Das gilt zunächst mal für den Vermieter, der es ermöglichen muß. Da gibt es für einzelne Zimmer Mindestwerte, die erreicht werden müssen. Z.B. Bad +22°C, Wohnzimmer 20°C, Schlafzimmer 18°C usw.
Für den Mieter selbst gibt es keine direkte Vorschrift. Er darf natürlich nicht die Heizungen einfrieren lassen. Man muß im schon nachweisen, daß durch ungenügendes Heizen Schäden entstanden sind. Dieser Beweis ist aber bauphysikalisch unmöglich.
Aber Vorsicht: es sind sehr wohl Schäden durch falsches Heizen möglich. Zum Beispiel Schlafzimmer nicht heizen, aber die restlichen Zimmer. Oder auch Heizung nur sporadisch einschalten. Irgendwo gibt es da auch eine nettes Bildchen und eine Erklärung dazu. Suche ich mal.
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