Die Durchgriffshaftung gilt in Handwerksfirmen, aber nicht in Produktionsfirmen wenn ich richtig informiert bin.
Subunternehmen die von Generalunternehmern beschissen und um ihre Forderungen betrogen werden, können darauf zurückgreifen.
Im übrigen greift das Gesetz erst seit 2009.
Wie weit es durchsetzbar ist, kann ich dir im Laufe des Dezember sagen. Bei mir steht ein Prozess vor dem LG an, es geht dabei um eine Forderung meinerseits, eine hohe 5-stellige Summe.
Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.
Genau das ist der Punkt. Ob eine Personengesellschaft, wo der Unternehmer per Definition (außer als Kommanditist einer KG) mit dem Privatvermögen haftet - oder als Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wo der Unternehmer auf dem Papier nur mit dem GmbH-Vermögen haftet - jedoch tatsächlich sein Privatvermögen als Sicherheit hergeben muß (Grundstücke, Maschinen, Immobilien, Fahrzeuge etc.) - es ist im Endeffekt der gleiche Mist.
Das Militär ist der einzige Weg (Q-Drop #26)
Die ltd. nutzen sowieso nur Leute, für die die Kreditwürdigkeit erst einmal nicht so wichtig ist (sehr viele Gründer kriegen auch mit deutscher GmbH keinen Kredit), sondern der vermeintliche Vorteil, mit einem englischen Pfund Kapital schon eine Haftungsbegrenzung zu erhalten.
Die wissen aber oft nicht, dass eine Durchgriffshaftung von englischen Gerichten sehr viel leichter festgestellt werden kann als von deutschen.
Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.
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