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Thema: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von Kuddel
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    Standard AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Bedauerlicherweise hast du keine Ahnung.....
    Schon heute kann kein Bürger eine Verfassungsbeschwerde einreichen....na ja, einreichen kann er schon...
    Danach beschliessen 3 Rotkäppchen ohne diese Beschwerde anzusehen, dass sie diese nicht annehmen.
    Das heisst, dass die 3 Männchen sich einig sind, dass sie keine Lust haben, zu arbeiten.
    Nichtannahme bedeutet also, die Beschwerde kann berechtigt und richtig sein....so geschehen schon bei dem Verfahren gegen en Kohlepfennig.
    Der Justitiar ging in Rente und konnte deshalb mit grossem Aufwand an Geld und Zeit die Sache wiederholen......
    Für eine Verfassungsbesschwerde, die verhandelt werden muss, braucht man erstmal 10000 € für einen speziellen Anwalt.
    Ohne den geht garnichts....
    Der Stundensatz dieses Anwalts beträgt 300 bis 500 €...
    Der Rechtsgrundsatz des GG bedeutet an sich...jeder Bürger kann eine Verfassungsbeschwerde machen und das BVerG muss diese auf Richtigkeit prüfen und dazu einen Beschluss mit Begründung fassen.
    Da aber dadurch zu viele Beschwerden berechtigt waren und die Ablehnung mit Begründung Konsequenzen haben kann...die neue Regelung.
    Denn das BVerG wurde schon vom europäischen Gerichtshof korrigiert.
    Die Parteien briefen die Richter schon gründlich, bevor sie diese berufen....the Show must go on
    Rotkäppchen war aber ein Mädchen.


    Hmm. OK, stimmt schon so.
    Deutschland. Schöner ohne Döner.
    Die deutsche Sprache ist Freeware, du darfst sie benutzen ohne zu zahlen. Sie ist jedoch nicht Open Source, du darfst sie nicht verändern wie du willst!


  2. #22
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.

    Zitat Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
    Gerüchte haben in den Nachrichten nur wenig verloren!
    Lügen & Schönfärbereien ebensowenig !
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  3. #23
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    Standard AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen

    Bedauerlicherweise hast du keine Ahnung.....
    Schon heute kann kein Bürger eine Verfassungsbeschwerde einreichen....na ja, einreichen kann er schon...
    Danach beschliessen 3 Rotkäppchen ohne diese Beschwerde anzusehen, dass sie diese nicht annehmen.
    Vom Grundsatz her widerspreche ich Dir nicht...aber selbst wenn wir hier nur von 5 Minuten reden, wo beschlossen wird, dass die Klage nicht angenommen wird...das summiert sich.

    Ich habe ja nie gesagt, dass sich die Karlsruher Justiz mit jeder Klage sich auseinandersetzt...wenn Du als Bürger solch eine Klage einreichst (also ohne rechtsanwaltlichen Beistand) landet diese schon alleine deswegen im Papierkorb, weil da irgend eine formaljuristische Formulierung nicht stimmt und schon ist die Klage abgelehnt.

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Vom Grundsatz her widerspreche ich Dir nicht...aber selbst wenn wir hier nur von 5 Minuten reden, wo beschlossen wird, dass die Klage nicht angenommen wird...das summiert sich.

    Ich habe ja nie gesagt, dass sich die Karlsruher Justiz mit jeder Klage sich auseinandersetzt...wenn Du als Bürger solch eine Klage einreichst (also ohne rechtsanwaltlichen Beistand) landet diese schon alleine deswegen im Papierkorb, weil da irgend eine formaljuristische Formulierung nicht stimmt und schon ist die Klage abgelehnt.
    Auch das ist richtig....und damit verstoßen die Richter gegen die Rechtsschutz und Rechtswege Garantie des GG.
    Das stört sie aber nicht, genausowenig wie ihren Kollegen am Volksgerichtshof, Herrn Freisler...
    Die Richter am BVerG sind im Prinzip einfache Kriminelle....oder anders ausgedrückt...Beamte.....

