Zitat von
Maitre
Die Scheibenbremse ist ja nicht der einzige Punkt. Ich würde zum Beispiel folgende Regelung sehen: Ein neu zugelassener LKW, der über Scheibenbremsen, ABS, Bremsassistent und weitere für die Verkehrssicherheit wesentliche Technologien verfügt, wird mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen zugelassen. Zusätzlich ist ihm eine "Overrideschaltung" zum Überholen erlaubt. Der Einwand mit dem Regen ist zwar grundsätzlich richtig, fällt für mich aber darunter, dass man seine Geschwindigkeit an die Witterungsbedingungen anzupassen hat. Und dieses Tempo 60 auf Landstraßen ist für mich sowieso so ein unglaublicher Anachronismus. Da kann man nur von Glück reden, dass die meisten LKW-Fahrer das einfach ignorieren... dafür aber die Gefahr einer Sanktionierung in Kauf nehmen müssen. Diese 80km/h waren sogar in der DDR erlaubt und da waren zum Teil abenteuerliche Gefährte unterwegs. Mein Bruder hatte mal für ein paar Tage einen, bei dem nur noch auf einer Achse Bremswirkung vorhanden war. Das war sicherlich kein Standard, kam aber vor.