Da dachte manch einer das Ehrenmörder abgeschoben werden können wenn sie ihre Haftsrafe abgesessen haben. Im Angesicht des Fachkräftemangels dieser Republik machen die Gerichte sowas zum Glück nicht mit :
Öchan K. (25) ermordete als 18-Jähriger den Liebhaber seiner Schwester – weil dieser angeblich die Familienehre beschmutzte. Dafür wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt.
Zudem wollten die Behörden den Türken in seine Heimat abschieben – sie sind überzeugt, dass von Öchan K. weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht und er auch wieder morden könnte.
Jetzt klagte Öchan K. gegen die Abschiebung. Unfassbar: Der verurteilte Mörder erzielte einen Erfolg, darf zunächst in Deutschland bleiben!
„Von Öchan K. geht keine konkrete Gefährdung mehr aus. Er kann jetzt schwierige Situationen meistern.“
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Ist also nix mit Abschiebung wenn die Strafe mehr als drei Jahre beträgt. Wir hingegen würden jeden Intergrationsverweigerer sofort Abschieben und Mörder würden eh Baumeln.