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Thema: Pressefreiheit

  1. #11
    res publica Benutzerbild von discipulus
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    Gut da kann ich nichts sagen da ich den Inhalt des Schreibens nicht kenne, dieser aber hier von Bedeutung währe.
    Geändert von discipulus (06.07.2005 um 17:29 Uhr)
    ...Alte Not gilt es zu zwingen, und wir zwingen sie vereint...
    ...Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind...
    ...Deutsche Jugend, bestes Streben unseres Volks in dir vereint...

    (Auszüge aus der Nationalhymne der DDR)
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    "Da wo Bücher brennen, brennen bald auch Menschen!"
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    "Mehr sein als scheinen"

  2. #12
    Leyla
    Gast

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    Zitat Zitat von discipulus
    Du scheinst aber felsenfest davon überzeugt zu sein, dass der Flyer nicht von der Redaktion kam.
    Die würden dazu stehen und hätten einen echten Namen verwendet, weil sie sowieso in der Öffentlichkeit stehen und aus ihrer Gesinnung kein Geheimnis machen (müssen).

  3. #13
    GESPERRT
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    im maosoleum
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    wie gesagt - einem staat, der pflanzen verbietet, traue ich alles zu.

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von Krabat
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    Zitat Zitat von Leyla
    Um das V.i.S.d.P.* eines Flyers. Da wollte irgendjemand nicht seinen Namen und seine Privatadresse angeben, weil er keinen Bock auf telefonische Pöbeleien hatte - und hat dann einfach den Namen von Marxens Schwiedersohn und die besagte Internetadresse verwendet.


    *"Verantwortlich im Sinne des Presserechts" - mindestens ein Name und eine Kontaktadresse muss unter jedem Flugblatt stehen.
    Wie auch immer ist die Aktion übertrieben. Ich könnte verstehen, wenn die Polizei in den Räumlichkeiten der Organisation die Computer "sichtet", sie aber nicht beschlagnahmt.

    Wie lange dauert so eine Beschlagnahme eigentlich?

  5. #15
    res publica Benutzerbild von discipulus
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    Zitat Zitat von Krabat
    Wie auch immer ist die Aktion übertrieben. Ich könnte verstehen, wenn die Polizei in den Räumlichkeiten der Organisation die Computer "sichtet", sie aber nicht beschlagnahmt.

    Wie lange dauert so eine Beschlagnahme eigentlich?
    Solange bis die Beweisnahme abgeschlossen ist. Evt. auch solange der Prozess dauert und ich vermute sogar das dus bei einer Verurteilung gar nicht wiederbekommst.
    Ja toll, sichten und wenn sie weg sind werden evt. vorhandene Beweise von der Redaktion gelöscht oder wie? Die Beschlagnahme ist da das einzige Mittel.

    Wenn sie den Flyer nicht verfasst haben wird sich nichts finden und sie werden ihre Sachen zurückerhalten.
    Geändert von discipulus (06.07.2005 um 17:34 Uhr)
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