So schwierig ist es nicht, einen vorsätzlichen Betrug nachzuweisen.Zitat von meckerle [Links nur für registrierte Nutzer]
Wer Waren oder Dienstleistungen einkauft und sie nicht bezahlt handelt kriminell.
Wer MA um ihre Löhne prellt ebenfalls.
Seit März 2009 gibt es das Handwerkersicherungsgesetz, damit wird die Durchgriffshaftung zumindest im Bauhandwerk einfacher.
Ich kenne einige Fälle aus unserer Region, wo die Betrüger im Knast landeten und zusätzlich ihre Immobilien versteigert wurden um die Gläubiger zum Teil zu befriedigen.