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Thema: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlungen

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  1. #1
    GESPERRT
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    ojehh Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlungen

    Sowohl meine Steuerberaterin als auch mein Geschäftspartner haben seit Beginn des Jahres jeweils mehrere Tempoverstösse mit Bussgeldverfahren mit nur 1 Schreiben abgetötet, es kam nie wieder ein Schreiben der Behörden.

    Warum?

    Beide wiesen die Behörde darauf hin,

    II. EGOWiG aufgehoben

    Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).

    Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

    Beweise:
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    Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.

    III. ZPO, StPO

    Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.

    IV. Wegfall des Geltungsbereichs

    Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.

    Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.

    Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.


    Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.

    Fakt ist, es funktioniert.

    Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.

    Vorlagen hier:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Beweis dafür, die Spinner haben recht: Kein Staat, keine Justiz, keine Legitimation, besetztes Land ohne Souveränität?

    Man komme mir nicht mit diskussionen, "das ginge so nicht".
    ES GEHT!!!

  2. #2
    ... ziemlich gestört Benutzerbild von Pegasus
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Genial, das Schreiben speicher ich mir ab und werde es beim nächsten Knöllchen anwenden...
    Für die GEZ muß ich es mir aber in einer ruhigen Minute nochmal durchackern, inwieweit die Formulierungen umgebaut werden müssen.

    Dennoch, Danke!

  3. #3
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von Pegasus Beitrag anzeigen
    Genial, das Schreiben speicher ich mir ab und werde es beim nächsten Knöllchen anwenden...
    Denn man tau, viel Glück! A. Schopenhauer würde sowas ´ruchlosen Optimismus´nennen.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.
    Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.[/I](...) Beweis dafür, die Spinner haben recht: Kein Staat, keine Justiz, keine Legitimation, besetztes Land ohne Souveränität?
    Die Argumentation halte ich für sehr überzeugend, mit Streichung von Art 23 GG sei die BRD praktisch erloschen, gewissermaßen aufgelöst worden, indem ihr James Baker regelrecht den gesamtrechtlichen Boden unter den Füßen weggezogen habe.

    Ein Staat ohne rechtliches Fundament (=GG) und darauf aufbauendes Paragraphensystem, hat aufgehört, als Staat zu existieren.

    Da es die BRD aber weiterhin gibt, wovon wir uns jeden Tag unschwer überzeugen können, sie uns gegenüber mit voller staatlicher Autorität auftritt, uns sogar im Interesse fremder Staaten per völkerrechtswidriger Bürgschaften ausplündert und uns in fremde Kriege hetzt, muß dieses eigenartige Phänomen BRD ja aus irgendetwas Macht und den Anschein rechtlicher Legitimität beziehen.

    Woraus die Macht kommt, ist nicht schwer zu bestimmen, in der BRD wie andernorts aus den Gewehrläufen.

    Bliebe zu klären, auf welchem Paragraphenfundament die BRD steht? Das Grundgesetz kann es schon mal nicht sein, das wurde durch den Eingriff des Fremdherrschers James Baker abgeschafft.

    Folglich müssen wir vom GG aus zeitlich rückwärts gehen und prüfen, was passen könnte? Die Weimarer Reichsverfasung, die gelten müßte, wollte die BRD ein Rechtsstaat sein, kann es aus Gründen, die ich jetzt nicht im Detail darstellen möchte, auch nicht sein.

    Sobald wir GG und Weimarer Reichsverfassung ausgeschlossen haben, landen wir automatisch beim Besatzungsrecht und, ausgehend vom 2+4-Vertrag zur Deutschen Einheit bei den Pariser Verträgen von 1955 und noch einen Schritt weiter zurück bei Londoner Statut und SHAEF-Gesetzen.

  5. #5
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Die Argumentation halte ich für sehr überzeugend, mit Streichung von Art 23 GG sei die BRD praktisch erloschen, gewissermaßen aufgelöst worden, indem ihr James Baker regelrecht den gesamtrechtlichen Boden unter den Füßen weggezogen habe.

    Ein Staat ohne rechtliches Fundament (=GG) und darauf aufbauendes Paragraphensystem, hat aufgehört, als Staat zu existieren.




