Zitat Zitat von AnastasiaNatalja Beitrag anzeigen
...Ich finde das das 70 Jahre nach dem Krieg schon ein ganz schöner Knaller ist....

Was meint ihr ?
Ich wurde eben von dem System gefragt, ob es mir wirklich sinnvoll erscheint, dieses Thema wieder hervor zu heben und ich meine absolut.
Das beantwortet dahingehend auch schon die Frage des Verfassers. Es ist tatsächlich ein zwar absoluter "Knaller", der ganz und gar nicht schön ist. Denn leider wird anhand einer Partei (NSDAP) gerade dieser Artikel 139 doch als längst erledigt verstanden und beendet betrachtet.

Die Frage könnte insofern gem. Art. 139 GG lauten: „Wer, wie die obersten Bundesgerichte und die herrschende Lehre, auf die Erforschung des historischen Normzwecks von Fall zu Fall bewußt verzichtet, der will die Regelungsziele der Gesetzgebung erst gar nicht zur Kenntnis nehmen. Ein altes deutsches Sprichwort wird hier zur Methode erhoben, nämlich: „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.“

2. Was lehrt „die deutsche Vergangenheit“?
Die These, dass die jüngere deutsche Rechtsgeschichte die Anerkennung eines überpositiven Rechts gebiete, geht fehl. Die fundamentalen Umdeutungen der Rechtsordnung in den beiden deutschen Diktaturen wurde nicht durch konsequenten („überpositivistischen“) Gesetzesgehorsam, sondern überwiegend durch Missachtung und Umdeutung der geltenden Gesetze bewirkt.“
(Vgl. Prof. Bernd Rüthers, Wider den juristischen Zeitgeist: Ausgewählte Schriften [1964 – 2015], Fortgesetzter Blindflug oder Methodendämmerung der Justiz?, S. 337 ff.)

Hier erfahren Sie Bemerkenswertes unter - 3. "Vergangenheitsbewältigung": „Nun fanden auch die wissenschaftlichen Kontroversen um die Interpretation des NS ... Zwar brachten diese Kontroversen wissenschaftlich keine neuen Erkenntnisse, veränderten aber das öffentliche Geschichtsbewusstsein ... in einer Art Schocktherapie das Wissen um die Verstrickung weiter Teile der dt. → Gesellschaft in die Ausgrenzungs- und Vernichtungspraxis des NS-Unrechtsregimes ... zu einem Element einer negativen dt. Identität machten.“
(Vgl. bpb, Nationalsozialismus)