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Thema: Skandal-Urteil: Kath. Kirche darf als Kinderficker-Sekte bezeichnet werden!

  1. #21
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    Standard AW: Skandal-Urteil: Kath. Kirche darf als Kinderficker-Sekte bezeichnet werden!

    Zitat Zitat von Heldenjaeger Beitrag anzeigen
    Darauf habe ich gewartet.
    Genau das ist es nicht.
    Es geht um einen konkreten Fall, ein Blogger hatte diese Beleidigung gewählt, die Staatsanwaltschaft hatte ihn dann wegen Gotteslästerung zur Anklage gebracht.

    Und diesen Tatbestand sah die Richterin, wie sie auch darlegt, (zurecht, wie ich finde) nicht erfüllt. Beleidigung, ja! Auch laut Richterin.
    Aber keine Störung des öffentlichen Friedens durch Gotteslästerung.

    Ich sag ja, der verlinkte Artikel ist polemischer Dreck, der den ganzen Sachverhalt falsch rüber bringt.
    Ich habe den verlinkten Text gelesen und benötige keine Erläuterungen.

    Mir scheint, dass Du den Zusammenhang nicht begriffen hast.

    Es war erstens nirgends von "Gotteslästerung" die Rede, sondern von einem Verstoß gegen den entsprechenden Paragraphen im StGB:

    Daher sei der Ausdruck "Kinderf...-Sekte" nicht geeignet, den "öffentlichen Frieden zu stören", verkündete die Richterin - und insoweit gäbe es auch keinen Straftatbestand nach §166 (Religionsbeschimpfung).
    Das Urteil der Richterin ist sehr subjektiv und gleichzeitig ein Freibrief für diese verallgemeinernde Diffamierung aller Mitglieder der RRK.

    Ich kann nur hoffen, dass da jemand in Revision geht. So ein Urteil ist unhaltbar, allein schon im Hinblick auf den 130er.

  2. #22
    on civil disobedience Benutzerbild von Heldenjaeger
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    Standard AW: Skandal-Urteil: Kath. Kirche darf als Kinderficker-Sekte bezeichnet werden!

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Ich habe den verlinkten Text gelesen und benötige keine Erläuterungen.

    Mir scheint, dass Du den Zusammenhang nicht begriffen hast.

    Es war erstens nirgends von "Gotteslästerung" die Rede, sondern von einem Verstoß gegen den entsprechenden Paragraphen im StGB:


    Das Urteil der Richterin ist sehr subjektiv und gleichzeitig ein Freibrief für diese verallgemeinernde Diffamierung aller Mitglieder der RRK.

    Ich kann nur hoffen, dass da jemand in Revision geht. So ein Urteil ist unhaltbar, allein schon im Hinblick auf den 130er.
    Der verlinkte Text reicht nicht weil er keine Tatsachen abliefert sondern eine Meinung, ohne objektiv zu sein.

    Polemischer Dreck, wie oft noch?

    Wenn man seriöse Berichte über den Sachverhalt liest, erkennt man, was zu Anklage gebracht wurde, das war Gotteslästerung, wurde im verlinkten Mist gar nicht angeführt. Und genau DAS wurde nicht erfüllt, mangels Störung öffentlichen Friedens.
    Tatbestand der Beleidigung wurde aber erfüllt.

    Erst informieren, dann schreiben!


    Auch der gewählte Titel im Forum hier passt sich dem verlinkten Artikel an: Reißerisch und polemisch, ohne eine Spur von Wahrheit zu bieten. Einfach falsch.

  3. #23
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    Standard AW: Skandal-Urteil: Kath. Kirche darf als Kinderficker-Sekte bezeichnet werden!

    Zitat Zitat von Heldenjaeger Beitrag anzeigen
    Der verlinkte Text reicht nicht weil er keine Tatsachen abliefert sondern eine Meinung, ohne objektiv zu sein.

    Polemischer Dreck, wie oft noch?

    Wenn man seriöse Berichte über den Sachverhalt liest, erkennt man, was zu Anklage gebracht wurde, das war Gotteslästerung, wurde im verlinkten Mist gar nicht angeführt. Und genau DAS wurde nicht erfüllt, mangels Störung öffentlichen Friedens.
    Tatbestand der Beleidigung wurde aber erfüllt.

    Erst informieren, dann schreiben!


    Auch der gewählte Titel im Forum hier passt sich dem verlinkten Artikel an: Reißerisch und polemisch, ohne eine Spur von Wahrheit zu bieten. Einfach falsch.
    Wenn Du es besser weisst, dann zitiere doch die originalgetreue Urteilsbegründung bzw. erstmal den genauen Wortlaut des Urteils.

    Mir ist nicht bekannt, ob es einen Strafrechtstatbestand der Gotteslästerung überhaupt gibt.

    Entweder gibt es dieses Urteil in der angedeuteten Formulierung, oder es gibt das Urteil nicht. Also, Butter bei die Fische!

  4. #24
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    Standard AW: Skandal-Urteil: Kath. Kirche darf als Kinderficker-Sekte bezeichnet werden!

    Zitat Zitat von Houseworker Beitrag anzeigen
    Den Islam dürfen wir als was.......................... bezeichnen?
    als Kopfabschneider und Kinderfickersekte.

  5. #25
    on civil disobedience Benutzerbild von Heldenjaeger
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    Standard AW: Skandal-Urteil: Kath. Kirche darf als Kinderficker-Sekte bezeichnet werden!

