Umfrageergebnis anzeigen: Ist es in Ordnung wenn man Mord wieder Bestraft in der Schweiz?

Teilnehmer
19. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, ich finde es gut und sinnvoll das Mord wieder Bestraft werde soll.

    18 94,74%
  • Nein, die bisherigen Täterschutzgesetze reichen vollkommen aus.

    1 5,26%
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Thema: Die Schweizer : Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»

  1. #1
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    Standard Die Schweizer : Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»

    Gerade unter dem Hintergrund des, mit Hilfe der Behörden geschehenen [Links nur für registrierte Nutzer]an 2 Jugendlichen in Bodenfelde, finde ich die neue Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» die in der Schweiz schon Unterschriften sammelt sehr gut. Bisher galt auch in der Schweiz alle Fürsorge der Gutmenschen und der Justiz dem Wohlergehen der Täter, die Opfer sowie deren Angehörige zählen auch hier nichts.

    Damit sich dieser Scheiss Zustand wenigstens in einem Land Europas etwas ändert fordern nun aufgeklärte Schweizer Bürger die Todesstrafe per Volksentscheid für Personen, die «in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen».

    Ich finde dies Vorhaben mehr als nur Klasse. Natürlich werden die Freunde des Kriminellen Abschaums vor Wut kochen, aber es ist doch scheiss egal was die Gutmenschen sagen, denn alles was von den Gutmenschen kommt ist scheisse.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»


    I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

    Art. 10 Abs.1 und 3

    1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, verliert sein Recht auf Leben und wird mit dem Tod bestraft. In allen anderen Fällen ist die Todesstrafe verboten.
    3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten. Ausgenommen ist die Todesstrafe.
    Art. 123a Abs. 4 (neu)

    4 Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, wird hingerichtet, unabhängig von Gutachten oder wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Bund vollzieht die Hinrichtung. Die Hinrichtung wird innerhalb von drei Monaten, nachdem die Verurteilung rechtskräftig geworden ist, vollzogen. Das Gericht legt das Hinrichtungsdatum und die Hinrichtungsmethode fest.

    II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

    Art. 197 Ziff. 85 (neu)

    8. Übergangsbestimmung zu Art. 10 Abs. 1 und 3 und Art. 123a Abs. 4 (Todesstrafe) Die Artikel 10 Absätze 1 und 3 sowie 123a Absatz 4 über die Todesstrafe treten nach Annahme durch Volk und Stände sofort in Kraft. Sie finden auch auf Taten Anwendung, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen begangen wurden und bei Inkrafttreten noch nicht rechtskräftig beurteilt sind; anders lautende Staatsverträge kommen nicht zur Anwendung.

  2. #2
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    Standard AW: Die Schweizer : Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»

    Ein guter Ansatz, aber verbesserungsfähig. Wenn überhaupt sollte das Gebiet für die Anwendung der Todesstrafe auf alle Arten schwerwiegender Gefährung der Volkssicherheit ausgedehnt sein und den Zusatz beinhalten, dass diese durch den Galgen vollzogen werden soll (bei Bedarf unter Anwesenheit der Angehörigen des Opfers). Darüber hinaus müssen Täter die unter die gesetzliche Exekutionsregelung fallen das Recht auf die Unversehrtheit ihres Körpers nach ihrem Ableben verlieren, so dass man ihnen medizinisch verwertbare Organe entnehmen kann.

    Wobei ich persönlich ja weniger für die Todesstrafe, als für Arbeitslager bin um aus diesem Humanabfall noch einen Nutzen zu ziehen - wäre auch ein tolle Begründung für die Wiedereinführung des Sklavenstandes. :]
    "Dem modernen Menschen ist es gleichgültig, in seinem Leben keine Freiheit zu finden, wenn er sie in den Reden jener verherrlicht findet, die ihn unterdrücken." - Nicolás Gómez Dávila

  3. #3
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    Standard AW: Die Schweizer : Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»

    Zitat Zitat von Gryphus Beitrag anzeigen
    Ein guter Ansatz, aber verbesserungsfähig. Wenn überhaupt sollte das Gebiet für die Anwendung der Todesstrafe auf alle Arten schwerwiegender Gefährung der Volkssicherheit ausgedehnt sein und den Zusatz beinhalten, dass diese durch den Galgen vollzogen werden soll (bei Bedarf unter Anwesenheit der Angehörigen des Opfers). Darüber hinaus müssen Täter die unter die gesetzliche Exekutionsregelung fallen das Recht auf die Unversehrtheit ihres Körpers nach ihrem Ableben verlieren, so dass man ihnen medizinisch verwertbare Organe entnehmen kann.
    Ich kann dir hier nur zusprechen.

