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Thema: Trigema-Chef haftet persönlich

  1. #111
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von Reilinger Beitrag anzeigen
    Was würdest du sagen, wenn ich dir erzähle, daß die drei "Cheffinnen" des besagten Baumschulbetriebes die Sanitär- und Aufenthaltsräume der Belegschaft nicht mehr reinigen und warten ließen, sondern von den Leuten verlangten, sie sollten das in ihrer Freizeit gefälligst selbst tun, wenn sie sich am Dreck störten. Es wäre kein Geld für eine Putzfrau da. Die Krönung war dann, daß sie sogar das Klopapier selbst mitbringen sollten. Gleichzeitig wurden neue Privatautos angeschafft und dem Töchterchen ein Pferd gekauft. Noch Fragen?
    Bei meinem letzten AG habe ich fast ständig vernehmen müssen, daß er "ständig" draufzahlen muß, um am "Leben" zu bleiben.
    Jedoch wurden auch kontinuierlich neue Maschinen und Gräte zugelegt, und die Frau und das Töchterchen mit flotten, standesgemäßen Autos ausgestattet, aber er "lebt" immer noch. Vielleicht war ich doch schuldig mit 57 1/2 Jahren. Da hat er mich davonkomplimentiert und weitere auch. Andere sind dann von selbst gegangen, weil er ständig herumfaselte, er will aufgeben. Die wollten aber nicht warten, bis sich der Herr entscheidet, da sie vom Alter her ihre Familien versorgen müssen. Nun werden ihm die Fachleute immer knapper, wie ich durch die verbliebenen Kollegen erfahre, wenn wir uns treffen.
    Bei denen war der Mitarbeiter auch nur ein Mittel zum Zweck. Bei Gesprächen mit der Frau vom chef kam dies mal recht deutlich zum Ausdruck. Von da an habe ich gegen derartige "Menschen" eine entsprechende Haltung.
    Geändert von Menetekel (18.11.2010 um 16:37 Uhr)
    Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer

    "In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
    Kurt Tucholsky

  2. #112
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von Menetekel Beitrag anzeigen
    Vielleicht war ich doch schuldig mit 57 1/2 Jahren. Da hat er mich davonkomplimentiert und weitere auch. Andere sind dann von selbst gegangen, weil er ständig herumfaselte, er will aufgeben.
    Also Arbeitslosigkeit bis zur Rente auf Kosten des Steuerzahlers und faktische Rentenkürzung zu Lasten der Betroffenen.

    Die Methode ist wirklich ekelhaft, solche Unternehmer sind genausolche Gesellschaftsschädlinge wie zockende Bankmanager, die sich Tantiemen für die Gewinne reinziehen und die Verluste dem Steuerzahler überlassen.

    Hier habe ich übrigens einen ganzen thread zu dem Thema angelegt:

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  3. #113
    Mitglied Benutzerbild von Rowlf
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von Erik der Rote Beitrag anzeigen
    hängst du dich an fehlenden Bindestrichen auf besser wärs !
    Nein, an offensichtlicher Dummheit. Ein Bindestrich hätte das nicht geändert.
    ...Hast du Ideen, oder haben Ideen dich?...

    Linksfraktion und Feminist


  4. #114
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Also Arbeitslosigkeit bis zur Rente auf Kosten des Steuerzahlers und faktische Rentenkürzung zu Lasten der Betroffenen.

    Die Methode ist wirklich ekelhaft, solche Unternehmer sind genausolche Gesellschaftsschädlinge wie zockende Bankmanager, die sich Tantiemen für die Gewinne reinziehen und die Verluste dem Steuerzahler überlassen.

    Hier habe ich übrigens einen ganzen thread zu dem Thema angelegt:

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    So ist es.
    Deshalb braucht mir NIEMAND von den Systemtreuen mit irgendwelchen Entschuldigungen zu derartigem Umgang mit dem Menschen kommen.
    Es ist alles durch Politik und Wirtschaft gelenkt und wird gelitten.
    Werd mal in den angegebenen Thread reinschauen. Danke
    Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer

