was das thema arbeits-, und aufenthaltserlaubnis sowie abschiebung betrifft, so bezieht sich das auf nicht-eu-ausländer, einschl. schweiz und lichtenstein.
kein zuzug ohne arbeitsvertrag in der tasche
- keine unbeschränkte arbeits-, und aufenthaltserlaubnis
- keine beiträge von ausländischen arbeitnehmern zur arbeitslosenversicherung
- nach einer karenzzeit frist zur ausreise und ggfs. abschiebung in das heimatland
der staat muss die möglichkeit der anpassung und (aus-)steuerung haben