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Wenn Du es besser weisst, dann zitiere doch die originalgetreue Urteilsbegründung bzw. erstmal den genauen Wortlaut des Urteils.

    Mir ist nicht bekannt, ob es einen Strafrechtstatbestand der Gotteslästerung überhaupt gibt.

    Entweder gibt es dieses Urteil in der angedeuteten Formulierung, oder es gibt das Urteil nicht. Also, Butter bei die Fische!
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    Das ist die angesprochene Gotteslästerung.

    "(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."

    Und das Urteil der Richterin besagt, dass durch die entsprechende Beleidigung der öffentliche Frieden nicht gestört wird, bzw dass diese Beleidigung dazu nicht geeignet ist.

  6. #26
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    Standard AW: Skandal-Urteil: Kath. Kirche darf als Kinderficker-Sekte bezeichnet werden!

    "Schockwellenreiter"
    "Neues vom Ayatollah von Köln"
    Mittwoch, 29. Juni 2011
    von Jörg Kantel.

    Das Kölner Oberhaupt der Kinderficker-Sekte hat sich mal wieder zu Wort gemeldet: Haßprediger Kardinal Joachim Meisner hat die Abtreibung als »täglichen Super-GAU« verurteilt. Wer um die Zukunft Deutschlands besorgt sei, solle sich mehr um dieses Thema kümmern als um die Atomkraft.
    Ach ja? Und wo sollen die ganzen Wechselbalge hin, die die katholischen Priester mit kleinen Mädchen gezeugt haben? Ach nein, die mißbrauchen ja vornehmlich Jungen. Ich kann gar nicht so ville fressen, wie ich kotzen möchte!
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    Der Vollständigkeit halber habe ich den betreffenden Artikel rausgesucht und hier verlinkt!

  7. #27
    nouvelles à la main Benutzerbild von umananda
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    Standard AW: Skandal-Urteil: Kath. Kirche darf als Kinderficker-Sekte bezeichnet werden!

    Da die Berliner Generalstaatsanwaltschaft innerhalb der vorgesehenen Woche keine Beschwerde eingelegt hat, scheint sich in Deutschland so allmählich das Niveau der privaten TV-Sender durchzusetzen. Nun ist es wohl amtlich, dass man jeden katholischen Gläubigen und auch jeden muslimischen als Anhänger einer ............Sekte bezeichnen kann. Armes Deutschland ...

    Servus umananda


    Überzeugen ist unfruchtbar.

    Walter Benjamin
    (1892 - 1940)

  8. #28
    on civil disobedience Benutzerbild von Heldenjaeger
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    Standard AW: Skandal-Urteil: Kath. Kirche darf als Kinderficker-Sekte bezeichnet werden!

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Nun ist es wohl amtlich, dass man jeden katholischen Gläubigen und auch jeden muslimischen als Anhänger einer ............Sekte bezeichnen kann. Armes Deutschland ...

    Servus umananda
    Wie gesagt, so ist es nicht...
    Schade dass man sich so oft wiederholen muss.

  9. #29
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    Standard AW: Skandal-Urteil: Kath. Kirche darf als Kinderficker-Sekte bezeichnet werden!

    Zitat Zitat von Heldenjaeger Beitrag anzeigen
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    Das ist die angesprochene Gotteslästerung.

    "(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."

    Und das Urteil der Richterin besagt, dass durch die entsprechende Beleidigung der öffentliche Frieden nicht gestört wird, bzw dass diese Beleidigung dazu nicht geeignet ist.
    Wie oft denn noch?

    Wenn diese seltsame Richterin der Meinung ist, die Beleidigung der römisch-katholischen Kirche als "Kinderficker-Sekte" sei nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, ist das ihre Meinung, die aber nicht unbedingt der allgemeinen Auffassung entsprechen muss.
    Fakt ist aber, dass aufgrund dieses Urteils jedes Mitglied der RRK jetzt als Angehöriger einer "Kinderficker-Sekte" bezeichnet werden kann.

    Bleibt abzuwarten, ob Revision eingelegt werden wird (wieso mir in diesem Zusammenhang gerade jetzt der Grunewald so richtig heisigtechnisch einfällt, ist mir schleierhaft).

  10. #30
    on civil disobedience Benutzerbild von Heldenjaeger
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    Standard AW: Skandal-Urteil: Kath. Kirche darf als Kinderficker-Sekte bezeichnet werden!

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Wie oft denn noch?

    Wenn diese seltsame Richterin der Meinung ist, die Beleidigung der römisch-katholischen Kirche als "Kinderficker-Sekte" sei nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, ist das ihre Meinung, die aber nicht unbedingt der allgemeinen Auffassung entsprechen muss.
    Fakt ist aber, dass aufgrund dieses Urteils jedes Mitglied der RRK jetzt als Angehöriger einer "Kinderficker-Sekte" bezeichnet werden kann.

    Bleibt abzuwarten, ob Revision eingelegt werden wird (wieso mir in diesem Zusammenhang gerade jetzt der Grunewald so richtig heisigtechnisch einfällt, ist mir schleierhaft).
    Haha.


    Noch einmal für die ganz langsamen:

    Die Bezeichnung "Kinderficker-Sekte" ist eine Beleidigung, die auch als solche bestraft wird. Was es nicht ist, ist ein Verstoß gegen § 166 StGB.

    Was das bedeutet ist klar. Man kann es sagen, kann man übrigens auch wenn es gegen § 166 StGB verstößt sagen, muss dann aber mit den Konsequenzen leben können.
    Wird eine Geldstrafe sein -> Beleidigung.

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