Das Landgericht Bonn hat in einem einmaligen Musterprozess die Schmerzensgeldklagen von mehreren Serben gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.
Verstoß gegen Schutz von ZivilpersonenDie Kläger - 17 Schwerverletzte und 18 Hinterbliebene der im Jahr 1999 bei dem Angriff getöteten zehn Menschen - forderten von der Bundesrepublik insgesamt 3,5 Millionen Euro. Sie warfen der Bundesregierung stellvertretend für die ganze NATO vor, gegen die Vorschriften des Genfer Protokolls zum Schutz von Zivilpersonen verstoßen zu haben. Die Brücke bei Varvarin, auf der sich Zivilisten befanden, war am 30. Mai 1999 von Kampfjets bombardiert worden.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Anspruch der Kläger weder im Völkerrecht noch im deutschen Staatshaftungsrecht eine Grundlage habe. Normen des Völkerrechts, nach denen einzelnen Bürgern Ansprüche gegen andere Staaten zustünden, existierten nicht. Das Völkerrecht biete nur mittelbaren Schutz.
Es waren keine deutschen Flugzeuge beteiligt Die Richter folgten dem Antrag nach Klageabweisung der Vertreter des Bundes, da die Bundesregierung die Verantwortung für den Vorfall bestreitet. An den Angriffen seien deutsche Flugzeuge nicht beteiligt gewesen. Im übrigen sei der Krieg wegen der drohenden humanitären Katastrophe im Kosovo gerechtfertigt gewesen. Diese Auffassung ist unter Völkerrechtlern umstritten
Dies stand heute in der Frankfurter Allgemeinen. Da fragt man sich doch , wieso diese Menschen ausgerechnet Deutschland verklagen, obwohl die BRD doch gar nicht unmittelbar an diesem Angriff beteiligt war. Eine Klage gegen ein beteiligtes Land wäre doch wohl angepasster gewesen.
Diese Menschen haben aber die BRD verklagt, weil sie wußten, daß nur ein Land so dusselig sein könnte, dieser Klage statt zu geben. Nämlich die gute, alte, trottelige BRD.
Aber die Klage wurde abgewiesen. Das ich das noch erleben darf.
Oder ist das jetzt die langerhoffte Wende?