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    Kurt Tucholsky

  5. #115
    mitscharfenaugen Benutzerbild von ursula
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von Reilinger Beitrag anzeigen
    Was würdest du sagen, wenn ich dir erzähle, daß die drei "Cheffinnen" des besagten Baumschulbetriebes die Sanitär- und Aufenthaltsräume der Belegschaft nicht mehr reinigen und warten ließen, sondern von den Leuten verlangten, sie sollten das in ihrer Freizeit gefälligst selbst tun, wenn sie sich am Dreck störten. Es wäre kein Geld für eine Putzfrau da. Die Krönung war dann, daß sie sogar das Klopapier selbst mitbringen sollten. Gleichzeitig wurden neue Privatautos angeschafft und dem Töchterchen ein Pferd gekauft. Noch Fragen?
    das muss in die mittelstandsidiotie führen, denn bei uns wurde auch im fensterlosen klo - 2 auf jeder etage - die ventilation abgestellt, um strom zu sparen. zum "entgasen" lagen zündhölzer parat und katzenklospray, das ist kein witz!!!
    hallöchen

  6. #116
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von Reilinger Beitrag anzeigen
    Was würdest du sagen, wenn ich dir erzähle, daß die drei "Cheffinnen" des besagten Baumschulbetriebes die Sanitär- und Aufenthaltsräume der Belegschaft nicht mehr reinigen und warten ließen, sondern von den Leuten verlangten, sie sollten das in ihrer Freizeit gefälligst selbst tun, wenn sie sich am Dreck störten. Es wäre kein Geld für eine Putzfrau da. Die Krönung war dann, daß sie sogar das Klopapier selbst mitbringen sollten. Gleichzeitig wurden neue Privatautos angeschafft und dem Töchterchen ein Pferd gekauft. Noch Fragen?
    Ja.
    Wurde, gleichzeitig mit diesen Maßnahmen, auch Personal entlassen ?
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  7. #117
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von heide Beitrag anzeigen
    In einer GmbH muss Grupp nicht unbedingt auch der Geschäftsführer sein.
    Und auch ein Geschäftsführer haftet in einer GmbH nur bedingt.
    In einer Einzelfirma haftet der Inhaber mit allem, auch mit seinem Privatvermögen.
    Impressum



    TRIGEMA ist eine eingetragene Marke der TRIGEMA GmbH & Co.KG

    Inhaber + Geschäftsführer:
    Wolfgang Grupp, Tel. .........
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    Hätte mich doch sehr verwundert, wenn es anders wäre.
    Und lt. Herrn Grupp ist seine Firma schuldenfrei, das zeugt doch von exzellenter
    Geschäftsführung.

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

  8. #118
    GESPERRT
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von Menetekel Beitrag anzeigen
    Werd mal in den angegebenen Thread reinschauen. Danke
    Leider hat sich die Story, auf die sich die HP bezieht, als fake erwiesen. Wenn das wirklich Leute durchgezogen hätten, wäre das wie eine Bombe eingeschlagen und durch alle Medien gegangen.

    Den Menschenentsorgern unter unseren Profimaximierern hätte ich das jedenfalls gegönnt.

  9. #119
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Eine Durchgriffshaftung entsteht immer, wenn man wegen einer Straftat verurteilt wird, soweit es die durch die Straftat verursachten Schäden betrifft. Bei vorsätzlichen Straftaten ist sogar eine Restschuldbefreiung nach einem sog. "Verbraucherinsolvenzverfahren" ausgeschlossen.

    Sozialversicherungsbeiträge nicht abzuführen, obwohl man das könnte, ist eine Straftat, § 266a StGB. Sobald man vor einer Insolvenz noch irgendetwas anderes als die SV - Beiträge bezahlt, ist man fällig. Das gilt sogar für die Nettobezüge der Arbeitnehmer.
    Wer Waren oder Dienstleistungen einkauft und sie nicht bezahlt handelt kriminell.
    Wer MA um ihre Löhne prellt ebenfalls.
    Seit März 2009 gibt es das Handwerkersicherungsgesetz, damit wird die Durchgriffshaftung zumindest im Bauhandwerk einfacher.

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

  10. #120
    GESPERRT
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von meckerle Beitrag anzeigen
    Wer Waren oder Dienstleistungen einkauft und sie nicht bezahlt handelt kriminell.
    Wer MA um ihre Löhne prellt ebenfalls.
    Seit März 2009 gibt es das Handwerkersicherungsgesetz, damit wird die Durchgriffshaftung zumindest im Bauhandwerk einfacher.
    Dieses Gesetz [Links nur für registrierte Nutzer] ist natürlich zu begrüssen, weil es viele Betrugsmaschen erschwert, die gerade die Baubranche furchtbar gebeutelt haben.

    Aber an den Grundvoraussetzungen für die Durchgriffshaftung im Gesellschaftsrecht ändert das nichts, man muss immer noch einen Betrug nachweisen, um an das Privatvermögen des Geschäftsführers zu kommen. Und das ist nicht ganz einfach.

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