Zitat von meckerle [Links nur für registrierte Nutzer]
Wer Waren oder Dienstleistungen einkauft und sie nicht bezahlt handelt kriminell.
Wer MA um ihre Löhne prellt ebenfalls.
Seit März 2009 gibt es das Handwerkersicherungsgesetz, damit wird die Durchgriffshaftung zumindest im Bauhandwerk einfacher.
Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
Dieses Gesetz [Links nur für registrierte Nutzer] ist natürlich zu begrüssen, weil es viele Betrugsmaschen erschwert, die gerade die Baubranche furchtbar gebeutelt haben.

Aber an den Grundvoraussetzungen für die Durchgriffshaftung im Gesellschaftsrecht ändert das nichts, man muss immer noch einen Betrug nachweisen, um an das Privatvermögen des Geschäftsführers zu kommen. Und das ist nicht ganz einfach.
So schwierig ist es nicht, einen vorsätzlichen Betrug nachzuweisen.
Ich kenne einige Fälle aus unserer Region, wo die Betrüger im Knast landeten und zusätzlich ihre Immobilien versteigert wurden um die Gläubiger zum Teil zu befriedigen.