Zitat Zitat von htc Beitrag anzeigen
Deutschland befand sich 1934 in einer Devisenkrise.
.
DEU nahm keine wirtschaftliche Sonderstellung in der Welt ein.
Es gibt keinen rationellen Grund warum DEU sich nicht an die von ihr unterschriebenen Vertragsklauseln zu halten.
Es gibtumso mehr irrationelle Scheingruende.
Zitat Zitat von derRevisor Beitrag anzeigen
Eine verpatzte Gelegenheit gab es es erst später in Dünkirchen.

Die Remilitarisierung des Rheinlands war ein wichtiger und richtiger Baustein deutschen Machtstrebens. Selbst eine Regierung ohne Hitlerismus hätte dies vernünftigerweise getan.
Hat mit 'Machtstreben' nichts , dafuer mit 'Revanche' alles zu tun.
Dieser 'richtige' Schritt hat kumulativ mit dazu beigetragen dass DEU einige Glieder amputiert wurden.
Zitat Zitat von Sprecher Beitrag anzeigen
Klar daß ein fanatischer Deutschenhasser wie der Threaderöffner sich eine Einäscherung Dresdens und Hamburgs schon ein paar Jahre früher gewünscht hätte.
Die Entmilitarisierung des Rheinlandes verstieß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker aber daß die Anglozions dieses mit Füssen traten und treten ist ja wahrlich nichts Neues.
Wie wäre es denn z.B. wenn den USA verboten würde auf mehreren ihrer Bundestaaten eigene Streitkräfte zu unterhalten?
Ein "Selbstbestimmungsrecht der Völker" hatte es noch nie gegeben , insbesondere nicht waehrend der Interimszeit.

Ein "Selbstbestimmungsrecht der Völker" was soll denn das sein? Wie dem auch sein mag, ein solches voelkerrechtlich bindendes und enforcierbares Instrument existiert nicht.

Es gibt dafuer aber ein Prinzip des "Selbstbestimmungsrechts der Völker" dass mal von Pres. Wilson in 1919 in Paris vorgestellt und von Europaeern ebenso hoeflich wie entschieden abgelehnt wurde. Kein Machthaber - inkl anglo + amerikanische Administrationen - richten sich echt danach - im Gegenteil , es wird meistens mit allen legalen und illegalen Tricks versucht den demokratischen Vorgang zu torpedieren.

Von diesem Prinzip des "Selbstbestimmungsrechts der Völker" ist in der Charter der U.N.O. die Rede:


CHAPTER I: PURPOSES AND PRINCIPLES
Article 1
The Purposes of the United Nations are:
[///]
2.To develop friendly relations among nations based on respect for the principle of equal rights and self-determination of peoples, and to take other appropriate measures to strengthen universal peace;


Erst 1976 trat der sogenannte , von UNGAR bestaetigte International Covenant on Civil and Political Rights in Kraft.

Ein 'Covenant" ist kein rechtsbindender Vertrag sondern lediglich ein 'feierliches Versprechen'.
Im vorliegenden Fall stimmen die Unterschreiber des International Covenant on Civil and Political Rights mit der darin stehenden Behauptung ueberein dass :

1. All peoples have the right of self-determination. By virtue of that right they freely determine
their political status and freely pursue their economic, social and cultural development.


Der Covenant stellt jedoch fuer einen Staat keinen verbindlichen Vertrag dar , jeden oder alle Covenant Artikel genau einzuhalten sondern lediglich zu 'foerdern' . Weiterhin haben viele Signatoren ihre Unterschrift mit etlichen Vorbehalten verbunden.


The States Parties to the present Covenant, [///]shall promote the realization of the
right of self-determination, and shall respect that right, in conformity with the provisions of the
Charter of the United Nations.

Unterm Strich : Angewandte Politik besteht hauptsaechlich durch 'quid-pro-quos' ; 'expediency'; 'pretense' und Machterhaltung. Schoenwortige, ethische Schmuckstuecke fallen dabei immer unter die Raeder:
wuerden sich alle Laender skrupellos und altruistisch nach allen vorhandenen Covenants und intern. Vertragsartikeln richten - diese Welt waere ein Paradies.