wird, sagte Heilmann. Dazu gehöre die Sterilität der Umgebung sowie der medizinischen Hilfsmittel, eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung. Heilmann betonte, dass eine solche Umgebung nicht auf Krankenhäuser beschränkt sei. "Ärzte sagten mir, dass sie mit einigem Aufwand auch anderswo hergestellt werden kann", sagte der Justizsenator.

    Allerdings soll der Eingriff Ärzten vorbehalten bleiben. Beschneidern ohne medizinische Ausbildung fehle die Befähigung, sagte Heilmann. Zwar hätten Vertreter des jüdischen Glaubens eine staatliche Zertifizierung von Beschneidern vorgeschlagen, doch diese sei noch nicht gesetzlich geregelt.


    In Berlin sei nun eine vorläufige Regelung vereinbart worden, weil sich zahlreiche Ärzte nach dem Kölner Urteil ratsuchend an die Justizverwaltung gewandt hätten, berichtete Heilmann. "Ich habe die Hoffnung, in der schwierigen Übergangszeit wenigstens eine gewisse Erleichterung zu erzielen." Er sprach sich für eine bundesweite Regelung aus.
    Doch sei das Thema Beschneidung in Berlin "wegen der große Anzahl an Muslimen und der aktiven jüdischen Gemeinde besonders relevant".

    Der Ärztliche Direktor am Jüdischen Krankenhaus in Berlin, Kristof Graf, sagte, er sei "zufrieden mit der Lösung". Seit dem Kölner Urteil hätten in seinem Krankenhaus keine Beschneidungen mehr stattgefunden. Sie würden jetzt wieder aufgenommen. Normalerweise finden laut Graf pro Jahr 80 bis 100 Beschneidungen aus religiösen Gründen statt, rund 80 Prozent an Jungen muslimischen Glaubens.
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    Jetzt setzt sich schon ein Staatsanwalt über GG, StGB und internationale Menschenrechte hinweg!

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  2. #2872
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wird die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen nicht strafrechtlich verfolgen,
    damit wird offensichtlich Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt betrieben, nachdem ein Gericht festgestellt hat,das die Beschneidung eine Straftat darstellt.

    Wir heißen muslimisches und jüdisches Leben in Berlin ausdrücklich willkommen", sagte Heilmann

    Wer ist "wir" , die selbstherrliche und deutschenfeindliche BRD Nomenklatura? Ich wüßte nicht , das es dazu eine Volksabstimmung gab, ob wir die Juden und Moslems willkommen heißen.
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  3. #2873
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Zitat Zitat von Sterntaler Beitrag anzeigen
    damit wird offensichtlich Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt betrieben, nachdem ein Gericht festgestellt hat,das die Beschneidung eine Straftat darstellt....
    Dazu gibt es den schönen Spruch: "2 Richter, 3 Urteile!"
    Deutsch wird groß geschrieben
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  4. #2874
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Berlin will Beschneidungen nicht unter Strafe stellen
    Staatsanwaltschaft knüpft Straffreiheit an Bedingungen


    Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wird die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen nicht strafrechtlich verfolgen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das kündigte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) in Berlin an. Die Berliner Behörden reagieren damit auf das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet und damit einen Sturm der Entrüstung in muslimischen und jüdischen Gemeinden ausgelöst hatte.

    "Wir heißen muslimisches und jüdisches Leben in Berlin ausdrücklich willkommen", sagte Heilmann. "Das geht nur, wenn die Religionsausübung möglich ist." Nach seinen Angaben stellt die Generalstaatsanwaltschaft Eltern, die ihren Sohn aus religiösen Gründen beschneiden lassen möchten, drei Bedingungen.

    Demnach müssen beide Elternteile schriftlich einwilligen, nachdem sie "ausführlich" über gesundheitliche Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurden. Außerdem sollen die Eltern "die religiöse Motivation und die religiöse Notwendigkeit der Beschneidung vor der Religionsmündigkeit des Kindes" nachweisen. Laut Heilmann reicht hierfür eine schriftliche Erklärung der Eltern oder eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

    Dritte Bedingung sei, dass der Eingriff nach "medizinisch fachgerechtem Standard" vorgenommen wird, sagte Heilmann. Dazu gehöre die Sterilität der Umgebung sowie der medizinischen Hilfsmittel, eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung. Heilmann betonte, dass eine solche Umgebung nicht auf Krankenhäuser beschränkt sei. "Ärzte sagten mir, dass sie mit einigem Aufwand auch anderswo hergestellt werden kann", sagte der Justizsenator.

    Allerdings soll der Eingriff Ärzten vorbehalten bleiben. Beschneidern ohne medizinische Ausbildung fehle die Befähigung, sagte Heilmann. Zwar hätten Vertreter des jüdischen Glaubens eine staatliche Zertifizierung von Beschneidern vorgeschlagen, doch diese sei noch nicht gesetzlich geregelt.