    Da es die BRD aber weiterhin gibt, wovon wir uns jeden Tag unschwer überzeugen können, sie uns gegenüber mit voller staatlicher Autorität auftritt, uns sogar im Interesse fremder Staaten per völkerrechtswidriger Bürgschaften ausplündert und uns in fremde Kriege hetzt, muß dieses eigenartige Phänomen BRD ja aus irgendetwas Macht und den Anschein rechtlicher Legitimität beziehen.

    Woraus die Macht kommt, ist nicht schwer zu bestimmen, in der BRD wie andernorts aus den Gewehrläufen.

    Bliebe zu klären, auf welchem Paragraphenfundament die BRD steht? Das Grundgesetz kann es schon mal nicht sein, das wurde durch den Eingriff des Fremdherrschers James Baker abgeschafft.

    Folglich müssen wir vom GG aus zeitlich rückwärts gehen und prüfen, was passen könnte? Die Weimarer Reichsverfasung, die gelten müßte, wollte die BRD ein Rechtsstaat sein, kann es aus Gründen, die ich jetzt nicht im Detail darstellen möchte, auch nicht sein.

    Sobald wir GG und Weimarer Reichsverfassung ausgeschlossen haben, landen wir automatisch beim Besatzungsrecht und, ausgehend vom 2+4-Vertrag zur Deutschen Einheit bei den Pariser Verträgen von 1955 und noch einen Schritt weiter zurück bei Londoner Statut und SHAEF-Gesetzen.
    Demnach - und nur durch mehr als viel Glück - sind wir (wenn nicht fremdwurzelig) aus den östlichen Gauen dem Anschein nach, die letzten verbliebenen souveränen Deutschen!:rolleyes:

  6. #6
    für wahre Demokratie Benutzerbild von Kongo Bongo
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Mit der Masche landest du in der Zwangsvollstreckung.
    Obama, Cameron, Sarkozy vors Kriegsverbrechertribunal!

  7. #7
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von Kongo Bongo Beitrag anzeigen
    Mit der Masche landest du in der Zwangsvollstreckung.
    War ich schon. Passiert trotzdem nichts.

  8. #8
    Mitglied
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Hier wird das Thema politisch bearbeitet:

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  9. #9
    dk4475
    Gast

    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Hallo,

    bin seit kurzem in diesem Thema dabei. Ein Kollege hat mich darauf gebracht. Nun bin ich geblitzt worden und würde das Knöllchen gerne abweisen.
    Hat das wirklich mit diesem Musterschreiben hingehauen?
    Reicht das, wenn ich auf das erste Schreiben der Behörde damit antworte oder muss es bis zum Verfahren kommen?

    Ich habe gelesen, das das Einführungsgesetz nicht ausschlaggebend für die Aufhebung eines Gesetzes ist.
    Was ist das Einführungsgesetz und was für eine Bedeutung hat es?

    Viele Fragen auf einmal, ich weiß, aber ich bin für jeden Tipp dankbar, da ich sehr an diesem Thema interessiert bin.

    Ich danke schon mal im Voraus für jede Hilfe.

    Gruß
    dk4475

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Praxistest bestanden: OWiG ist ungültig, Verfahren verlaufen im Sand, keine Zahlu

    Zitat Zitat von dk4475 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    bin seit kurzem in diesem Thema dabei. Ein Kollege hat mich darauf gebracht. Nun bin ich geblitzt worden und würde das Knöllchen gerne abweisen.
    Hat das wirklich mit diesem Musterschreiben hingehauen?
    Reicht das, wenn ich auf das erste Schreiben der Behörde damit antworte oder muss es bis zum Verfahren kommen?

    Ich habe gelesen, das das Einführungsgesetz nicht ausschlaggebend für die Aufhebung eines Gesetzes ist.
    Was ist das Einführungsgesetz und was für eine Bedeutung hat es?

    Viele Fragen auf einmal, ich weiß, aber ich bin für jeden Tipp dankbar, da ich sehr an diesem Thema interessiert bin.

    Ich danke schon mal im Voraus für jede Hilfe.

