Ok, du willst also, dass ich dir emotional wehtue. Gut, da an mir ein kleiner Sadist verloren gegangen ist, bitte:
1. Die BRD war niemals eine privatrechtliche NGO, auch nicht nach der Wiedervereinigung. Die BRD ist erstens eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, zweitens ist sie ein Staat (Drei-Elemente-Lehre des Völkerrechts). Sie kann also ihrer Natur nach schon keine NGO sein, zumal sie eine funktionsfähige Regierung und Verwaltung besitzt.
2. Der Fall EGMR 75529/01 bezieht sich auf ein einziges verschlepptes Verfahren und darum, dass das Bundesverfassungsgericht langwierige Prozesse nicht beschleunigen lassen kann. Es wurde nicht behauptet, dass die BRD kein Rechtsstaat wäre.
3. Ein Staat erfüllt keine Aufgaben innerhalb der UN, sondern die UN erfüllt ihr von den Mitgliedsstaat übertragene Aufgaben.
So sieht es aus, kleiner NationalDemokrat. Ich wiederhole mich gern: Bestell dir endlich mal ein Hirn. In Afghanistan könnten sie jetzt noch billig zu haben sein.
Mit Zimt und Zucker
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