M. W. ist auch von seiner Seite das Thema "Zigeuner" zunächst nicht besonders politisch behandelt worden. Erst ab 1937/8 ist im Rahmen der neuen "Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" seitens der Polizei dann auch gegen die Zigeuner härter vorgegangen worden als zuvor.
In den Kriegsjahren ab 1939 im September verschärften sich dann die Maßnahmen bezgl der "Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung", und natürlich waren davon die Zigeuner aufgrund ihres schlechten Rufs als "Nichtsesshafte" am meisten betroffen, wenn man von den Maßnahmen gegen Juden einmal absieht.
Der BGH drückt {dagegen }die heute noch herrschende Meinung dahin aus, daß
GzVO u n d Festsetzungserlaß ihren Grund in der Spionageabwehr im Kriege haben, und daß dieser Erlaß „das Verbot des Umherwanderns auf das ganze Reichsgebiet ausdehnt, um allgemein die Möglichkeit der Spionage zu unterbinden".
(VJHfZG 1959-4 S. 421)