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Thema: Was haltet ihr von diesem Aufbau?

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard Was haltet ihr von diesem Aufbau?

    1. Bundestag
    a) Die Sitzanzahl bleibt, jedoch werden die Mitglieder des Bundestages nur noch per Mehrheitswahlsystem in den einzelnen Wahlkreisen bestimmt.

    b) Das passive Wahlrecht wird geändert. Wer juristisch als vorbestraft gilt, verliert für die Dauer der Vorstrafentilgungsfristen das passive Wahlrecht.
    Dies gilt für aber nur für folgende Straftaten:
    - Körperverletzung
    - Steuerhinterziehung
    - versuchte und vollendete Tötungsdelikte
    - Verstöße gegen das Waffenrecht
    unabhängig von der Vorstrafenregelung verliert sein passives Wahlrecht, wer wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole verurteilt wurde.

    c) Nur für den Bundeskanzler und MdB, die während einer Legislaturperiode das Rentenalter erreichen und mindestens drei Legislaturperioden untunterbrochen MdB waren gibt es eine Pension, für alle andere gilt eine ähnliche Regelung wie für Zeitsoldaten. Das freihalten des Postens für gewählte Beamte wird abgeschafft.

    d) Über Diätenerhöhungen entscheidet das Volk bei den Bundestagswahlen.

    2. Bundesrat
    Jedes Bundesland entsendet entsprechend seiner Größe eine durch 2 teilbare Anzahl von abgeordneten. Jeder Abgeordnete hat Stimmrecht.
    Die Abgeordneten werden zur einen Hälfte von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt, zur anderen Hälfte von den Bürgern des jeweiligen Landes gewählt.

    3. Der Bundespräsident
    Der Bundespräsident wird direkt vom Volk gewählt.


    4. Bundesverfassungsrichter
    Das bisherige Wahlsystem bleibt bestehen, jedoch muss jeder Richter durch den Bürger per Stimmabgabe mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Wird ein Richter nicht bestätigt, müssen die entsprechenden Gremien einen neuen Kandidaten wählen, der vom Bürger bestätigt werden muss.

    5. Volksabstimmungen auf Bundesebene
    Volksabstimmungen sind zwingend vorgeschrieben

    - bei für Staat und Bürger grundlegenden Entscheidungen
    - bei Entscheidungen über die Abgabe von Hoheitsrechten
    - bei Änderungen des Grundgesetzes (hier gilt eine qualifizierte Mehrheit und Teilnahmezwang der Wahlberechtigten)

    als weiteres sind Volksabstimmungen möglich

    -als Folge eine Volksinitiative über die Einbringung eines Gesetzesvorschlages von Bürgerseite her.

    - zur Einbringung eine Misstrauesvotums gegenüber dem Kanzler
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #2
    Re-Re-Educated Benutzerbild von derRevisor
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    Standard AW: Was haltet ihr von diesem Aufbau?

    Klingt gut. Probleme sehe ich nur bei der Einteilung der Wahlkreise. nach welchem Muster soll das geschehen?

    Wer Staatsangestellter ist, sollte zudem für die Dauer des Zustands sein aktives Wahlrecht verlieren.

  3. #3
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Was haltet ihr von diesem Aufbau?

    Man könnte die Zahl der Abgeordneten drastisch reduzieren, da letztendlich sowieso "Fraktionszwang" herrscht.... :whis:
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  4. #4
    ... ziemlich gestört Benutzerbild von Pegasus
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    Standard AW: Was haltet ihr von diesem Aufbau?

    Wem willst Du das vorbringen? Wo glaubst Du jemanden zu finden, der genug Einfluß hat, dies zur Diskussion einzubringen? Und selbst wenn - zaubert das unseren selbstgerechten "Vertretern" max. ein müdes lächeln ins Gesicht, bevor man sich wieder dem Tagesgeschäft ~Phrasen dreschen und nichtstun~ hingibt.


  5. #5
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Was haltet ihr von diesem Aufbau?

    - Verstöße gegen das Waffenrecht
    Das ist Käse.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  6. #6
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Was haltet ihr von diesem Aufbau?

    Zitat Zitat von Pegasus Beitrag anzeigen
    Wem willst Du das vorbringen? Wo glaubst Du jemanden zu finden, der genug Einfluß hat, dies zur Diskussion einzubringen? Und selbst wenn - zaubert das unseren selbstgerechten "Vertretern" max. ein müdes lächeln ins Gesicht, bevor man sich wieder dem Tagesgeschäft ~Phrasen dreschen und nichtstun~ hingibt.
    Genaugenommen müsste man bei dem Saustall Laden schon längst die finale Reset-Taste drücken....
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  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Was haltet ihr von diesem Aufbau?

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Man könnte die Zahl der Abgeordneten drastisch reduzieren, da letztendlich sowieso "Fraktionszwang" herrscht.... :whis:
    Bruddler, du scheinst nicht richtig gelesen zu haben, es gibt nur die Direktwahl der Abgeordneten, kein Verhältniswahlrecht mit dem Abgeordnete über eine Liste ins Parlament kommen. Das heißt Fraktionszwang ist nur noch bedingt möglich. Ob ein Abgeordneter auch in der nächsten Legislaturperiode im Parlament sitzt, ist wesentlich mehr vom Bürger abhängig. Eine Partei kann zwar auf die Wiederaufstellung des Abgeordneten im Wahlkreis verzichten und einen anderen Kandidaten aufstellen, aber ob der das Vertrauen der Bürger dann hat, ist ein Risiko für die Partei.
    Wer direkt vom Bürger gewählt wird, ist auch für die Wiederwahl vom Bürger abhängig. Ein solcher Abgeordneter ist eher "Volksvertreter" als was momentan im Bundestag sitzt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Was haltet ihr von diesem Aufbau?

    Zitat Zitat von derRevisor Beitrag anzeigen
    Klingt gut. Probleme sehe ich nur bei der Einteilung der Wahlkreise. nach welchem Muster soll das geschehen?

    Wer Staatsangestellter ist, sollte zudem für die Dauer des Zustands sein aktives Wahlrecht verlieren.
    Warum willst du Polizisten, Soldaten, Verwaltungsangestellten etc. das Wahlrecht nehmen?


    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Das ist Käse.
    Würdest du bitte deine Antwort begründen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Was haltet ihr von diesem Aufbau?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Warum willst du Polizisten, Soldaten, Verwaltungsangestellten etc. das Wahlrecht nehmen?




    Würdest du bitte deine Antwort begründen.
    Weil das heutige Waffenrecht kein Recht ist. Es verstößt gegen das Eigentumsrecht.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  10. #10
    Re-Re-Educated Benutzerbild von derRevisor
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    Standard AW: Was haltet ihr von diesem Aufbau?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Warum willst du Polizisten, Soldaten, Verwaltungsangestellten etc. das Wahlrecht nehmen?.
    Damit der Bock nicht zum Gärtner wird.

    Man sollte den möglichen Neuanfang dazu nutzen, um ein Korrumpieren und eine Verselbstständigung und stetige Vergrößerung des Staates so gut es geht zu vermeiden. Da der Staat also unter keinen Umständen zum Selbstzweck werden soll, müssen alle die durch das Gewaltmonopol des Staates versorgt werden, ohne Einfluß auf politische Gestaltung sein. Sie sind eben dann wirkliche Staatsdiener.

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