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Thema: Trigema-Chef haftet persönlich

  1. #61
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von meckerle Beitrag anzeigen
    Herr Grupp hat doch Recht, mit jedem Wort das er sagt!
    Auch mit seiner Anspielung auf seinen Sitznachbarn, der eine Mrd.-Pleite in D hinterlassen hat und nach USA abdampfte, hat er Recht.
    Jou, hat er. Deswegen ist er auch persona non grata in den Kreisen des wirtschaftlichen Machtestablishments, ein Nestbeschmutzer sozusagen.

    Diese Leute können alles vertragen, nur nicht die Wahrheit.

  2. #62
    Mitglied Benutzerbild von Candymaker
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Aus seinem Webshop glotzen auch noch keine Türken- und Neger-Fressen heraus.

    Vorbildlich.

    ---
    Jetzt, wo dus sagst.... Ah,... ich liebe euren rassistischen Humor. Einmalig.

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  3. #63
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von Candymaker Beitrag anzeigen
    Jetzt, wo dus sagst.... Ah,... ich liebe euren rassistischen Humor. Einmalig.

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    Andere Versandhäuser, zb. Otto ist da nicht ganz so zimperlich, gleich auf der ersten Seite regnet es Schokoladenbonbons und Mokkapralinen ...

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  4. #64
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Mitnichten, wenn er keinen Fehler macht und der Insolvenzverwalter bzw. einzelne Gläubiger die Voraussetzungen für eine Durchgriffshaftung nicht darlegen und beweisen können, ist es ein Riesenunterschied, ob man mit einer GmbH oder Einzelfirma in Insolvenz geht.

    Übrigens ist es in Deutschland sehr viel schwieriger, über die Durchgriffshaftung an den ehemaligen Geschäftsführer heranzukommen als z. B. in England. Da sollten sich die Schlaumeier, die eine ltd. für die Ideallösung halten, wirklich mal richtig schlau machen.
    Die Durchgriffshaftung gilt in Handwerksfirmen, aber nicht in Produktionsfirmen wenn ich richtig informiert bin.
    Subunternehmen die von Generalunternehmern beschissen und um ihre Forderungen betrogen werden, können darauf zurückgreifen.
    Im übrigen greift das Gesetz erst seit 2009.
    Wie weit es durchsetzbar ist, kann ich dir im Laufe des Dezember sagen. Bei mir steht ein Prozess vor dem LG an, es geht dabei um eine Forderung meinerseits, eine hohe 5-stellige Summe.

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

  5. #65
    LAW & ORDER!!! Benutzerbild von Trashcansinatra
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Mut und Charakter ist richtig, aber er wird sich bei den Banken unbeliebt machen.

    Die Haftungsbeschränkung soll nach ihrem gesetzlichen Zweck ein Unternehmerermutigungsinstrument sein, ist heute aber stattdessen zu einem Bankenprivilegierungsinstrument geworden. Man haftet normalerweise sowieso mit seinem ganzen Vermögen, aber nur gegenüber der Bank, die sich alle möglichen Sicherheiten überschreiben lässt. Die anderen Gläubiger werden rausgekickt.
    Genau das ist der Punkt. Ob eine Personengesellschaft, wo der Unternehmer per Definition (außer als Kommanditist einer KG) mit dem Privatvermögen haftet - oder als Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wo der Unternehmer auf dem Papier nur mit dem GmbH-Vermögen haftet - jedoch tatsächlich sein Privatvermögen als Sicherheit hergeben muß (Grundstücke, Maschinen, Immobilien, Fahrzeuge etc.) - es ist im Endeffekt der gleiche Mist.

    Das Militär ist der einzige Weg (Q-Drop #26)

  6. #66
    GESPERRT
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von meckerle Beitrag anzeigen
    Die Durchgriffshaftung gilt in Handwerksfirmen, aber nicht in Produktionsfirmen wenn ich richtig informiert bin.
    Du bist nicht richtig informiert, entscheidend dafür ist einzig und allein die Nachweisbarkeit einer vorsätzlich rechtswidrigen Handlung des Geschäftsführers, der Gegenstand der Geschäftstätigkeit ist insoweit völlig irrelevant.

  7. #67
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Mitnichten, wenn er keinen Fehler macht und der Insolvenzverwalter bzw. einzelne Gläubiger die Voraussetzungen für eine Durchgriffshaftung nicht darlegen und beweisen können, ist es ein Riesenunterschied, ob man mit einer GmbH oder Einzelfirma in Insolvenz geht.

    Übrigens ist es in Deutschland sehr viel schwieriger, über die Durchgriffshaftung an den ehemaligen Geschäftsführer heranzukommen als z. B. in England. Da sollten sich die Schlaumeier, die eine ltd. für die Ideallösung halten, wirklich mal richtig schlau machen.
    Ach hör doch auf. Eine ltd bringt doch in D keinen Fuss auf den Boden.
    Welche Bank gibt einer ltd auch nur einen € Kredit?

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

  8. #68
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Zitat Zitat von Trashcansinatra Beitrag anzeigen
    Genau das ist der Punkt. Ob eine Personengesellschaft, wo der Unternehmer per Definition (außer als Kommanditist einer KG) mit dem Privatvermögen haftet - oder als Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wo der Unternehmer auf dem Papier nur mit dem GmbH-Vermögen haftet - jedoch tatsächlich sein Privatvermögen als Sicherheit hergeben muß (Grundstücke, Maschinen, Immobilien, Fahrzeuge etc.) - es ist im Endeffekt der gleiche Mist.
    Genau so ist es und nicht anders!

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

  9. #69
    GESPERRT
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von meckerle Beitrag anzeigen
    Ach hör doch auf. Eine ltd bringt doch in D keinen Fuss auf den Boden.
    Welche Bank gibt einer ltd auch nur einen € Kredit?
    Die ltd. nutzen sowieso nur Leute, für die die Kreditwürdigkeit erst einmal nicht so wichtig ist (sehr viele Gründer kriegen auch mit deutscher GmbH keinen Kredit), sondern der vermeintliche Vorteil, mit einem englischen Pfund Kapital schon eine Haftungsbegrenzung zu erhalten.

    Die wissen aber oft nicht, dass eine Durchgriffshaftung von englischen Gerichten sehr viel leichter festgestellt werden kann als von deutschen.

  10. #70
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    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Du bist nicht richtig informiert, entscheidend dafür ist einzig und allein die Nachweisbarkeit einer vorsätzlich rechtswidrigen Handlung des Geschäftsführers, der Gegenstand der Geschäftstätigkeit ist insoweit völlig irrelevant.
    Das ist nicht richtig.
    Wenn einer oder mehrere GmbH -Geschäftsführer Aufträge erteilen und ihre Rechnungen nicht bezahlen, kann man sie persönlich zur Kasse bitten.

    Genau das besagt die Durchgriffshaftung.

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

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