Hm- ich kenne eine Frau, deren beide Kinder im Heim sind. Obwohl die Kinder nur sehr selten und sehr unregelmäßig ( und nie zu zweit), bei ihr zu Besuch sind, hat sie ganz selbstverständlich eine 3-Zimmer-Wohnung beantragt ( ich habe schließlich 2 Kinder), und diese wurde ihr auch bezahlt. Das sind so die Unterschiede....
Dass Russland unfähig ist, entsprechenden bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen glaube ich nicht.
Was "asozial" angeht, so kann man das auch von unterschiedlichen Seiten sehen : Die Deutschen unterstützen die Unterschicht, sich zu vermehren, ohne sich die Gedanken darüber zu machen, was sie an der materieller Sicherheit den Kindern bieten können. Das Zeugen von Kindern zum Zwecke der Verbesserung der Einkommens- und Wohnsituation wird in Deutschland eben mit Verbesserung der Einkommens- und Wohnsituation belohnt, und jupiii, Perpetuum mobile ist erfunden! Das Fördern und Belohnen des asozialen Verhaltens ist halt auch asozial, gelle?
kol-ut-shan
Auch die deutsche Verfassung kennt kein unbedingtes Recht von Eltern auf ihre Kinder.
Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Hürden zu bestimmen, die zu einem Kindesentzug führen.
Wichtig bei uns, was es so in RU nicht gibt: Das Sozialstaatsgebot der Verfassung, dies muss mitbeachtet werden.
Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)
Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)
Unsere Kultur kennt ein Vorrecht der biologischen Eltern an der Aufzucht des Kindes.
Das ist die klassische Familie.
Es ist dies aber nur ein Vorrecht und es wird begrenzt durch die Rechte des Kindes.
Einmal als Person als solche, da seien bspw. Leben, köprerliche Unversehrtheit usw.;
und einmal als Kind, also als Abhängiger und Schutzbedürftiger, der sich anderen nur soweit unterordnen muss, wie es dieser Schutz verlangt und dem, wird der Schutz nicht geleistet, es selbstverständlich freisteht, sich anderen Schutz zu suchen oder sich aus dem Status eines Abhängigen zu befreien.
Ist das Kind dazu nicht willens und/oder in der Lage, kann fallweise ein Dritter vertretend die Kindsrechte durchsetzen, mangels vollausgebildeter Fähigkeiten des Kindes, seine Lage zu erkennen, fallweise sogar gegen den Willen des Kindes.
Es gilt dies entsprechend für andere Menschen, die nicht im Vollbesitz ihrer insbesondere geistigen Kräfte sind und also einem gewissen (und variablen) Grad der Unmündigkeit unterliegen.
Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)
Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)
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