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Thema: Trigema-Chef haftet persönlich

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  1. #35
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    Standard AW: Trigema-Chef haftet persönlich

    Zitat Zitat von meckerle Beitrag anzeigen
    Das ist nicht richtig.
    Wenn einer oder mehrere GmbH -Geschäftsführer Aufträge erteilen und ihre Rechnungen nicht bezahlen, kann man sie persönlich zur Kasse bitten.

    Genau das besagt die Durchgriffshaftung.
    Sorry, aber Du bist wirklich nicht informiert. Entweder die Geschäftsführer erklären ausdrücklich, dass sie als Privatpersonen für die Rechnungen einstehen oder sie werden wegen Betruges o. ä. verknackt, ansonsten gibt es im deutschen Recht keine Durchgriffshaftung.

    Im englischen Recht sieht das schon anders aus, da kann man als Geschäftsführer einer ltd. auch für nicht vorsätzlich gemachte Fehler in Haftung genommen werden. Ist aber ziemlich kompliziert, ich würde nur generell vor einer ltd. warnen.
    Geändert von GG146 (17.11.2010 um 23:17 Uhr)

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