Mit Volksentscheiden in der BRD ist das so eine Sache. Alle Parteien wollen sie, doch gleichzeitig verhindern auch alle Parteien gemeinsam diese Volksentscheide.
Deswegen wurde von einer mir bekannten Gruppe eine Liste von bisher drei Themen erstellt, zu denen ein Volksentscheid in das Grundgesetz verankert werden sollte.
Ein Volksentscheid sollte u.a. auf jeden Fall bei Kriegseinsätzen der BW im Ausland durchgeführt werden. Eine entsprechende Initiative will diese Gruppierung jetzt starten.Ist das eine sinnvolle Grundgesetzänderung?