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Thema: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

  1. #1
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD
    von Harald Beck
    s gibt keine Steuerpflicht für den Bürger der BRD nach dem Grundgesetz und damit gibt es auch keinen Rechtsgrund, willkürlich ohne jeden Rechtsgrund Bürger zu belästigen oder mit Beschwer, von Mitarbeitern außerordentlichen „Finanzbehörden“, überziehen zu lassen.


    Um die Rechtslage und den Rechtsmissbrauch und die Rechtsbeugung der BRD-Behörden ohne Rechtsgrundlage zu verdeutlichen, wird nachfolgend und selbstüberprüfbar (mit Angaben von Rechtsquellen) folgende Argumentation aufgebaut, die bisher nicht widerlegt wurde. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass

    1. für die Bundesrepublik Deutschland die Haager Landkriegsordnung verbindlich gilt;

    2. die Einführung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland durch Besatzungsmacht, mit ausgeübtem Besatzungsvorbehalt, erzwungen wurde und eine Volksabstimmung zum Grundgesetz niemals beabsichtigt war, noch stattgefunden hat, s. GG Art. 146;

    3. in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Besatzungsrecht gilt, Besatzungsmächte in exterritorial von der Bundesrepublik getrennten, besetzten Reichsgebieten Militärbasen außerhalb des Bundesrechts sitzen und die Bundesrepublik Deutschland nicht souverän ist;

    4. die Bundesrepublik Deutschland nicht das Deutsche Reich ist und jemals sein konnte – u. a. wegen der 2-Staaten-Theorie;

    5. für das Deutsche Reich immer noch, als völkerrechtskonformes Gesetz, der § 80 RStGB vom 1. August 1944 gilt: “Wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt das Reichsgebiet ganz oder teilweise einem fremden Staat einzuverleiben oder ein zum Reich gehörendes Gebiet vom Reich loszureißen, wird mit dem Tod bestraft. Ebenso wird mit dem Tod bestraft, wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu ändern.”

    6. Reichsgesetze nach der Haager Landkriegsordnung weder durch die Bundesrepublik Deutschland noch durch sonstige Besatzungsstrukturen beseitigt werden können oder konnten;

    7. der vorsätzliche Verstoß gegen Reichsgesetze Hochverrat ist;

    8. kein Staatsangehöriger des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit selbst nach der Haager Landkriegsordnung verpflichtet werden darf, Hochverrat gegen das Deutsche Reich oder Hochverräter zu unterstützen oder billigend in Kauf nehmen zu müssen, s. GG Art. 25;

    9. nach vielfacher Entscheidung des BVerfG, so zum Beispiel 1 BvR 668/04 vom 27. Juli 2005, der folgende Leitsatz gilt: “Führt die Änderung eines Gesetzes zu neuen Grundrechtseinschränkungen, ist das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits eine Zitiervorschrift im Sinne dieser Bestimmung enthält.”

    10. eine Rechtsnorm nichtig ist, welche gegen die in erster Linie unabdingbare Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches verstößt;

    11. das Grundgesetz keine Steuerdefinition und konkret, klar keine Steuerpflichtigen benennt und insoweit auch keine Einschränkung des GG Art. 14 durch Zitierpflicht nach GG Art. 19 (1) in diesem selbst oder in GG Art. 105, 123 oder sonst wo enthält;

    12. die AO der Bundesrepublik Deutschland keinen Bezug auf das Grundgesetz aufweist, keinen klaren territorial-räumlichen Geltungsbereich bezeichnet und – auch und gerade deshalb – gegen das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) wegen fehlender Hinweise auf GG Art. 14 und Art. 25 verstößt, sodass nach ihr nur nichtige Steuerbescheide erlassen werden können;

    13. die RAO mit Bezug auf die Weimarer Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland zum 01.01.1977 außer Kraft gesetzt wurde und nicht gilt;

    14. das EKSt-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht durch das Grundgesetz gestützt wird, keinen unabdingbar notwendigen territorial-räumlichen Geltungsbereich hat und das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) bezüglich Art. 14 und Art. 25 verletzt: Artikel 48. Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des (besetzten!) Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren, so soll er es möglichst nach Maßgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwächst damit für ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmäßige Regierung hierzu verpflichtet war. Artikel 49. Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet außer dem im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen. Zugunsten des besetzten Staates Deutsches Reich wird in der BRdvD nichts erhoben!

