Verbotsverfahren kann fünf Jahre dauern
Ein schnelles NPD-Verbot sei unwahrscheinlich, warnte Sachsen-Anhalts Innenminister Stahlknecht. Nicht Karlsruhe, sondern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei die letzte Instanz, erklärte CDU-Mann Bosbach.
Kurz vor der Innenministerkonferenz hat Sachsen-Anhalts Ressortchef Holger Stahlknecht Hoffnungen auf ein schnelles NPD-Verbot gedämpft. Das Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könne bis zu fünf Jahre dauern, sagte Stahlknecht (CDU) der Tageszeitung „Die Welt“ (Dienstag).
Der Minister ist Vorsitzender der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ein Verbot prüfen soll. Zudem kamen Befürchtungen hoch, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Verbot kippen könnte. An diesem Donnerstag beraten die Innenminister von Bund und Ländern in Berlin bei einer Sonderkonferenz über das Thema.
Nach Angaben von Stahlknecht werden die Ressortchefs beschließen, ab April ihre Verbindungsleute („V-Leute“) des Verfassungsschutzes in den Bundes- und Landesvorständen der NPD abzuschalten, um den Weg für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren zu ebnen. Zum Teil haben sie dies schon getan.
Stahlknecht ließ durchblicken, dass dies aber noch keine Vorentscheidung für ein Verbotsverfahren sei. „Wir wollen jetzt seriös und juristisch professionell prüfen lassen, ob das Beweismaterial gegen die NPD für einen Verbotsantrag reicht.“ Diese Prüfung werde etwa sechs Monate in Anspruch nehmen. Einen Verbotsantrag können die Länder über den Bundesrat sowie die Bundesregierung und der Bundestag einreichen.
Europäischer Gerichtshof ist die größte Hürde
Stahlknecht nannte drei wichtige Kriterien für ein erfolgreiches Verfahren: „Das erste Junktim ist, dass wir tatsächlich Material finden, welches die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegt. Zweitens haben wir das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten“, sagte er.
Drittens müsse die sogenannte Staatsfreiheit gewährleistet sein, das heißt, es müsse erkennbar sein, welche Positionen der NPD selbst zuzuschreiben seien und was von Informanten des Verfassungsschutzes beeinflusst worden sei. 2003 war ein Verbotsverfahren an der Frage der V-Leute und ihrem Einfluss auf das Beweismaterial gescheitert.
Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), riet von einem Verbotsverfahren ab. Der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Dienstag) sagte er: „Die Haupthürde ist die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des NPD-Verbots durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er wird die Frage stellen, wie groß die Bedrohung ist, die von dieser Partei ausgeht, und ob das Verbot im Verhältnis zu dieser Bedrohung steht.“ Die NPD habe bei Bundestagswahlen 40 Jahre lang nur einmal mehr als ein Prozent der Stimmen bekommen - und zwar nach dem gescheiterten Verfahren 2003. „Was bedeutungslos ist, kann keine Bedrohung sein.“
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), erklärte ebenfalls: „Die größte prozessuale Hürde ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Denn die NPD hat ja eher blamable Ergebnisse erzielt. Der Europäische Gerichtshof könnte also zu dem Schluss kommen, dass die NPD nur eine untergeordnete Rolle spielt und ein Verbot unverhältnismäßig wäre.“ Das Prozessrisiko sei deshalb hier „größer als in Karlsruhe“, so der CDU-Politiker. „Die NPD wird den Rechtsweg komplett ausschöpfen. Und dann ist Karlsruhe nicht die letzte Instanz.“
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Nicht die NPD ist gefährlich sondern die NPD Beamten, nur die haben ja Zugang zu allerlei verbotenem!