Umfrageergebnis anzeigen: Sind diese Angriffe gerechtfertigt?

Teilnehmer
309. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Die Angriffe der Alliierten sind notwendig, um das Regime von Gaddafi zu stürzen und eine Demokratisierung des Landes zu ermöglichen.

    31 10,03%
  • Die USA, Großbritannien, Frankreich und die übrigen an den Luftschlägen beteiligten Staaten wissen nicht, worauf sie sich einlassen.

    22 7,12%
  • Laut Angaben der Alliierten geht es nicht darum, Gaddafi zu stürzen, sondern um den Schutz der Zivilbevölkerung.

    7 2,27%
  • Die Vorgabe idealistischer Ziele ist scheinheilig. Es geht den Alliierten nur darum Macht, Einfluss und den Zugang zu Ölreserven in der Region zu sichern.

    232 75,08%
  • Ich bin anderer Meinung.

    17 5,50%
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Thema: Was ist los in Libyen? Ursachen, Wirkung und Entwicklung / Sammelstrang

  1. #141
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: USA: Eingriff in Libyen möglich.

    Gemäß russichem Miltär haben die angeblichen Luftangriffe auf die Rebellen gar nicht stattgefunden:

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    Sieht so aus als ob uns die westlichen Medien mal wieder die Hucke vollügen um ein USraelisches Eingreifen propagandistisch vorzubereiten.

  2. #142
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: USA: Eingriff in Libyen möglich.

    Zitat Zitat von Kongo Bongo Beitrag anzeigen
    Bombardierungen wird es nicht geben, soviel steht fest.
    Fest steht lediglich, dass sie derzeit heiß diskutiert werden und massenhaft Vorbereitungen dafür getroffen werden.
    Deutsch wird groß geschrieben
    Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
    USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  3. #143
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: USA: Eingriff in Libyen möglich.

    Zitat Zitat von Quo vadis Beitrag anzeigen
    Du machst dich doch unglaubwürdig, wenn ausgerechnet du nach einem von den USA durchgesetzten Flugverbot über Libyen rufst.
    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Der oberste Anti Israel, bzw. Usrael Verfechter ist jetzt auf einemal für einen US Einsatz und hat vollstes Vertrauen...
    Ich schrieb vielmehr, dass die Oppositionellen die Durchsetzung eines Flugverbotes fordern.
    Deutsch wird groß geschrieben
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  4. #144
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: USA: Eingriff in Libyen möglich.

    Zitat Zitat von Felixhenn Beitrag anzeigen
    Die Heldentod liebenden Kämpfer hat man in den diversen Arabisch / Israelischen Kriegen gesehen, im Wegrennen waren die gut.
    Im Libanon genügten eine kleine Grenzschutzmiliz, über 50 jüdische Panzer zu zerstören und die Invasion zu stoppen.
    Deutsch wird groß geschrieben
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  5. #145
    liebenswerter Fiesling Benutzerbild von Paule
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    Standard AW: USA: Eingriff in Libyen möglich.

    Zitat Zitat von Sprecher Beitrag anzeigen
    Sieht so aus als ob uns die westlichen Medien mal wieder die Hucke vollügen um ein USraelisches Eingreifen propagandistisch vorzubereiten.
    Das ist ja nix neues und das einzige was ich mich so langsam frage , wie lange oder wieso , fallen hier immer noch soviele darauf rein ???
    Ist doch nicht mehr normal , wie uns hier die Hucke voll gelogen wird !!!
    Ehre den deutschen Soldaten !

    :dr:
    In Zeiten des universalen Betrugs die Wahrheit zu sagen ist ein revolutionärer Akt .
    George Orwell/Eric Blair

  6. #146
    Lügenpressegegner Benutzerbild von Quo vadis
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    Standard AW: USA: Eingriff in Libyen möglich.

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Ich schrieb vielmehr, dass die Oppositionellen die Durchsetzung eines Flugverbotes fordern.
    Das hat hier aber jeder so verstanden, als unterstütztest du diese Forderung. Die Mudschaheddin in Afghanistan haben vom Westen (gegen damals SU) Eingreifen gefordert, die UCK Banditen im Kosovo, die internationalen Dschihadisten in Bosnien, die Kurden im Irak usw. Ergebnisse sind hinlänglich bekannt was da so bei rauskommt.
    "Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778

  7. #147
    für wahre Demokratie Benutzerbild von Kongo Bongo
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    Standard AW: USA: Eingriff in Libyen möglich.