    Gruß
    dk4475
    dk4475, wollen wir mal mit den Dingen anfangen die Missverstanden werden:

    1. Ein Einführungsgesetz hat keine Auswirkung auf die Rechtskraft des Gesetzes oder des Gesetzeswerkes auf das es sich bezieht. Es bedarf keines Gesetzes damit ein Gesetz Rechtskraft erlangt. Das ist in Artikel 82 GG geregelt.

    Art 82


    (1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.
    (2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.


    Das die Aufhebung des Einführungsgesetzes für das OWiG die Rechtskraft des OWiG aufhebt, ist eine Maer, die auf der Interpretation der Gesetzesbezeichnung und dem Missverständnis über eine gewisse Verfahrensweise.
    Ein ganz schlauer Zeitgenosse hat sich gedacht, wenn etwas eingeführt wird und die Einführung aufgehoben wird, muss diese etwas seine Gültigkeit verlieren. Da er ja wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld verdonnert worden ist, kann dies durch besagte Aufhebung nicht mehr gültig sein und er war der erste, der Musterschreiben an die entsprechende Behörde aufsetzte und siehe da, das Bußgeldverfahren wurde eingestellt. Dummerweise hat er aber überlesen, warum das Verfahren eingestellt wurde.
    Nun im Recht gilt normalerweise das Legalitätsprinzip, das heißt jede illegale Handlung soll und wird bestraft. Um Behörden zu entlasten hat man bei geringfügigen Delikten und Verstößen das Opportunitätsprinzip eingeführt. Es liegt im Ermessen der Verfolgungsbehörde ob das Delikt, der Verstoß verfolgt wird. Im Strafrecht hat man das auf Vergehen beschränkt (§ 12 StGB, § 153 StPO), beim OWiG ist es ein Ermessen ob die weitere Verfolgung geboten und sinnvoll ist ([Links nur für registrierte Nutzer]).
    Wenn der bearbeitende Beamte einmal so Schreiben auf den Tisch bekommt und das Bußgeld gering ist, wird seine Ermessensentscheidung sicherlich in Richtung Einstellung des Verfahrens gehen. Kriegt er mehrere solche Schreiben auf den Tisch oder überschreitet das Bussgeld eine gewisse Grenze, dann wird er das Verfahren gnadenlos durchziehen.

    2. Kommen wir nun zum eigentlichen Zweck der Einführungsgesetze. Wird ein Gesetzeswerk umfangreichen Änderungen unterzogen oder neu erarbeitet werden Einführungsgesetze genutzt. Sie enthalten zum einen Übergangsregelungen, was, wann und wieso und wie lange noch nach dem alten Recht behandelt werden muss bzw. soll, obwohl das neue Recht schon Rechtskraft hat.
    Kleines vereinfacht dargestelltes Beispiel, du wirst am 19.10. durch einen Starenkasten geblitzt, weil du die Geschwindigkeit um 25 km überschritten hast. Am 20.10. tritt eine neues Gesetz in Kraft und am 21.10. wird der Film dem Starenkasten entnommen und bearbeitet.
    Nach dem alten Recht müsstest du ein Bußgeld von 60€ zahlen, nach dem neuen Recht käme zum Bußgeld ein Fahrverbot hinzu. Auf dem Film sind Verstöße vom 19.10. und vom 20.10. Betrachtet man nur den Zeipunkt der Verstöße ist die Sache klar, die vom 19 nach altem Recht, die vom 20 nach neuem Recht. Spielt der Zeitpunkt der Bearbeitung aber zusätzlich rechtlich eine Rolle, bekommen wir ein paar Problemchen, z.B. mit dem Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung und dem Rückwirkungsverbot. Um solche Probleme zu vermeiden, werden Einführungsgesetze mit Übergangsregelungen erlassen.

    Eine anderer Zweck von Einführungsgesetzen ist die Aufnahme von Regelungen, die nicht mehr in das neue Gesetzeswerk eingeflossen sind oder eingearbeitet werden konnten, aber von wesentlicher Bedeutung für des entsprechende Gesetzeswerk sind. Als Beispiel ist hier das Einführungsgesetz zum BGB zu nennen, das z.B. Regelungen enthält, wie ausländische Eheschließungen und andere ausländische Rechtsverhältnisse im Bezug auf das BGB und das deutsche Recht zu behandeln ist.

    So ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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