Österreichische Schweinezucht: Ein Fall für den Volksanwalt!
Morgen am 8.1. berichtet die ORF-Sendung Bürgeranwalt um 17:30 über die widerrechtliche Haltung von Sauen in sargähnlichen, körperengen Käfigen, die in Österreich gang und gäbe ist
Aufgrund der Beschwerde einer Juristin ist der Volksanwalt Peter Kostelka aktiv geworden. Die hierzulande üblichen Sauenkäfige, die sogenannten Kastenstände, widersprechen fundamental den Anforderungen des Bundestierschutzgesetzes. So schreibt beispielsweise § 16. (2) vor: „Das Tier muss über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist“. In vollem Widerspruch dazu sind Kastenstände in der 1. Tierhaltungsverordnung aber explizit erlaubt. Damit widerspricht sich der Gesetzgeber selbst, zumal eine Verordnung nicht die Grundsätze ihres übergeordneten Gesetzes brechen darf.
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht 1999 und 2010 bereits zwei Mal eine Verordnung als gesetzwidrig annulliert, die Legebatterien für Hühner erlaubt hat. Begründung: Die Hühnerkäfige widersprechen den allgemeinen Anforderungen des deutschen Tierschutzgesetzes, die Verordnung sei daher rechtswidrig.
Der VGT fordert den zuständigen Bundesminister Alois Stöger auf, von sich aus die tierquälerischen Kastenstände in Österreich nach dem Vorbild von Ländern wie der Schweiz oder Großbritanniens komplett zu verbieten
Damit wäre der Widerspruch von Verordnung und Gesetz beseitigt. Andernfalls hofft der VGT, dass die Volksanwaltschaft Kostelka nach deutschem Vorbild hierzulande ein Verordnungsprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof initiiert. Dann läge der Ball bei den obersten Richtern, den Bundesminister zu zwingen, die Widersprüche zwischen Verordnung und Gesetz zu beseitigen, und die Schweinekastenstände zu verbieten.
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