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Hast du Leseschwäche? Lies zB #104, den Beitrag über deinem. Es wird im Westen sogar ganz heiß darüber debattiert.
    Deine Zionistenpresse kannst du dir gaaaanz tief in den Arsch schieben. Die hat mit der Realität nämlich nichts zu tun.

  8. #148
    für wahre Demokratie Benutzerbild von Kongo Bongo
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    Standard AW: USA: Eingriff in Libyen möglich.

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Fest steht lediglich, dass sie derzeit heiß diskutiert werden und massenhaft Vorbereitungen dafür getroffen werden.
    Hast du auch was von den Drogen genommen wie deine islamistischen Demokraten?

  9. #149
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: USA: Eingriff in Libyen möglich.

    Zitat Zitat von EinDachs Beitrag anzeigen
    Außerdem gibt es m.W. keine Handhabe lt. UN-Charta (Kap. 7) in einen Bürgerkrieg innerhalb eines Landes militärisch einzugreifen.
    Ich seh ehrlich gesagt nicht, wieso Kap 7 dies nicht zulassen sollte.
    Der spricht von Streitigkeiten und Parteien, sieht sogar einen Modus für nicht UNO-Mitgliedsstreitparteien vor (was bei einem Bürgerkrieg fast zwangsläufig der Fall wär).
    Falsch. In Kapitel VII geht es nicht um "Streitigkeiten" und "Parteien" (diese Worte tauchen im Text nicht auf) sondern um Weltfrieden und die internationale Sicherheit (Art. 39), von "nicht-UNO-Mitgliedsstreitparteien" oder Bürgerkriegsparteien innerhalb eines Landes ist auch nicht die Rede sondern von Staaten (Art. 50)!

    UN-Charta Kapitel VII Maßnahmen bei der Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen

    Artikel 39
    Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung
    vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschließt, welche Maßnahmen auf Grund der Artikel 41 und 42 zu
    treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen.


    Artikel 40
    Um einer Verschärfung der Lage vorzubeugen, kann der Sicherheitsrat, bevor er nach Artikel 39
    Empfehlungen abgibt oder Maßnahmen beschließt, die beteiligten Parteien auffordern, den von ihm für
    notwendig oder erwünscht erachteten vorläufigen Maßnahmen Folge zu leisten. Diese vorläufigen
    Maßnahmen lassen die Rechte, die Ansprüche und die Stellung der beteiligten Parteien unberührt. Wird den
    vorläufigen Maßnahmen nicht Folge geleistet, so trägt der Sicherheitsrat diesem Versagen gebührend
    Rechnung.

    Artikel 41
    Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen - unter Ausschluß von Waffengewalt - zu ergreifen
    sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen
    auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der
    Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und
    Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen
    Beziehungen einschließen.

    Artikel 42
    Ist der Sicherheitsrat der Auffassung, daß die in Artikel 41 vorgesehenen Maßnahmen unzulänglich sein
    würden oder sich als unzulänglich erwiesen haben, so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur
    Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen
    Maßnahmen durchführen. Sie können Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, Seeoder
    Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen einschließen.

    Artikel 43
    (1) Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichten sich, zur Wahrung des Weltfriedens und der
    internationalen Sicherheit dadurch beizutragen, daß sie nach Maßgabe eines oder mehrerer
    Sonderabkommen dem Sicherheitsrat auf sein Ersuchen Streitkräfte zur Verfügung stellen, Beistand leisten
    und Erleichterungen einschließlich des Durchmarschrechts gewähren, soweit dies zur Wahrung des
    Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
    (2) Diese Abkommen haben die Zahl und Art der Streitkräfte, ihren Bereitschaftsgrad, ihren allgemeinen
    Standort sowie die Art der Erleichterungen und des Beistands vorzusehen.
    (3) Die Abkommen werden auf Veranlassung des Sicherheitsrats so bald wie möglich im Verhandlungswege
    ausgearbeitet. Sie werden zwischen dem Sicherheitsrat einerseits und Einzelmitgliedern oder
    Mitgliedergruppen andererseits geschlossen und von den Unterzeichnerstaaten nach Maßgabe ihres
    Verfassungsrechts ratifiziert.
    - 12 -

    Artikel 44
    Hat der Sicherheitsrat die Anwendung von Gewalt beschlossen, so lädt er ein in ihm nicht vertretenes
    Mitglied, bevor er es zur Stellung von Streitkräften auf Grund der nach Artikel 43 übernommenen
    Verpflichtungen auffordert, auf dessen Wunsch ein, an seinen Beschlüssen über den Einsatz von
    Kontingenten der Streitkräfte dieses Mitglieds teilzunehmen.