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  2. #2
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Das ist ja mal eine erfreuliche Neuigkeit!

  3. #3
    Querdenker Benutzerbild von Uri Gellersan
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei grundverschiedene Dinge.

  4. #4
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Haben Sie irgendwie vergessen, dass das Deutsche Reich 1945 untergegangen ist und somit aufgehört hat zu existieren?

  5. #5
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von gert_ii Beitrag anzeigen
    Haben Sie irgendwie vergessen, dass das Deutsche Reich 1945 untergegangen ist und somit aufgehört hat zu existieren?
    Das spielt garkeine Rolle, denn auch im sog. "Deutschen Reich" gab es keine Steuerpflicht, da diejenigen, die diese "Steuern" erhoben, nach Reichsrecht vom Stand 1803/1806 garnicht dazu berechtigt waren.
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  6. #6
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Das spielt garkeine Rolle, denn auch im sog. "Deutschen Reich" gab es keine Steuerpflicht, da diejenigen, die diese "Steuern" erhoben, nach Reichsrecht vom Stand 1803/1806 garnicht dazu berechtigt waren.
    Was sagen eigentlich die Habsburger dazu, daß Sie ohne verfassungsrechtlichen Hintergrund einfach so die Kaiserkrone nicht mehr tragen?

    Registrierter, Du glaubst das Deutsche Reich von 1871 existiert noch? Das ist ja wohl Unsinn, denn auch dieses ist verfassungsrechtlich schon falsch, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation durfte rechtlich gesehen garnicht aufgelöst werden. Oder wo steht entsprechender Paragraph im Reichsdeputationshauptschluss?
    Der Liberalismus (lat. liber: frei, lat. liberalis: die Freiheit betreffend, freiheitlich) ist eine Geisteshaltung sowie die darauf aufbauende politisch-philosophische Lehre und politische Ausrichtung, die die individuelle Freiheit als normative Grundlage der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung anstrebt.

  7. #7
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD
    von Harald Beck
    s gibt keine Steuerpflicht für den Bürger der BRD nach dem Grundgesetz und damit gibt es auch keinen Rechtsgrund, willkürlich ohne jeden Rechtsgrund Bürger zu belästigen oder mit Beschwer, von Mitarbeitern außerordentlichen „Finanzbehörden“, überziehen zu lassen.


    Um die Rechtslage und den Rechtsmissbrauch und die Rechtsbeugung der BRD-Behörden ohne Rechtsgrundlage zu verdeutlichen, wird nachfolgend und selbstüberprüfbar (mit Angaben von Rechtsquellen) folgende Argumentation aufgebaut, die bisher nicht widerlegt wurde. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass

    1. für die Bundesrepublik Deutschland die Haager Landkriegsordnung verbindlich gilt;

    2. die Einführung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland durch Besatzungsmacht, mit ausgeübtem Besatzungsvorbehalt, erzwungen wurde und eine Volksabstimmung zum Grundgesetz niemals beabsichtigt war, noch stattgefunden hat, s. GG Art. 146;

    3. in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Besatzungsrecht gilt, Besatzungsmächte in exterritorial von der Bundesrepublik getrennten, besetzten Reichsgebieten Militärbasen außerhalb des Bundesrechts sitzen und die Bundesrepublik Deutschland nicht souverän ist;

    4. die Bundesrepublik Deutschland nicht das Deutsche Reich ist und jemals sein konnte – u. a. wegen der 2-Staaten-Theorie;

    5. für das Deutsche Reich immer noch, als völkerrechtskonformes Gesetz, der § 80 RStGB vom 1. August 1944 gilt: “Wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt das Reichsgebiet ganz oder teilweise einem fremden Staat einzuverleiben oder ein zum Reich gehörendes Gebiet vom Reich loszureißen, wird mit dem Tod bestraft. Ebenso wird mit dem Tod bestraft, wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu ändern.”

