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Thema: Schweizer Haftbefehl gegen deutsche Fahnder

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Schweiz: Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Sehr gut, Schweiz. Das Hannelore Kraft sich aufregt, ist klar. Nichtsdestotrotz ist der Ankauf gestohlener Daten durch den Staat ein Skandal, die Verwertung dieser Daten in Steuer- und Strafverfahren hochgradig kriminell. In einem Rechtsstaat wäre die CD aufgrund des Datendiebstahls als Beweismittel unverwertbar, damit der Kriminalität nicht noch Vorschub geleistet wird.
    In der Tat dürften die Daten als Beweismittel in einem Strafprozess keine Verwendung finden.

    Aber die Finanzbehörden werden die hinterzogenen Steuern nachfordern und auch eintreiben und das ist das Wichtigste.

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Schweiz: Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Bei einer Steuerhinterziehung stiehlt man dem Staat kein Geld, man gibt ihm nur weniger steuerrelevantes Einkommen an als man tatsächlich hat. Man drückt also nur die Rechnung der Steuerbehörde.
    Wenn ich Dir 100€ aus Deinem Portemonnaie entnehme, stehle ich das Geld ja auch nicht. Es ist ja nur woanders.

  3. #23
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    Standard AW: Schweiz: Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder

    Zitat Zitat von Sterntaler Beitrag anzeigen
    das geht nen feuchten an, was die Schweiz macht.
    Exakt!

    Aber wenn die Schweiz Geld mit hinterzogenen deutschen Steuern verdient, geht das den deutschen Staat eine ganze Menge an.

  4. #24
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Schweiz: Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    Exakt!

    Aber wenn die Schweiz Geld mit hinterzogenen deutschen Steuern verdient, geht das den deutschen Staat eine ganze Menge an.
    Sie kann es zur Kenntnis nehmen , und dann sehen wie die das unterbinden, jedenfalls nicht ohne Genehmigung in der Schweiz schnüffeln.
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Schweiz: Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder

    Zitat Zitat von Sterntaler Beitrag anzeigen
    die haben wohl ohne in Kenntnissetzung und Genehmigung sich dort aufgehalten und geforscht, die Schweiz ist ein Souveränes Land und hat damit der BRD gezeigt, das man auf ihren Territorium nicht alles durchgehen läßt.
    Wenn die Schweiz das anprangert, hat sie 100% das Recht dazu.

    Ausländische Behörden dürfen nicht ohne das Wissens eines anderen Landes auf dessen Territorium tätig werden.

    Aber manchmal geht es nicht anders.

  6. #26
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Schweiz: Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    In der Tat dürften die Daten als Beweismittel in einem Strafprozess keine Verwendung finden.

    Aber die Finanzbehörden werden die hinterzogenen Steuern nachfordern und auch eintreiben und das ist das Wichtigste.
    Auch da sollte sie unverwertbar sein. Nur wenn der Staat quasi durch Nichterhalt der so erhofften Steuern eine Strafe für den Ankauf bekommt, wird er das in Zukunft unterlassen.
    Mit Zimt und Zucker

  7. #27
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Schweiz: Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    Wenn ich Dir 100€ aus Deinem Portemonnaie entnehme, stehle ich das Geld ja auch nicht. Es ist ja nur woanders.
    Siehst du, das ist der entscheidende Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Diebstahl. Bei Diebstahl nimmt sich der A etwas vom B, was A nicht gehört. Wenn dagegen B einen Anspruch auf ein Gut von A hat, das A gehört, und A es ihm einfach nicht gibt bzw. B Informationen verschweigt, die zur Ermittlung der genauen Anspruchshöhe nötig sind, ist das kein Diebstahl.
    Mit Zimt und Zucker

  8. #28
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Schweiz: Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    Wenn die Schweiz das anprangert, hat sie 100% das Recht dazu.

    Ausländische Behörden dürfen nicht ohne das Wissens eines anderen Landes auf dessen Territorium tätig werden.

    Aber manchmal geht es nicht anders.
    und dann muß man es akzeptieren,ob es einem gefällt oder nicht, das die Schweiz entsprechend handelt. Wenn die informiert gewesen wären hätten die sich sicherlich auch kooperativ gezeigt.
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  9. #29
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Schweiz: Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder

    Zitat Zitat von Sterntaler Beitrag anzeigen
    und dann muß man es akzeptieren,ob es einem gefällt oder nicht, das die Schweiz entsprechend handelt. Wenn die informiert gewesen wären hätten die sich sicherlich auch kooperativ gezeigt.
    Die Schweiz kann da gar nicht kooperieren. Sie würde sich mit Kooperation ihrer Lebensgrundlage berauben.
    Mit Zimt und Zucker

  10. #30
    Ouzo-Cola Benutzerbild von Skaramanga
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    Standard AW: Schweiz: Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder

    Nicht die Finanzbeamten sind kriminell sondern der Staat, der sowas veranlasst. Was Deutschland sich da geleistet hat war ein "unfreundlicher Akt" schwersten Kalibers, diplomatisch gesprochen, und eindeutig Wirtschaftsspionage zum eigenen Vorteil.

    Und bitte mal differenzieren: Schon seit Jahrzehnten leistet die Schweiz bereitwillig und umfänglich Rechtshilfe und gibt Auskunft, wenn es um Gelder und Konten krimineller Herkunft geht, also Geld aus und für Straftaten oder von Straftätern oder kriminellen Organisationen. Das steht hier aber nicht zur Debatte. Es ging hier um die ganz regulären legalen Konten normaler arbeitender Bürger. Wenn der Staat meint dass ihm hier jemand was schuldet, dann muss er das im Lande mit den vorhandenen Mitteln seines nationalen Rechts beweisen und verfolgen. Wenn ihm das nicht gelingt - Pech gehabt. Oder vielleicht auch nur einfach Unrecht gehabt. Soll ja vorkommen, gel? Aber dann hier die mini-James-Bonds losschicken (am besten gleich im Aston-Martin und mit Rolex, zur besseren Tarnung *LOL*), na ja, dann muss man eben auch mit entsprechender Reaktion rechnen. Und die Schweizer reagieren moderat. Es gibt andere Staaten, da werden Spione einfach erschossen. Mein Tip: deponiert Geld im Iran oder China. Sollnse dort mal verdeckte Steuerfahnder hinschicken.

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