    Zitat Zitat von Gryphus Beitrag anzeigen
    Wobei ich persönlich ja weniger für die Todesstrafe, als für Arbeitslager bin um aus diesem Humanabfall noch einen Nutzen zu ziehen - wäre auch ein tolle Begründung für die Wiedereinführung des Sklavenstandes. :]
    Naja....es kommt auf die Tat an. Bei Mord darf es keine Gnade geben. Bei anderen Delikten wäre Sibirien allerdings die erste Wahl. Hier denke ich an Intensivtäter oder andere Schädlinge des Volkskörpers.

  4. #4
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Die Schweizer : Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»

    Was bitte ist (eine) "Volkssicherheit"?
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  5. #5
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    Standard AW: Die Schweizer : Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Was bitte ist (eine) "Volkssicherheit"?
    Ein Fall für unsere Forenjuristen. Ich weiss es nämlich auch nicht.

  6. #6
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
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    Standard AW: Die Schweizer : Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»

    Todesstrafe brauchen wir nicht - erstens wg. Justizirrtümern und zweitens ist eine lebenslange Strafe abschreckender.
    In solchen triebgesteuerten Fällen muss eine lebenslange SIcherheitsverwahrung nach der Strafe eintreten.
    Mein Geschlecht : Kämpfer
    Meine Pronomen : Blut, Schweiß und Tränen

  7. #7
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    Standard AW: Die Schweizer : Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»

    Zitat Zitat von Zaphod Beeblebrox Beitrag anzeigen
    Todesstrafe brauchen wir nicht - erstens wg. Justizirrtümern und zweitens ist eine lebenslange Strafe abschreckender.
    In solchen triebgesteuerten Fällen muss eine lebenslange SIcherheitsverwahrung nach der Strafe eintreten.
    Ich finde das die Todesstrafe benötigt wird. Gerade die Lebenslange Haft verursacht enorme Kosten, ebenso die Gesundheitsfürsorge. Geld also das man anders besser nutzen könnte. Und natürlich dürfen nur Schuldige Hingerichtet werden.

    Für die BRD würde ich mir diese Strafe auch Wünschen. Gerade im Bereich Intensivtäter wäre dies eine enorme Verbesserung der Sicherheitslage der Bevölkerung.

  8. #8
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Die Schweizer : Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Ich finde das die Todesstrafe benötigt wird. Gerade die Lebenslange Haft verursacht enorme Kosten, ebenso die Gesundheitsfürsorge. Geld also das man anders besser nutzen könnte. Und natürlich dürfen nur Schuldige Hingerichtet werden.
    Man hört immer wieder von Hinrichtungen Unschuldiger, z.B. aus den USA und das trotz der dort üblichen jahrzehntelangen Haft, die doch ausreichend Zeit gewähren sollte, die Schuld hieb- und stichfest zu prüfen.

    Heisst das, hingerichtet werden darf nur in denjenigen Fällen, in denen die Schuld ganz ausser Frage steht?
    Wieviele aber sind das anteilsmöässig an den in Frage kommenden Verbrechen?
    Ich kann mir vorstellen, rechnet man das aus, stellt man fest, die Kosten und also auch Ersparnisse sind garnicht so hoch.

    Nebenbei: Haftstrafen sind auch deshalb so teuer, weil der Staat sich regelmässig nicht bemüht, die Insassen produktiver Arbeit zuzuführen, was nach 12.III GG ausdrücklich erlaubt ist.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  9. #9
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Die Schweizer : Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Ein Fall für unsere Forenjuristen. Ich weiss es nämlich auch nicht.
    "Schwerwiegende Gefährung der Volkssicherheit" klingt nach einer Generalklausel derjenigen Art, die auf alles und jeden angewandt werden kann, gerade so, wie's der Regierung / Justiz grad passabel erscheint.

    Doppelmörder? Volkssicherheitsgefährend!
    Trickbetrüger? Volkssicherheitsgefährdend!
    Sozialdemokrat? Volkssicherheitsgefährdend!
    Papierschnitzel auf die Strasse geworfen? Volkssicherheitsgefährdend!

    Gefällt mir nicht.
    Müsste sehr, sehr genau definiert werden.
    Geändert von -jmw- (28.11.2010 um 20:33 Uhr) Grund: Absatz
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
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  10. #10
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Die Schweizer : Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»

    Ist es in Ordnung wenn man Mord wieder Bestraft in der Schweiz?

    O Ja, ich finde es gut und sinnvoll das Mord wieder Bestraft werde soll.
    O Nein, die bisherigen Täterschutzgesetze reichen vollkommen aus.
    Ich finde es gut, wenn Legastheniker erst einmal Deutsch lernen, bevor sie hier Umfragen starten dürfen.
    Geändert von Registrierter (29.11.2010 um 17:25 Uhr)
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


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