Zitat Zitat von Sektenkult Beitrag anzeigen
aber sicher kenne ich die Kontopfändung, hagen grell hatte so eine als er in Zahlungsverzug vom Finanzamt war, ohne eine Mahnung, ohne einen Weg über das Gericht ohne eine Ankündigung für Pfändungen oder Gerichtsvollzieher wurde ihm sein Konto belastet.. Sowas wäre vor dem PSD2 Gesetz noch weit undenkbar und mittlerweile kann das Jobcenter in Echtzeit Kontostände abrufen, Bankgeheimnis gibts schon längst nicht mehr.
Ändert aber nichts daran, dass die Aussage "Banken gefällt das nicht wenn man Abbuchungen zurückbuchen lässt" ein Nonsens ist solange ich kein Gegenteil gehört habe oder in AGBs das Gegenteil gelesen habe, dass das Zurückbuchen von Abbuchungen beschränkt wäre.

Und selbst Pfändungen sind irgendwie Rückbuchbar, ich habe gelesen im Internet dass jemand Geld vom Konto gepfändet wurde ohne Gerichtsbeschluss von einer Rechtsanwältin Mumm von seinem Commerzbank Konto. Er ist zum Filialleiter, hat das als Bankirrtum gemeldet, Randale gemacht und noch am selben Abend hat man ihm das Geld zurück erstattet. Und wie ich lesen durfte, hat diese Anwaltskanzlei auch noch bei anderen ohne Titel, Pfändungen veranlasst.
Bist du nun glücklich? Pfändungen sind Rückbuchbar wenn du einen Ansprechpartner in einer Filialbank hast.
Wieder einer der den Unterschied zwischen zivilrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Vollstreckung nicht kennt.

1. zivilrechtliche Vollstreckung
Zahlungsverzug -> Mahnbescheid -> Vollstreckungsbescheid > Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher

2. Verwaltungsvollstreckung

Verwaltungsakt (Steuerbescheid, Gebührenbescheid etc.) -> Ablauf der Rechtsbehelfsfrist -> Bescheid ist vollstreckbar
Volstreckung durch den Vollstreckungsbeamten der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat oder im Rahmen der Amtshilfe durch den Gerichtsvollstrecker des Gerichtsbezirkes.