Aufgrund einer Änderung des Einkommensteuergesetzes konnten seit dem Jahre 2007 die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.
Diese Regelung wurde im Juli 2010 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gekippt.
Da ich selbständig bin, habe ich aufgrund des BVG-Urteils über meine Steuerberaterin die Steuerbescheide 2007 bis 2009 neu berechnen lassen und heute die neuen ESt-Bescheide erhalten. Für die drei Jahre habe ich einen satten Betrag einschließlich Zinsen zurückbekommen. :]
Also, an alle, die es betrifft: erleichtern wir die öffentlichen Kassen. Da dürfte ordentlich was zusammenkommen.
Besser wir bekommen das Geld als die Sozialschmarotzer.