    Artikel 45
    Um die Vereinten Nationen zur Durchführung dringender militärischer Maßnahmen zu befähigen, halten
    Mitglieder der Organisation Kontingente ihrer Luftstreitkräfte zum sofortigen Einsatz bei gemeinsamen
    internationalen Zwangsmaßnahmen bereit. Stärke und Bereitschaftsgrad dieser Kontingente sowie die Pläne
    für ihre gemeinsamen Maßnahmen legt der Sicherheitsrat mit Unterstützung des Generalstabsausschusses
    im Rahmen der in Artikel 43 erwähnten Sonderabkommen fest.

    Artikel 46
    Die Pläne für die Anwendung von Waffengewalt werden vom Sicherheitsrat mit Unterstützung des
    Generalstabsausschusses aufgestellt.

    Artikel 47
    (1) Es wird ein Generalstabsausschuß eingesetzt, um den Sicherheitsrat in allen Fragen zu beraten und zu
    unterstützen, die dessen militärische Bedürfnisse zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen
    Sicherheit, den Einsatz und die Führung der dem Sicherheitsrat zur Verfügung gestellten Streitkräfte, die
    Rüstungsregelung und eine etwaige Abrüstung betreffen.
    (2) Der Generalstabsausschuß besteht aus den Generalstabschefs der ständigen Mitglieder des
    Sicherheitsrats oder ihren Vertretern. Ein nicht ständig im Ausschuß vertretenes Mitglied der Vereinten
    Nationen wird vom Ausschuß eingeladen, sich ihm zu assoziieren, wenn die Mitarbeit dieses Mitglieds für die
    wirksame Durchführung der Aufgaben des Ausschusses erforderlich ist.
    (3) Der Generalstabsausschuß ist unter der Autorität des Sicherheitsrats für die strategische Leitung aller
    dem Sicherheitsrat zur Verfügung gestellten Streitkräfte verantwortlich. Die Fragen bezüglich der Führung
    dieser Streitkräfte werden später geregelt.
    (4) Der Generalstabsausschuß kann mit Ermächtigung des Sicherheitsrats nach Konsultation mit geeigneten
    regionalen Einrichtungen regionale Unterausschüsse einsetzen.

    Artikel 48
    (1) Die Maßnahmen, die für die Durchführung der Beschlüsse des Sicherheitsrats zur Wahrung des
    Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich sind, werden je nach dem Ermessen des
    Sicherheitsrats von allen oder von einigen Mitgliedern der Vereinten Nationen getroffen.
    (2) Diese Beschlüsse werden von den Mitgliedern der Vereinten Nationen unmittelbar sowie durch
    Maßnahmen in den geeigneten internationalen Einrichtungen durchgeführt, deren Mitglieder sie sind.
    Artikel 49
    Bei der Durchführung der vom Sicherheitsrat beschlossenen Maßnahmen leisten die Mitglieder der
    Vereinten Nationen einander gemeinsam handelnd Beistand.

    - 13 -
    Artikel 50
    Ergreift der Sicherheitsrat gegen einen Staat Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen, so kann jeder andere Staat, ob Mitglied der Vereinten Nationen oder nicht, den die Durchführung dieser Maßnahmen vor besondere wirtschaftliche Probleme stellt, den Sicherheitsrat zwecks Lösung dieser Probleme konsultieren.


    Artikel 51
    Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen
    keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der
    Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen
    Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft,
    sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta
    beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder
    Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.

    Geändert von tosh (06.03.2011 um 12:06 Uhr)
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  10. #150
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    Standard AW: USA: Eingriff in Libyen möglich.

    Zitat Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
    Nur weil ein Waffensystem cool wirkt, macht es deshalb nicht zur magischen Maschine, die eh alles kann.
    Was die können, sah man im Golfkrieg.
    Gaddafi hat sicher nicht die russische Technik zum Abfangen von Tarnkappenbombern.
    Wenn sein Radar also die Bomber nicht sieht, können seine Jäger auch nur auf Sicht angreifen.
    Und mir müssen die Bomber nichts bringen, aber eine Flugverbotszone würde der Bevölkerung viel bringen, falls Gaddafi anfangen sollte, die Städte zu bombardieren.
    Deutsch wird groß geschrieben
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