  5. #25
    Mitglied
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    Standard AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen

    Auch das ist richtig....und damit verstoßen die Richter gegen die Rechtsschutz und Rechtswege Garantie des GG.
    Das stört sie aber nicht, genausowenig wie ihren Kollegen am Volksgerichtshof, Herrn Freisler...
    Die Richter am BVerG sind im Prinzip einfache Kriminelle....oder anders ausgedrückt...Beamte.....
    Nun ja, Du kannst den Richtern nun nicht vorwerfen, dass der Gesetzgeber (also die entsprechenden Regierungen) einen "Anwaltszwang" sozusagen vorschreiben...da haben sich die Parteien bzw. deren Mitglieder schon was dabei gedacht...und ein Schelm ist, wer dabei Vorsatz unterstellt.

  6. #26
    Padina
    Gast

    Standard AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Bedauerlicherweise hast du keine Ahnung.....
    Schon heute kann kein Bürger eine Verfassungsbeschwerde einreichen....na ja, einreichen kann er schon...
    Danach beschliessen 3 Rotkäppchen ohne diese Beschwerde anzusehen, dass sie diese nicht annehmen.
    Vom Grundsatz her widerspreche ich Dir nicht...aber selbst wenn wir hier nur von 5 Minuten reden, wo beschlossen wird, dass die Klage nicht angenommen wird...das summiert sich.

    Ich habe ja nie gesagt, dass sich die Karlsruher Justiz mit jeder Klage sich auseinandersetzt...wenn Du als Bürger solch eine Klage einreichst (also ohne rechtsanwaltlichen Beistand) landet diese schon alleine deswegen im Papierkorb, weil da irgend eine formaljuristische Formulierung nicht stimmt und schon ist die Klage abgelehnt.
    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Für eine Verfassungsbesschwerde, die verhandelt werden muss, braucht man erstmal 10000 € für einen speziellen Anwalt.
    Ohne den geht garnichts....
    Ich glaube eure Argumentation greift zu kurz. Die [Links nur für registrierte Nutzer] vor dem Bundesverfassungsgericht ist ohne Fachanwalt erhoben worden. Und bislang ist die Klage noch nicht abgelehnt worden, da wohl nicht wie sonst so oft formaljuristische Gründe angeführt werden können.
    Ich rechne damit, dass die Bundesrichter die Klage möglichst lang hinauszögern werden, um für die Demokratie unnötige Kosten zu vermeiden. Ich rechne mit einer Entscheidung frühestens ungefähr ein Jahr vor der Bundestagswahl oder vielleicht auch dann, wenn größere Politische Strömungen einen Umsturz planen.

    Andererseits fand ich die Reaktion im meinem Umfeld auf die Klage interessant. Viele hielten die Klage für gerechtfertigt & begründet und gleichzeitig für egal. Sie waren der Meinung, dass sie keinen Streit wert sei und dass sie nicht bewirken wird.
    Wenn aber meine Mitwelt schon bei offensichtlichen Fehlern keine Fehlerkorrektur eingefordert, dann wundert es mich nicht, dass Politikern, Gesetzgeber und Staatsdienern das Grundgesetz egal ist. Diese Gruppen repräsentieren schließlich das Volk, zu dem auch meine Mitwelt gehört.

    Padina

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.

    Nach der Rechtsschutzgarantie des GG müsste jede Eingabe verhandelt werden, bei Formfehlern wäre zwingend die Beiordnung eines Anwalts erforderlich, bei Ablehnungen eine schlüssige Begründung.
    Daran erkennt man einen Rechtsstaat, nur daran. Andererseits kann man hier leicht feststellen, das die BRD kein Rechtsstaat ist, ohne Moos nichts los.
    Nur ein Hinweis dazu....auch ein Analphabet muss die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde haben...
    Damit sollte klar sein, dass wir nicht in einem Rechtsstaat leben.
    Einige machen sich lustig über die Verfahren mit hohen Schadenssummen in den USA....aber das ist eine Konsequenz aus einem rechtsstaatlichen Verfahren.
    Ein Arm oder ein Bein ist übrigens wesentlich mehr wert als 30000 €
    Fazit, wenn Richter quasi Beamte sind, dann ist die Scharia nicht viel anders als dieses System.
    Dort entscheiden ebenfalls Beamte...die der Mullahs... und beide brauchen sich nicht dafür zu verantworten, na ja, die der Scharia wenigstens vor Allah

  8. #28
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.

