Wieder einer der den Unterschied zwischen zivilrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Vollstreckung nicht kennt.
1. zivilrechtliche Vollstreckung
Zahlungsverzug -> Mahnbescheid -> Vollstreckungsbescheid > Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher
2. Verwaltungsvollstreckung
Verwaltungsakt (Steuerbescheid, Gebührenbescheid etc.) -> Ablauf der Rechtsbehelfsfrist -> Bescheid ist vollstreckbar
Volstreckung durch den Vollstreckungsbeamten der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat oder im Rahmen der Amtshilfe durch den Gerichtsvollstrecker des Gerichtsbezirkes.