Saw 7 ist bundesweit beschlagnahmt
Das AG Tiergarten kassiert die Unrated-Fassung ein
Ein Ostergeschenk der unerfreulichen Art hat das Amtsgericht Tiergarten in Berlin dem Label StudioCanal (vormals Kinowelt) gemacht. Wie uns das Label bestätigte, wurde der Folterhorrorfilm
Saw 7, auch bekannt als
Saw 3D - Vollendung, wegen Verstoßes gegen §131 StGB (Gewaltverherrlichung) bundesweit beschlagnahmt.
Nachdem die mittlerweile 6. Fortsetzung des Überraschungshits
Saw im September 2011 und damit gut 5 Monate nach ihrer Veröffentlichung am 5. April 2011 auf Liste B eingetragen wurde, beantragte Studiocanal die erneute Sichtung durch das 12er-Gremium der BPjM. Jenes kam jedoch in seiner Sitzung im Januar 2012 zu der gleichen Bewertung und bestätigte die B-Listung.
Damit war es nur noch eine Frage der Zeit, bis sich ein Gericht mit dem durch die BPjM vermuteten Verstoß der Unrated-Fassung gegen den Gewaltverherrlichungsparagraph beschäftigen würde. Etwas überraschend mutet das Urteil vielleicht deswegen an, weil die Unrated-Fassung zuvor von der Juristenkommission SPIO/JK mit ihrem "leichten" Siegel
keine schwere Jugendgefährdung ausgestattet wurde. Einen unmittelbaren Verstoß gegen §131 sahen die zuständigen Prüfer damals offenbar nicht. Doch auch das half dem Film nicht, das Gericht war anderer Meinung und
Saw 7 stellt hiermit den ersten Teil der Reihe dar, der beschlagnahmt wurde. Die FSK-geprüfte, zensierte "Keine Jugendfreigabe"-Version des Titels bleibt davon selbstverständlich unberührt, sie darf weiter im freien Verkauf ausliegen.
Dass es dabei nicht bleiben muss, beweisen die Indizierungen der Teile 3-6, von denen die Unrated-Fassungen von
Saw 3 und
Saw 5 jeweils auch bereits seit längerer Zeit auf Liste B verweilen. Man darf gespannt sein, ob und wann sich Gerichte mit diesen Titeln beschäftigen.