[Links nur für registrierte Nutzer]In Deutschland gibt es bei der Europawahl künftig keine Fünf-Prozent-Hürde mehr. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Mittwoch die Sperrklausel für verfassungswidrig und nichtig, weil sie gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verstoße. Nach Einschätzung der Karlsruher Richter wird die Funktionsfähigkeit des Europaparlaments durch den nun möglichen Einzug von kleinen Parteien aus Deutschland nicht beeinträchtigt.
Damit dürfte es künftig auch kleineren Parteien gelingen Abgeordnete ins europäische Parlament zu entsenden. Auch die NPD wird dann wohl mit einem oder 2 Abgeordneten vertreten sein.
Erstaunlich, daß das Gericht die 5 % Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig hält, aber bei den anderen Wahlen daran festgehalten wird.