    Zitat Zitat von Padina Beitrag anzeigen
    Ich glaube eure Argumentation greift zu kurz. Die [Links nur für registrierte Nutzer] vor dem Bundesverfassungsgericht ist ohne Fachanwalt erhoben worden. Und bislang ist die Klage noch nicht abgelehnt worden, da wohl nicht wie sonst so oft formaljuristische Gründe angeführt werden können.
    Ich rechne damit, dass die Bundesrichter die Klage möglichst lang hinauszögern werden, um für die Demokratie unnötige Kosten zu vermeiden. Ich rechne mit einer Entscheidung frühestens ungefähr ein Jahr vor der Bundestagswahl oder vielleicht auch dann, wenn größere Politische Strömungen einen Umsturz planen.

    Andererseits fand ich die Reaktion im meinem Umfeld auf die Klage interessant. Viele hielten die Klage für gerechtfertigt & begründet und gleichzeitig für egal. Sie waren der Meinung, dass sie keinen Streit wert sei und dass sie nicht bewirken wird.
    Wenn aber meine Mitwelt schon bei offensichtlichen Fehlern keine Fehlerkorrektur eingefordert, dann wundert es mich nicht, dass Politikern, Gesetzgeber und Staatsdienern das Grundgesetz egal ist. Diese Gruppen repräsentieren schließlich das Volk, zu dem auch meine Mitwelt gehört.

    Padina
    Die Klage wird keine Aussicht auf Erfolg haben, weil sie einen typischen Fehler inne hat, dabei spielt es keine Rolle, das die Zusammensetzung des Bundestages ein eigentlich vorher nicht berechenbares Ergebnis ist.

    Wie der Name Grundrecht schon sagt, geht es um Rechte, die natürliche und juristische Personen inne haben bzw. wahrnehmen. Es ist zwar richtig, das eine Verletzung eines Grundrechtes verfassungswidrig ist, jedoch liegt hier keine Verletzung des Grundrechtes vor.
    Der Kläger ist in seinen Grundrechten nicht verletzt worden, das er gar nicht zur Wahl angetreten ist somit kann für ihn der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt werden. Nur wenn jemand ein Recht wahrnehmen will und daran gehindert wird, dann liegt eine verfassungswidrige Verletzung vor.
    Jeder kan aber auch freiwillig auf die Wahrnehmung eines Rechtes verzichten. Satzungen und Abstimmungen bestimmen die Wahlvorschläge der Parteien. Alles ist also Ergebnis demokratischen von den Mitglieder der jeweiligen Partei anerkannten Abstimmungen. Die Anerkennung führt auch automatischen zu einem freiwilligen Verzicht auf ein Recht.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #29
    GESPERRT
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    Standard AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.

    Zitat Zitat von Untergrundkämpfer Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer]Tja, arum wundert es mich nicht dass das nicht in den Nachrichten kommt.
    Die "Überlastung ist zweifelsfrei vorgeschoben. Wo bitteschön landen denn all die Juristen, die jährlich die Jura UNI verlassen. In Hartz IV, wo sie sich dann als Sozialschmarotzer diffamieren lassen "dürfen"? Ohne Extra Bezahlung für diesen Prostitutionsakt.

  10. #30
    Bundeskanzler Björn Höcke Benutzerbild von Leseratte
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    Standard AW: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können.

    In der Talkshow von Pfarrer Fliege war einer der bis Karlsruhe geklagt hat, ich wollte seine Geschichte weiterhören, aber Fliege unterbrach ihn. Kann aber auch der Bundesgerichtshof gewesen sein.
    Björn Höcke:

    Sie müssen sich mal Bundesjustizminister Heiko Maas angucken, als ich die Nationalflagge, dieses zentrale nationale Symbol, herausgeholt habe. Es war so, als ob man Graf Dracula ein mit Knoblauchknollen geschmücktes Kreuz in die Visage gehalten hätte!

    Leseratte gehört der Rechtsfraktion an.

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