    In Berlin sei nun eine vorläufige Regelung vereinbart worden, weil sich zahlreiche Ärzte nach dem Kölner Urteil ratsuchend an die Justizverwaltung gewandt hätten, berichtete Heilmann. "Ich habe die Hoffnung, in der schwierigen Übergangszeit wenigstens eine gewisse Erleichterung zu erzielen." Er sprach sich für eine bundesweite Regelung aus.
    Doch sei das Thema Beschneidung in Berlin "wegen der große Anzahl an Muslimen und der aktiven jüdischen Gemeinde besonders relevant".

    Der Ärztliche Direktor am Jüdischen Krankenhaus in Berlin, Kristof Graf, sagte, er sei "zufrieden mit der Lösung". Seit dem Kölner Urteil hätten in seinem Krankenhaus keine Beschneidungen mehr stattgefunden. Sie würden jetzt wieder aufgenommen. Normalerweise finden laut Graf pro Jahr 80 bis 100 Beschneidungen aus religiösen Gründen statt, rund 80 Prozent an Jungen muslimischen Glaubens.
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    Wer hätte das gedacht , daß Juden recht bekommen?

    ......Im Judenstaat BRD.
    Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
    Arthur Schopenhauer
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    Ami go home

  5. #2875
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Zitat Zitat von Verlierer D Beitrag anzeigen
    Wer hätte das gedacht , daß Juden recht bekommen?

    ......Im Judenstaat BRD.
    Jetzt tut doch nicht so überrascht!

    Es war doch schon nach ein paar Stunden, nachdem das Kölner Urteil die Runde machte und die Merkel ihr dummes Maul nicht halten konnte, bereits sonnenklar, dass die Berliner Quasselbude wie auch die Rotkittel in Karlsruhe einen tiefen Kotau vollführen werden.

    Hat jemand ernsthaft daran gezweifelt?

    Da steckte nämlich doppelter Sprengstoff dahinter. Einmal vom sechszackigen Sportverein und dann auch noch von der Bürzelbeter-Vollbartfraktion!

    Kein bundesdeutscher Politiker würde es wagen, sich gleich mit beiden Gruppen anzulegen. Vorher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr.

  6. #2876
    Mitglied Benutzerbild von D-Moll
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Jetzt tut doch nicht so überrascht!

    Es war doch schon nach ein paar Stunden, nachdem das Kölner Urteil die Runde machte und die Merkel ihr dummes Maul nicht halten konnte, bereits sonnenklar, dass die Berliner Quasselbude wie auch die Rotkittel in Karlsruhe einen tiefen Kotau vollführen werden.

    Hat jemand ernsthaft daran gezweifelt?

    Da steckte nämlich doppelter Sprengstoff dahinter. Einmal vom sechszackigen Sportverein und dann auch noch von der Bürzelbeter-Vollbartfraktion!

    Kein bundesdeutscher Politiker würde es wagen, sich gleich mit beiden Gruppen anzulegen. Vorher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr.
    Genau , daß will ich damit sagen. Es war vorher schon klar , wer hier den Schwanz einzuziehen hat, wenns den Juden an den Kragen gehen soll.

    Wäre es nur um Moslemrechte gegangen hätte das Ureitl wohl anders ausfallen können , aber so Juden im Spiel.
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  7. #2877
    GESPERRT
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Ein selbstbewusster souveräner Staat mit christlichen Wurzeln würde weder Schächten noch Beschneiden erlauben.
    Was daraus folgt, dass die BRD beides akzeptiert dürfte klar sein.

  8. #2878
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Na dann.........................



    ..............................................froh es schnippeln!

  9. #2879
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Herr Wowereit wird für diese besondere Leistung im Dienste des einzig Rechten Glaubens bestimmt den "Goldenen Halbmond" am Bande bekommen.
    An den an andere Personen für derartige "Leistungen" Preis in Form von 72 selbstreparierenden Jungfrauen dürfte Woweereit wohl eher nicht interessiert sein.

    Es ist aber auch möglich, daß er die feste (Taqquia-)-Zusage unserer mohammedanischen Freunde hat, daß er nach der anstehenden mohammedanischen Machtübernahme für seine "besondere" Orientierung mit lila Wattenbäuschchen gesteinigt wird.



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  10. #2880
    Hintergrund-Beleuchter Benutzerbild von Zeitgeist1
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Es ist aber auch möglich, daß er die feste (Taqquia-)-Zusage unserer mohammedanischen Freunde hat, daß er nach der anstehenden mohammedanischen Machtübernahme für seine "besondere" Orientierung mit lila Wattenbäuschchen gesteinigt wird.

    Nö, der darf sich die Farbe des Baukrans aussuchen, an dem er dann "über den Dingen schweben" darf. Solche wie Wowi werden nicht gesteinigt, da gibt's ganz bestimmte Regeln.
    “First they ignore you. Then they laugh at you. Then they fight you. Then you win.”
    Mahatma Gandhi



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