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Landtagsausschluss von NPD-Apfel rechtmäßig

Leipzig (dpa/sn) - Der Landtagsausschluss von NPD-Fraktionschef Holger Apfel wegen antisemitischer Hetze ist rechtmäßig. Das hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig am Freitag entschieden. Apfel hatte Klage eingereicht, nachdem er im Juni für zehn Sitzungstage aus dem Parlament verbannt worden war. Er hatte zuvor einen Eklat provoziert und sich auch durch Ordnungsrufe nicht stoppen lassen. Er sah sich in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt. Das sah der Verfassungsgerichtshof nicht so. «Der Sitzungsausschluss ist in fehlerfreier Weise zustande gekommen», erklärte die Vorsitzende Richterin. Apfel habe provoziert und die Landtagsordnung verletzt.

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Und hier zum "Eklat":


17.6.2010 Keine Zusammenarbeit mit Schurkenstaaten - Holger Apfel (NPD)


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Weder Al Nakba






noch weltweit geächtete Phosphorbomben auf das größte Freiluftgefängnis der Welt




sind damit nach Ansicht des sächsischen VGH Merkmale eines Schurkenstaates! Sonst könnte ja Merkel vor der UN nicht lauthals verkünden: " Israel ist deutsche Staatsräson". Jahwe befiehl, wir folgen Dir, Hitler war gestern!

kd