Berlin will Beschneidungen nicht unter Strafe stellen
Staatsanwaltschaft knüpft Straffreiheit an Bedingungen
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wird die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen nicht strafrechtlich verfolgen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das kündigte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) in Berlin an. Die Berliner Behörden reagieren damit auf das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet und damit einen Sturm der Entrüstung in muslimischen und jüdischen Gemeinden ausgelöst hatte.
"Wir heißen muslimisches und jüdisches Leben in Berlin ausdrücklich willkommen", sagte Heilmann. "Das geht nur, wenn die Religionsausübung möglich ist." Nach seinen Angaben stellt die Generalstaatsanwaltschaft Eltern, die ihren Sohn aus religiösen Gründen beschneiden lassen möchten, drei Bedingungen.
Demnach müssen beide Elternteile schriftlich einwilligen, nachdem sie "ausführlich" über gesundheitliche Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurden. Außerdem sollen die Eltern "die religiöse Motivation und die religiöse Notwendigkeit der Beschneidung vor der Religionsmündigkeit des Kindes" nachweisen. Laut Heilmann reicht hierfür eine schriftliche Erklärung der Eltern oder eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft.
Dritte Bedingung sei, dass der Eingriff nach "medizinisch fachgerechtem Standard" vorgenommen wird, sagte Heilmann. Dazu gehöre die Sterilität der Umgebung sowie der medizinischen Hilfsmittel, eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung. Heilmann betonte, dass eine solche Umgebung nicht auf Krankenhäuser beschränkt sei. "Ärzte sagten mir, dass sie mit einigem Aufwand auch anderswo hergestellt werden kann", sagte der Justizsenator.
Allerdings soll der Eingriff Ärzten vorbehalten bleiben. Beschneidern ohne medizinische Ausbildung fehle die Befähigung, sagte Heilmann. Zwar hätten Vertreter des jüdischen Glaubens eine staatliche Zertifizierung von Beschneidern vorgeschlagen, doch diese sei noch nicht gesetzlich geregelt.
In Berlin sei nun eine vorläufige Regelung vereinbart worden, weil sich zahlreiche Ärzte nach dem Kölner Urteil ratsuchend an die Justizverwaltung gewandt hätten, berichtete Heilmann. "Ich habe die Hoffnung, in der schwierigen Übergangszeit wenigstens eine gewisse Erleichterung zu erzielen." Er sprach sich für eine bundesweite Regelung aus.
Doch sei das Thema Beschneidung in Berlin "wegen der große Anzahl an Muslimen und der aktiven jüdischen Gemeinde besonders relevant".
Der Ärztliche Direktor am Jüdischen Krankenhaus in Berlin, Kristof Graf, sagte, er sei "zufrieden mit der Lösung". Seit dem Kölner Urteil hätten in seinem Krankenhaus keine Beschneidungen mehr stattgefunden. Sie würden jetzt wieder aufgenommen. Normalerweise finden laut Graf pro Jahr 80 bis 100 Beschneidungen aus religiösen Gründen statt, rund 80 Prozent an Jungen muslimischen Glaubens.
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Jetzt setzt sich schon ein Staatsanwalt über GG, StGB und internationale Menschenrechte hinweg!
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