    6. Reichsgesetze nach der Haager Landkriegsordnung weder durch die Bundesrepublik Deutschland noch durch sonstige Besatzungsstrukturen beseitigt werden können oder konnten;

    7. der vorsätzliche Verstoß gegen Reichsgesetze Hochverrat ist;

    8. kein Staatsangehöriger des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit selbst nach der Haager Landkriegsordnung verpflichtet werden darf, Hochverrat gegen das Deutsche Reich oder Hochverräter zu unterstützen oder billigend in Kauf nehmen zu müssen, s. GG Art. 25;

    9. nach vielfacher Entscheidung des BVerfG, so zum Beispiel 1 BvR 668/04 vom 27. Juli 2005, der folgende Leitsatz gilt: “Führt die Änderung eines Gesetzes zu neuen Grundrechtseinschränkungen, ist das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits eine Zitiervorschrift im Sinne dieser Bestimmung enthält.”

    10. eine Rechtsnorm nichtig ist, welche gegen die in erster Linie unabdingbare Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches verstößt;

    11. das Grundgesetz keine Steuerdefinition und konkret, klar keine Steuerpflichtigen benennt und insoweit auch keine Einschränkung des GG Art. 14 durch Zitierpflicht nach GG Art. 19 (1) in diesem selbst oder in GG Art. 105, 123 oder sonst wo enthält;

    12. die AO der Bundesrepublik Deutschland keinen Bezug auf das Grundgesetz aufweist, keinen klaren territorial-räumlichen Geltungsbereich bezeichnet und – auch und gerade deshalb – gegen das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) wegen fehlender Hinweise auf GG Art. 14 und Art. 25 verstößt, sodass nach ihr nur nichtige Steuerbescheide erlassen werden können;

    13. die RAO mit Bezug auf die Weimarer Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland zum 01.01.1977 außer Kraft gesetzt wurde und nicht gilt;

    14. das EKSt-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht durch das Grundgesetz gestützt wird, keinen unabdingbar notwendigen territorial-räumlichen Geltungsbereich hat und das Zitiergebot nach GG Art. 19 (1) bezüglich Art. 14 und Art. 25 verletzt: Artikel 48. Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des (besetzten!) Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren, so soll er es möglichst nach Maßgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwächst damit für ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmäßige Regierung hierzu verpflichtet war. Artikel 49. Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet außer dem im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen. Zugunsten des besetzten Staates Deutsches Reich wird in der BRdvD nichts erhoben!

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    Falls du überhaupt Steuern zahlst, probiers halt und erzähl uns dann von deinen Erfahrungen.


    Freiheit oder AfD!

    "nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor

  8. #8
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Das spielt garkeine Rolle, denn auch im sog. "Deutschen Reich" gab es keine Steuerpflicht, da diejenigen, die diese "Steuern" erhoben, nach Reichsrecht vom Stand 1803/1806 garnicht dazu berechtigt waren.
    Da gelten wohl auch noch die ungeschriebenen Gesetze der germanischen Stämme?
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  9. #9
    Anarchokapitalist Benutzerbild von Gottfried
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von Ausonius Beitrag anzeigen
    Falls du überhaupt Steuern zahlst, probiers halt und erzähl uns dann von deinen Erfahrungen.
    Probier das Umsatzsteuerkarussell aus. Vorsteuer in Deutschland kassieren, ab nach Bulgarien. Dort die Behörden schmieren, falls ermittelt wird. Das klappt ganz sicher. Du wirst leben, wie ein kleiner König.
    Deutschland ist scheiße - und ihr seid die Beweise.


  10. #10
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

    Zitat Zitat von malnachdenken Beitrag anzeigen
    Was sagen eigentlich die Habsburger dazu, daß Sie ohne verfassungsrechtlichen Hintergrund einfach so die Kaiserkrone nicht mehr tragen?
    Das weiss ich nicht, aber ich find's auch ungeheuerlich!
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