Hm, kommt darauf an, wieviel Zentner die Gute auf die Waage brachte...
"Der Polizist an der Fahrerseite befahl der Frau auszusteigen, sonst würde er sie "tasen"."
"Der Polizist befahl ihr, ruhig zu sein, sich auf den Bauch zu legen und die Arme auf den Rücken zu legen, sonst würde er noch einmal die Waffe verwenden."
Wo gibts das Problem? Die Frau wurde ausdrücklich gewarnt. Also selber schuld.
:rolleyes: Mauser, bevor du so einen polemischen Unsinn redest, solltes du dich erstmal schlau machen, welche Rechte und Pflichten man als Verdächtiger oder als Straftäter hat. Als Verdächtiger ist man nämlich nur dazu verpflichtet, Angaben zu seiner Person zu machen (sich Ausweisen) zu sonst nichts! Und ob man ein Straftäter ist oder nicht, entscheidet ein Gericht, wenn es einen zu einer Strafe von 90,0 Tagessätzen oder höher verdonnert. (in der BRD)Zitat von Mauser98K
s. mein voriger Post. Es bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit, bzw. ob die Frau in diesem Falle verpflichtet ist der Anordnung folge zu leisten. Kenn mich mit den dortigen Gesetzen nicht so aus...Zitat von BMW M6
Ich nehme an, ja.Zitat von Kazuya
"Wenn eine Person Befehlen nicht gehorcht, müsse ein Polizist verschiedene Optionen überdenken"
Sie ist es!!!Zitat von Kazuya
Hier in der BRD jedoch auch.
Wenn es diesen Elektroschocker also nicht geben würde wäre es in euren Augen dann auch ok gewesen ihr ins Bein zu schiessen damit sie rauskommt?
Dazu müsste der Polizist ein ungemein guter Schütze sein, der Oberkörper ist, glaube ich, die bevorzugte Körperregion bei solchen Vorsichtsmaßnahmen.Zitat von Ramses
Sicher? Ich bin mal von der Polizei als Verdächtiger verhaftet worden. Einer der Polizisten hat mir befohlen mitzukommen, was ich abgelehnt habe. Denn als Verdächtiger bin ich nicht verpflichtet polizeiliche Aktionen in irgend einer Weise zu unterstützen. Ergo wurde ich getragen.Zitat von luis_m
Daher bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit. Was hat den Polizisten denn daran gehindert, der Frau Handschellen anzulegen und aus dem Auto zu ziehen?
Die Verhältnismäßigkeit wurde meiner bescheidenen Meinung dadurch gewahrt, daß Du eben getrgen wurdest, nicht jedem wird das Glück zuteil von Staatsdienern getragen zu werden, Staatsbegräbnisse lassen wir mal außenvor!Zitat von Kazuya
Bei jeder Aktion entscheidet der Polizeibeamte, und zwar vor Ort, über die Verhältnismäßigkeit seiner Hnadlungen!
Man kann sich ja danach beschweren, so man will!
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