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Thema: Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?

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  1. #1
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Wir leiden hier unter ständigen Sabotagen und Vandalismus en Gros in der Wohnanlage hier! Wir bauen jetzt überall Video-Anlagen auf um die Übeltäter auf frischer Tat zu filmen!
    Es sieht aber so aus, daß die Vandalen nicht gepfändet werden können!
    Da aber der Vermieter für Folgekosten seiner Mieter haftet, denken wir daran den Vermieter für die Schäden seiner Mieter aufkommen zu lassen.
    Da er die Miete teilweise vom Sozialamt bekommt, will er den Übeltätern nicht kündigen. Aber die Schäden seiner Mieter werden teilweise auf die Nebenkosten abgewälzt und von den anderen Mietern, die nichts mit der Sache zu tun haben, mitbezahlt.
    Mit dieser Hilfkonstruktion wollen wir versuchen die Saboteure zu entfernen!
    Was meint ihr dazu?
    Tja die Videoanlage wird sicherlich von den Justizen per Gerichtsurteil für illegal erklärt ....................

    Selbst wenn ihr eine Art "Hausbürgerwehr" aufstellt ...
    Es wird Euch dank der krummen Art wie die Juristen in ihrer Parallelwelt denken und entscheiden
    nicht nutzen!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  2. #2
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    Standard AW: Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Tja die Videoanlage wird sicherlich von den Justizen per Gerichtsurteil für illegal erklärt ....................

    Selbst wenn ihr eine Art "Hausbürgerwehr" aufstellt ...
    Es wird Euch dank der krummen Art wie die Juristen in ihrer Parallelwelt denken und entscheiden
    nicht nutzen!
    Falsch, die Video-Anlagen in den Aufzügen sind schon genehmigt, teilweise schon eingebaut und die der Außenanlage auch schon teilweise genehmigt!
    Es geht also nicht um die Video-Anlagen, sondern darum wer die Schäden der Vandalen bezahlt, wenn diese nicht gepfändet werden können!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  3. #3
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: Wie sieht jetzt die Rechtsprechung Sabotage und Vandalismus von Mietern?

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Falsch, die Video-Anlagen in den Aufzügen sind schon genehmigt, teilweise schon eingebaut und die der Außenanlage auch schon teilweise genehmigt!
    Es geht also nicht um die Video-Anlagen, sondern darum wer die Schäden der Vandalen bezahlt, wenn diese nicht gepfändet werden können!
    Mein Hintergedanke war / ist , daß es meiner Meinung nach sicherlich nicht so ohne Weiteres möglich ist, ohne Weiters einfach eine Freifläche mit Hilfe von Videotechnik (mit)zu scannen ................
    Was ist da mit dem Datenschutz ??????
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

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